Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
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Bantleon Yield P | A0RKPL | LU0261193329 |
Bantleon Yield PT | A1C2HH | LU0524467916 |
Bantleon Yield Plus PA | A1W5SC | LU0973995813 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Mitteilung an die Anteilsinhaber des BANTLEON ANLEIHENFONDS
betreffend die Teilfonds:
Bantleon Yield
Bantleon Yield Plus
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• Beim Teilfonds Bantleon Yield erfolgt folgende Anpassung:
o Der Teilfonds kann auf Euro lautende verzinsliche Wertpapiere statt von Schuldnern aus der Eurozone neu auch von Schuldnern aus einem OECD-Staat erwerben.
o Zudem kann der Teilfonds neu auch in Staatsanleihen in Lokalwährung, emittiert von den USA, dem Vereinigten Königreich, von Kanada oder Australien, investieren, wobei diese Anlagen auf maximal 50% des Teilfondsvermögens beschränkt sind.
Dadurch kann der Teilfonds Währungsrisiken in USD, GBP, CAD und AUD ausgesetzt sein, welche über den Abschluss von Währungstermingeschäften weitgehend abgesichert werden, so dass der Anteil der Fremdwährungspositionen auf maximal 10% des Teilfondsvermögens beschränkt ist.
Die zulässige Durationsbandbreite des Teilfonds wird von 2-5% auf 0-6% ausgedehnt.
Beim Teilfonds Bantleon Yield Plus erfolgt folgende Anpassung:
Der Teilfonds kann Credit-Default-Swaps (»CDS«) nicht mehr nur als Sicherungsnehmer (Kauf eines CDS), sondern neu auch als Sicherungsgeber (Verkauf eines CDS) abschliessen.
Zudem beträgt das Mindestrating internationaler Banken, mit welchen CDS abschlossen werden können, neu »BBB-«/»BBB-«/»Baa3« von »Standard & Poor’s«, »Fitch« oder »Moody’s«.
Die vorgenannten Änderungen sind ab dem 16. November 2015 für alle Anteilsinhaber des BANTLEON ANLEIHENFONDS betreffend die oben genannten Teilfonds verbindlich. Die Anteilsinhaber, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile vor diesem Datum gemäß den Bestimmungen des Verkaufsprospektes und des Verwaltungsreglements kostenfrei zurückzugeben.
Die jeweiligen letzten Jahres- und Halbjahresberichte des BANTLEON ANLEIHENFONDS sowie der aktualisierte Verkaufsprospekt einschließlich des Verwaltungsreglements und die wesentlichen Informationen für den Anleger sind während der üblichen Geschäftszeiten an jedem Bankarbeitstag am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und bei den Vertriebsstellen kostenlos erhältlich bzw. können dort eingesehen werden.
Informationsstellen in Deutschland:
Bantleon AG, Karl-Wiechert-Allee 1A, D-30625 Hannover
UBS Deutschland AG, Bockenheimer Landstrasse 2-4, D-60306 Frankfurt am Main
Die Verwaltungsgesellschaft
Luxemburg, im Oktober 2015
Mitteilung gemäss § 167 Absatz 3 KAGB