Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Deka-Stiftungen Balance | 589686 | DE0005896864 |
Deka-RentenNachrang | 847982 | DE0008479825 |
Deka-Balance Dynamisch CF | DK2CGD | DE000DK2CGD5 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Ihr Depot…
Anpassung der Anlagepolitik bei diversen Fonds der Deka Investment GmbH
Sehr geehrte Anleger,
zum 15.05.2016 treten bei einigen Investmentfonds der Deka Investment GmbH Änderungen in Kraft.
Änderung der Anlagegrenzen für Anleger der Investmentfonds:
Deka-Balance Dynamisch (ISIN CF(A): DE000DK2CGD5, I(A): DE000DK2CGE3, S(A): DE000DK2CGF0)
Deka-BR 20 (ISIN DE0005424584)
Deka-BR 35 (ISIN DE0005424576)
Deka-BR 45 (ISIN DE0005424568)
Deka-BR 55 (ISIN DE0005424550)
Deka-BR 75 (ISIN DE0005424543)
Deka-BR 85 (ISIN DE0005424527)
Deka-Euro RentenKonservativ (ISIN I(A): DE000DK2CD33, S(A): DE000DK2CCU8)
Deka-PB Defensiv (ISIN DE000DK2CCQ6)
Deka-Stiftungen Balance (ISIN DE0005896864)
Sigma Plus Balanced (ISIN DE0007019333)
Sigma Plus Konservativ (ISIN DE0007019325)
Die Anlagegrenzen der vorstehenden Investmentfonds sind bisher derart ausgestaltet, dass Wertpapiere und Geldmarktinstrumente eines einzigen öffentlichen Emittenten maximal 35 % des jeweiligen Fondsvermögens ausmachen dürfen. Diese Anlagegrenze gilt künftig nicht mehr für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente des Emittenten Bundesrepublik Deutschland. In Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieses Emittenten kann künftig eine Anlage von mehr als 35 % des jeweiligen Fondsvermögens erfolgen.
Für die Investmentfonds Sigma Plus Balanced und Sigma Plus Konservativ gilt die Anlagegrenze darüber hinaus künftig auch nicht mehr für den Emittenten Vereinigte Staaten von Amerika. In Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieses Emittenten kann künftig ebenfalls eine Anlage von mehr als 35 % des Fondsvermögens erfolgen.
Durch eine Aufhebung dieser Anlagegrenzen soll die Flexibilität des Fondsmanagements bei der Auswahl der Anlagen erhöht werden. Dies erleichtert eine zielgerichtete Reaktion auf unterschiedliche Marktsituationen. Eine Veränderung des Anlageziels oder der Grundkonzeption der Investmentfonds ist hiermit nicht verbunden.
Änderung der Anlagegrundsätze für Anleger des Deka-bAV Fonds (ISIN DE0009786228) Bisher mussten die für das oben genannte Sondervermögen erworbenen Aktien von Unternehmen ausgestellt sein, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) haben. Ab dem 15. Mai 2016 kann auch in Aktien von Ausstellern außerhalb von Mitglied-oder Partnerstaaten der OECD investiert werden, solange der Anteil dieser Aktien 3 % des Sondervermögens nicht übersteigt. Zukünftig kann darüber hinaus bis zu 100 % des Sondervermögens in Aktien investiert werden, die nicht in gebräuchlichen Aktienindices enthalten sind. Das Sondervermögen kann außerdem künftig in alle Arten von Zertifikaten investieren; die bisherige Beschränkung auf Indexzertifikate auf Aktienindices entfällt.
Ziel der Maßnahme ist es, zum einen das auf den weltweiten Aktienmarkt ausgerichtete Anlagekonzept des Deka-bAV Fonds grundsätzlich fortzuführen und zum anderen aktuellen Entwicklungen im Marktumfeld Rechnung zu tragen, um die notwendige Flexibilität in der Verwaltung des Sondervermögens zu gewährleisten. Dazu zählt zum Beispiel die fortschreitende Internationalisierung der Unternehmen sowie der Finanzmärkte, was immer häufiger dazu führt, dass Unternehmen nicht an ihrer Heimatbörse notiert sind oder ihren Sitz in andere Länder verlegen.
Änderung der Anlagegrundsätze für Anleger des Deka-RentenNachrang (ISIN DE0008479825)
Um eine höhere Flexibilität bei der Anlage der liquiden Mittel des Fonds zu erlangen, darf die Gesellschaft für den Deka-RentenNachrang Bankguthaben nicht nur in Euro, sondern auch in anderen Währungen halten. Allerdings müssen die in Fremdwährungen angelegten Beträge gegenüber dem Euro gegen Kursverluste abgesichert sein.
Änderung der Anlagegrundsätze für Anleger des Deka-Stiftungen Balance (ISIN DE0005896864) und des Deka-Kommunal Euroland Balance (ISIN CF(T): DE000DK2D7Z4, I(A): DE0007019499)
Aufgrund rechtlicher Vorgaben muss eine Klausel zur Vorgehensweise im Fall von Herabstufungen einzelner, im Fonds befindlicher Anleihen durch externe Ratingagenturen geändert werden.
Bisher mussten die betroffenen Anleihen bei einer Herabstufung unter das für den Fonds vorgesehene Mindestrating innerhalb eines Monats veräußert werden. Diese Veräußerungspflicht besteht nicht mehr. Vielmehr entscheidet die Verwaltungsgesellschaft nun in jedem Einzelfall nach ihrem Ermessen unter Wahrung der Interessen der Anteilinhaber über die Veräußerung der betroffenen Wertpapiere.
Sollten Sie mit den vorgesehenen Anpassungen nicht einverstanden sein, können Sie Ihre Anteile grundsätzlich jederzeit kostenfrei zurückgeben. Bitte berücksichtigen Sie jedoch auch, dass dies, etwa im Rahmen Vermögenswirksamer Leistungen oder von Riesterverträgen, ohne schädliche Wirkung auf den Rahmenvertrag nicht möglich ist. Wenn Sie die Anteilrückgabe in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.
Mit freundlichen Grüßen
diese Mitteilung wurde maschinell erstellt und wird nicht unterschrieben Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen sowie der jeweilige Verkaufsprospekt und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank der von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.