BNP Paribas hat uns darüber informiert, dass folgender Fonds zum 2. November 2015 liquidiert wird.
Das bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
CS MACS Classic 20 B | A0M64G | DE000A0M64G8 |
CS MACS Dynamic B | A0M64J | DE000A0M64J2 |
CS MACS Classic 35 B | A0M64L | DE000A0M64L8 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Société Générale Securities Services GmbH
Apianstraße 5, 85774 Unterföhring
(Amtsgericht München, HRB 169 711)
Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber der Gemischten Sondervermögen
Credit Suisse MACS Classic 20
Credit Suisse MACS Classic 40
Credit Suisse MACS Classic 60
Credit Suisse MACS Dynamic
Credit Suisse MACS Classic 20 B-Klasse (A0M64G / DE000A0M64G8)
Credit Suisse MACS Classic 20 P-Klasse (A0M637 / DE000A0M6371)
Credit Suisse MACS Classic 40 B-Klasse (A0M64L / DE000A0M64L8)
Credit Suisse MACS Classic 40 P-Klasse (A0M638 / DE000A0M6389)
Credit Suisse MACS Classic 60 (A0M639 / DE000A0M6397)
Credit Suisse MACS Dynamic B-Klasse (A0M64J / DE000A0M64J2)
Credit Suisse MACS Dynamic P-Klasse (A0M636 / DE000A0M6363)
I. Umwandlung der Gemischten Sondervermögen in Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie (OGAW-Sondervermögen)
Die Société Générale Securities Services GmbH als verwaltende Kapitalverwaltungsgesellschaft der oben genannten Gemischten Sondervermögen hat deren Umwandlung in OGAW-Sondervermögen (zukünftig: OGAW-Sondervermögen) und damit eine Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen einschließlich einer Änderung der Anlagegrundsätze für diese Gemischten Sondervermögen beschlossen.
Für die vorgenannten Gemischten Sondervermögen werden somit ab Umstellung die aktuell gültige Fassung der Allgemeinen Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen der Gesellschaft sowie die jeweiligen geänderten Fassungen der Besonderen Anlagebedingungen, wie sie dieser Veröffentlichung beigefügt sind, verwendet.
Die Änderungen erfolgen mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 30. Mai 2016.
Hintergrund der Umstellung der Gemischten Sondervermögen in OGAW-Sondervermögen ist, dass diese den zur Verfügung stehenden Investitionsrahmen für Gemischte Sondervermögen bereits gegenwärtig nicht mehr voll ausschöpfen und dies in Zukunft auch nicht geplant ist. Nach Umwandlung in den weit verbreiteten Typus eines OGAW-Sondervermögens wird z.B. eine Investition in Gemischte Sondervermögen nicht mehr zulässig sein. Derartige Investitionen werden jedoch auch aktuell nicht mehr vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgen weitere überwiegend redaktionelle Anpassungen der Besonderen Anlagebedingungen, die insbesondere aufgrund der Umstellung der Gemischten Sondervermögen auf OGAW-Sondervermögen notwendig waren.
II. Anpassungen der Kostenklausel
Zudem erfolgte hinsichtlich der Formulierung der Vergütung der Gesellschaft (§ 6 Ziff. 1. a) der Besonderen Anlagebedingungen des jeweiligen Sondervermögens) für die oben genannten Gemischten Sondervermögen eine Änderung des Wortlauts bzw. im Falle des Sondervermögens Credit Suisse MACS Classic 60 ausschließlich eine Erhöhung der maximalen Vergütung der Gesellschaft.
Bei den Sondervermögen Credit Suisse MACS Classic 20, Credit Suisse MACS Classic 40 und Credit Suisse MACS Dynamic wurde die explizite Unterscheidung nach Anteilklassen zu Gunsten der übersichtlicheren Formulierung einer für das gesamte Sondervermögen geltenden Vergütung aufgegeben. Die Konkretisierung der Gebühren differenziert nach den Anteilklassen erfolgt somit im Verkaufsprospekt des jeweiligen OGAW-Sondervermögens.
Durch die vorgenommenen Anpassungen der Formulierungen erfolgt derzeit im Vergleich zu den bestehenden Regelungen keine Änderung der gegenwärtig tatsächlich für den einzelnen Anleger anfallenden Kosten.
Anlegern aller von den Änderungen unter Ziffer I. und/oder II. betroffenen Sondervermögen wird die Möglichkeit angeboten, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten von der Société Générale Securities Services GmbH zu verlangen.
Sämtliche Änderungen treten mit Wirkung zum 21. September 2016 in Kraft.
Die Änderungen der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen werden unter Beifügung der vollständig abgedruckten Fassung der Allgemeinen Anlagebedingungen und der jeweiligen Besonderen Anlagebedingungen im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Gesellschaft (www.sg-securities-services.de) veröffentlicht.
Unterföhring, im Juni 2016 Die Geschäftsführung