Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der Flossbach von Storch Invest S.A.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Flossbach von Storch SICAV – Multiple
Opportunities
A0M43Z LU0323578574
Flossbach von Storch SICAV – Multiple
Opportunities R
A0M430 LU0323578657
Flossbach von Storch SICAV – Multiple
Opportunities I
A1W0MN LU0945408952

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.Detaillierte Informationen zu diesen Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

Freundliche Grüße
Ihre FFB

Flossbach von Storch SICAV
6, Avenue Marie-Thérèse
L-2132 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B 133073

HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist. Mitteilung an die Aktionäre des nachfolgenden Teilfonds

WKN: A0M43Z / ISIN: LU0323578574
WKN: A0M430 / ISIN: LU0323578657
WKN: A1W0MN / ISIN: LU0945408952
(„Teilfonds“)

Hiermit werden die Aktionäre des vorgenannten Teilfonds darüber informiert, dass mit Wirkung zum 29. Dezember 2017 die folgenden Änderungen in Kraft treten:

1. ERWEITERUNG DER ANLAGEPOLITIK DES TEILFONDS
Die aktuell gültige Anlagepolitik des Teilfonds wird dahingehend erweitert, dass unter Beachtung der „Weiteren Anlagebeschränkungen“ gemäß Artikel 4 der Satzung fortlaufend mindestens 25% des Netto-Teilfondsvermögens in Kapitalbeteiligungen investiert werden.

2. ÄNDERUNG DER MINDESTFOLGEANLAGE
In der Aktienklasse I (WKN: A1W0MN / ISIN: LU0945408952) wird die Mindestfolgeanlage von 100.000,- Euro auf 1.000.000,- Euro je Aktionär erhöht.

3. ANPASSUNG DER SATZUNG DER INVESTMENTGESELLSCHAFT
Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre auf der außerordentlichen Generalversammlung werden folgende, wesentliche Anpassungen in der Satzung vorgenommen:

a) Der Artikel 4 der Satzung wird um den Punkt „Weitere Anlagebeschränkungen“ erweitert. Wird in der teilfondsspezifischen Anlagepolitik in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt, dass der Teilfonds mindestens 51% bzw. 25% seines Teilfondsvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt, so gelten, in Verbindung mit den aufgeführten aufsichtsrechtlichen Anlagebeschränkungen, folgende Bedingungen:Bei einem Teilfonds, welcher fortlaufend mindestens 51% seines Teilfondsvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt, handelt es sich um einen Aktienfonds. Bei einem Teilfonds, welcher fortlaufend mindestens 25% seines Teilfondsvermögens in Kapitalbeteiligungen anlegt, handelt es sich um einen Mischfonds.

Die genaue Definition der Kapitalbeteiligungen ist unter dem Punkt „weitere Anlagebeschränkungen“ im Artikel 4 der Satzung beschrieben.

b) Aktuell werden Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, zum letzten verfügbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, des dem Bewertungstag vorhergehenden Börsentages bewertet. Die Bewertungslogik in Artikel 14 der Satzung wird dahingehend geändert, dass zukünftig die Wertpapiere Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, zum letzten verfügbaren Schlusskurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet werden. c) Die Artikel 16 und 18 der Satzung werden dahingehend geändert, dass der Ausgabepreis und der
Rücknahmepreis von Aktien zukünftig innerhalb von zwei statt drei Bewertungstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag zahlbar sind. Aktionäre, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 28. Dezember 2017 um 14.00 Uhr kostenlos an den Teilfonds zurückgeben. Den aktualisierten Verkaufsprospekt nebst Satzung sowie die wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie ab dem 29. Dezember 2017 kostenlos bei der Zahl- und Vertriebsstelle, der Verwahrstelle, der Investmentgesellschaft sowie der

Verwaltungsgesellschaft Flossbach von Storch Invest S.A. (www.fvsinvest.lu).
Luxemburg im November 2017

Der Verwaltungsrat der Flossbach von Storch SICAV
Zahlstelle in Luxemburg:
DZ PRIVATBANK S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen.
Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D- 60265 Frankfurt am Main.
Repräsentant und Vertriebsstelle in der Bundesrepublik Deutschland:
Flossbach von Storch AG, Ottoplatz 1, D-50679 Köln.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert