Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
SÜDWESTBANK-InterSelect-UNION | 635272 | DE0006352727 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Information an die Anlegerinnen und Anleger
des Fonds mit der Bezeichnung SÜDWESTBANK-InterSelect-UNION (ISIN DE0006352727)
Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
Das im Jahr 2013 eingeführte Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zieht geänderte rechtliche Rahmenbedingungen für den Fonds nach sich. Aus diesem Grund hat sich Union Investment Privatfonds GmbH dazu entschlossen, den Fonds zum 20. Januar 2015 von einem Gemischten Sondervermögen auf ein sogenanntes OGAW-Sondervermögen umzustellen. OGAW ist die Abkürzung
für Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und bezieht sich auf die Investmentrichtlinie2009/65/EG der Europäischen Union.
Um das Fondskonzept zukunftsfähiger gestalten zu können, hat sich die Kapitalverwaltungsgesellschaft des SÜDWESTBANK-InterSelect-UNION auch dazu entschlossen, die strategische Ausrichtung des Fonds zu ändern.
Gut zu wissen: Die Gebührenstruktur des Fonds bleibt von diesen Änderungen unberührt.
Was ändert sich für Sie?
Bei der Umstellung von einem Gemischten Sondervermögen auf ein OGAW-Sondervermögen müssen die Anlagebedingungen des Fonds entsprechend angepasst werden. Das bedeutet konkret, dass die Möglichkeiten der Anlage künftig eingeschränkt sind: Ab dem 20. Januar 2015 kann der Fonds nicht mehr in Anteile an Gemischten Sondervermögen und Anteile an Sonstigen Sondervermögen investieren. Die noch im Bestand befindlichen Anteile an Immobilien-Sondervermögen werden bis zum 20. Januar 2015 abgebaut.
Der Fonds wird wie bisher weltweit investieren. Die Vermögensstruktur setzt sich auch weiterhin zusammen aus Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds. Ferner ist eine Erweiterung des maximal möglichen Engagements in Geldmarktfonds auf bis zu 100 Prozent geplant. Dies ermöglicht es dem Fonds noch flexibler auf verschiedene Marktsituationen reagieren zu können und gegebenenfalls auch vorübergehend vollständig im Geldmarkt investiert zu sein.
Aufgrund dieser Änderungen reduziert sich die im Verkaufsprospekt ausgewiesene Risikoklasse auf ein
mäßiges Risiko.
Da der Fonds zudem verstärkt Fonds von anderen Kapitalverwaltungsgesellschaften erwerben soll, welche nicht zum Konzern der Union Investment Gruppe gehören, werden Aufträge zum Kauf und Verkauf von Anteilen künftig jeweils zu einem späteren Wertermittlungstag ausgeführt.
Welche Möglichkeiten und Rechte haben Sie?
• Wenn Sie mit den geänderten Anlagebedingungen einverstanden sind, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
• Wenn Ihnen die neuen Bedingungen nicht zusagen, können Sie die Fondsanteile ohne weitere Kosten verkaufen..
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns auch weiterhin Ihr Vertrauen schenken!
Hinweis: Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu den oben genannten Änderungen finden Sie in den rechtlichen Hinweisen unter www.union-investment.de/privatkunden. Informationen zu den Chancen und Risiken des Fonds entnehmen Sie bitte dem gültigen Verkaufsprospekt, den Anlagebedingungen, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie den Jahres- bzw. Halbjahresberichten. Diese erhalten Sie kostenlos in deutscher Sprache bei Ihrer Bank, im Internet unter www.union-investment.de oder auf Wunsch auch über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG.
Die gesetzlichen Regelungen zum Gemischten Sondervermögen sind beschrieben in den §§ 218 ff KAGB, ehemals §§ 83 bis 86 Investmentgesetz (InvG) und zum OGAW-Sondervermögen in den §§ 192 ff KAGB, ehemals §§ 46 bis 65 Investmentgesetz (InvG).
Die geplante Umstellung der Anlagebedingungen auf ein OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.
Union Investment Privatfonds GmbH
Geschäftsführung