Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Pioneer Funds – Euro Strategic Bond A EUR (DA) | A0MKBS | LU0281577899 |
Pioneer Funds – Euro Strategic Bond A EUR (ND) | A0B8NT | LU0190665769 |
Pioneer Funds – Euro Strategic Bond C EUR (ND) | A0B8NU | LU0190665843 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Mitteilung an die Anteilsinhaber des
Pioneer Funds – Euro Strategic Bond
Sehr geehrter Anteilsinhaber,
Der Verwaltungsrat der Pioneer Asset Management S.A., der Verwaltungsgesellschaft (die “Verwaltungsgesellschaft”) des Pioneer Funds (der “Fonds”) informiert Sie hiermit über die folgende Änderung bei dem Teilfonds Pioneer Funds – Euro Strategic Bond:
Mit Wirkung ab dem 26. April 2016 wird der erste Absatz der Beschreibung der Anlageziele und Anlagerichtlinien des Teilfonds Pioneer Funds – Euro Strategic Bond (der “Teilfonds”) wie folgt geändert:
Aktueller Text
Dieser Teilfonds strebt mittel- bis langfristig eine Wertsteigerung des Kapitals und Erträge an, indem er hauptsächlich in einem diversifizierten Portfolio aus auf Euro lautenden Schuldtiteln und schuldtitelbezogenen Instrumenten, Barmitteln und Geldmarktinstrumenten anlegt.
Neuer Text
Dieser Teilfonds strebt mittel- bis langfristig eine Wertsteigerung des Kapitals und Erträge an, indem er hauptsächlich in einem diversifizierten Portfolio aus Schuldtiteln und schuldtitelbezogenen Instrumenten, insbesondere solchen, die auf Euro lauten, Barmitteln und Geldmarktinstrumenten anlegt.
Die Verwaltungsgesellschaft ist der Ansicht, dass diese Änderung des Anlageziels und der Anlagerichtlinien des Teilfonds im Interesse der Anleger liegt und eine effektivere Anpassung an die Marktbedingungen ermöglicht.
Sollten Sie mit der vorgenannten Änderung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Ihre Anteile an dem Teilfonds ab dem Datum dieser Mitteilung bis zum 25. April 2016 einschließlich zum jeweils geltenden Nettoinventarwert pro Anteil zurückzugeben oder umzutauschen, ohne dass hierfür eine Rücknahme- oder Umtauschgebühr (falls anwendbar) anfallen würde. Bitte beachten Sie, dass beim Umtausch in Anteile eines anderen Teilfonds, der einen höheren Ausgabeaufschlag erhebt, weiterhin eine Umtauschgebühr in Höhe der Differenz zwischen den Ausgabeaufschlägen erhoben wird.
Die vorgenannte Änderung wird bei der nächsten Überarbeitung in den Verkaufsprospekt eingepflegt.
Mit freundlichen Grüßen
Enrico Turchi
Managing Director
Pioneer Asset Management S.A.
Luxemburg, 24. März 2016