Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
GAMAX Funds Maxi-Fonds Asien International A | 972194 | LU0039296719 |
GAMAX Funds Junior A | 986703 | LU0073103748 |
GAMAX Funds Maxi-Bond A | 973956 | LU0051667300 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter. Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
Ihre FFB
GAMAX Management AG
société anonyme
11/13, Boulevard de la Foire
L-1528 Luxembourg
R.C.S. Luxemburg B 40.494
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES GAMAX FUNDS FCP
Der Verwaltungsrat der GAMAX Management AG, der Verwaltungsgesellschaft des GAMAX Funds FCP (der „Fonds”), möchte hiermit die Anteilinhaber des Fonds über nachfolgende
Änderungen im Verkaufsprospekt sowie in den Vertragsbedingungen des Fonds informieren.
1) Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
Der Verkaufsprospekt sowie die Vertragsbedingungen wurden im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (die „Verordnung“) aktualisiert.
Mit dieser Verordnung sollen die Märkte für Wertpapierfinanzierungen und auch das Finanzsystem transparenter gemacht werden und den Anlegern im Sinne des Investorenschutzes weitere Informationen über die verwendeten Instrumente auf eine effiziente und einfache Weise zugänglich gemacht werden. Diese zusätzlichen Transparenzanforderungen der Verordnung erfordern die Aufnahme weiterer Klarstellungen im Verkaufsprospekt sowie den Vertragsbedingungen des Fonds. Der Verwaltungsrat der GAMAX Management AG möchte Ihnen versichern, dass es sich bei diesen Anpassungen um klarstellende Offenlegungen handelt, die nicht mit einer Änderung der tatsächlich von den Teilfonds verfolgten Anlagepolitiken verbunden sind.
In diesem Zusammenhang wurden folgende Klarstellungen hinsichtlich der Anlagepolitiken der Teilfonds des Fonds vorgenommen:
(i) Es wurde klargestellt, dass nur die Teilfonds GAMAX Funds – Asia Pacific und GAMAX Funds – Junior sich in Wertpapierleihgeschäften und Gesamtrendite-Swaps engagieren.
(ii) Ferner wurde hinsichtlich der Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften klargestellt, dass ausschließlich Wertpapierleihgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps genutzt werden dürfen, nicht aber die sonstigen, von der SFTR vorgesehenen Instrumente.
(iii) Bezüglich Wertpapierleihgeschäften wurde klargestellt, dass das maximale Exposure eines Teilfonds gegenüber Wertpapierleihgeschäften 60 % seines Nettovermögens beträgt, dass aber das erwartete Engagement eines Teilfonds in derartige Geschäfte bei 20% des Nettovermögens eines Teilfonds liegt.
(iv) Bezüglich Gesamtrendite-Swaps wurde klargestellt, dass das erwartete Engagement eines Teilfonds in derartige Geschäfte ebenfalls bei 20% seines Nettovermögens liegt, dass aber in Ausnahmenfällen dieser Anteil auf 100% des Nettovermögens erhöht werden kann.
2) Depotbankgebühr
Ferner möchte die Verwaltungsgesellschaft klarstellen, dass die Gebühren der Depotbank des Fonds entgegen der Mitteilung vom 18. April 2017 und in Einklang mit dem Verkaufsprospekt tatsächlich niedriger sind.
Die Vergütung der Depotbank und Verwaltungsstelle (“Dienstleistungsgebühr”) kann bis zu maximal 0,5 % p.a. des Nettoinventarwertes des jeweiligen Teilfonds, mit einer Minimalgebühr von EUR 31.000,- p.a. auf Teilfondsebene, sowie EUR 93.000,- p.a. auf Ebene des GAMAX FUNDS reichen. Diese Dienstleistungsgebühr ist monatlich zahlbar und beinhaltet keine Transaktionsgebühren und Gebühren von Unterverwahrstellen oder ähnlichen Dienstleistern. Etwaig anfallende Barauslagen oder Projektkosten der Depotbank und Verwaltungsstelle, die hinsichtlich des Fonds anfallen und die nicht in dieser Dienstleistungsgebühr enthalten sind, können der Depotbank und Verwaltungsstelle aus dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds zurückerstattet bzw. gezahlt werden. Der tatsächlich aus dem Vermögen des Fonds an die Depotbank und Verwaltungsstelle gezahlte Betrag wird im Jahresbericht des Fonds
ausgewiesen.
Der aktualisierte Verkaufsprospekt des Fonds, datiert auf Oktober 2017 ist am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Luxemburg, 29 September 2017
Der Verwaltungsrat der GAMAX Management AG