Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
transparente Invest R | A0RHEM | DE000A0RHEM4 |
Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Änderung der Besonderen Anlagebedingungen
für das Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
transparente Invest
(Anteilklasse I: ISIN DE000A1JUVV7 // WKN A1JUVV)
(Anteilklasse R: ISIN DE000A0RHEM4 // WKN A0RHEM)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WARBURG INVEST KAPITALANLGEGESELLSCHAFT MBH teilt mit, dass bei dem oben genannten Investmentvermögen die Besonderen Anlagebedingungen dahingehend geändert werden, dass zukünftig das oben genannte Investmentvermögen mehr als 35 % des Wertes des Investmentvermögens in Wertpapieren und Geldmarktpapieren folgender Emittenten anlegen darf:
– Die Bundesrepublik Deutschland,
– Die Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen,Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen,
– Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Republik Zypern.
Mit dieser Änderung der Besonderen Anlagebedingungen ist eine Änderung der Anlagegrundsätze dieses Investmentvermögens verbunden. Sie haben daher die Möglichkeit die Rücknahme Ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen.
Darüber hinaus wurde in die Besonderen Anlagebedingungen aufgenommen, dass sich die Gesellschaft mit Blick auf das Investmentvermögen durch einen Anlageausschuss beraten lassen darf.
Die Änderung der Besonderen Anlagebedingungen tritt in beiden Fällen zum 22. Dezember 2014 in Kraft.
Weitere Informationen über die Änderung der Anlagebedingungen, die jeweils gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenfrei bei der WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH oder über die Homepage www.warburgfonds.com
Die ab dem 22. Dezember 2014 geltenden Besonderen Anlagebedingungen sind im Folgenden abgedruckt.
Hamburg, im September 2014
WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
– Die Geschäftsführung –