Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der Hauck & Aufhäuser Investmentgesellschaft

teaser_logo_ffb_300_200Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
College Fonds A HAFX61 LU10555852
College Fonds B HAFX3B LU03733762591

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter. Detaillierte Informationen zu diesen Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

Freundliche Grüße
Ihre FFB

Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger,
welcher den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
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Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
R.C.S. Luxemburg Nr. B. 31.093
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
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MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS
College Fonds
Anteilklasse A (HAFX61 / LU1055585209)
Anteilklasse B (HAFX3B / LU0373376259)
Anteilklasse C (HAFX3C / LU0373376689)

Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens College Fonds folgende
Änderungen beschlossen:

Die Anlagepolitik des Fonds wird dahingehend geändert, dass zukünftig mindestens 25 % des Netto-Fondsvermögens in Aktien investiert sein müssen. Im Zuge dieser Änderung werden folgende Passagen in der Anlagepolitik gestrichen: „Der Fonds kann hierbei auch zu 100 % in eine der vorgenannten Anlagekategorien investieren.“ In diesem Zusammenhang sind mit den vorgenannten Anlagekategorien insbesondere die folgenden Vermögengegenstände gemeint: Wertpapiere, z. B., Renten, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Optionsscheine, Genussscheine und in
Zertifikate, welche Finanzindices, Aktien, Zinsen und Devisen als unterliegenden Basiswert beinalten, sowie Zertifikate, welche die Wertentwicklung von Rohstoffindizes und Rohstoffpreisen oder anderen erlaubten Basiswerten (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist – “geregelte Märkte” – amtlich notiert oder gehandelt werden). Im Rahmen der Anpassung der Anlagepolitik erfolgt jedoch lediglich eine Änderung bezüglich der möglichen Investition in Aktien.

„Der Fonds darf vorübergehend und je nach Einschätzung der Marktlage seine Vermögenswerte bis zu 100 % in Form von flüssigen Mitteln und in ähnlichen Vermögenswerten halten oder als Festgelder anlegen.“ Weiterhin wird die Verkaufsprovision der Anteilklasse A von derzeit „bis zu 4 %“ auf zukünftig „bis zu 5 %“ erhöht. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 21. Juli 2017 in Kraft. Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes bis zum 14. Juli 2017 zu beantragen.

Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich.

Munsbach, den 14. Juni 2017
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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