Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Pioneer Investments Substanzwerte | 979200 | DE0009792002 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
An alle Anteilinhaber des Sondervermögens Pioneer Investments Substanzwerte
ISIN: DE0009792002
München,
19.05.2015
Änderung der „Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen“ des Pioneer Investments
Substanzwerte
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Pioneer Investments Substanzwerte ist derzeit ein sogenanntes „Altersvorsorge- Sondervermögen“ im Sinne des Investmentgesetzes (InvG). Auf das vorgenannte Sondervermögen (Fonds) sind seit dem 21. Juli 2014 die Vorschriften für inländische offene Publikums-Alternative Investmentfonds (Publikums-AIF) nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anzuwenden, soweit die besonderen Übergangsvorschriften des KAGB keine anderslautenden Regelungen für Altersvorsorge-Sondervermögen enthalten.
Diese speziellen Regelungen für Altersvorsorge-Sondervermögen nach dem KAGB in Verbindung mit dem InvG ermöglichen es dem Fonds, auch in Immobilienfonds zu investieren. Damit verbunden ist die Geltung spezieller Informationspflichten für inländische offene Publikums-AIF.
Da von der Möglichkeit zur Investition in Immobilienfonds kein Gebrauch gemacht wird, hat sich die Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH entschieden, den Fonds in ein sogenanntes „OGAW-Sondervermögen“ umzuwandeln, welches die Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) erfüllt.
§ 3 der „Besonderen Anlagebedingungen“ enthält Bestimmungen zu Anteilklassen. Im Zuge der Umstellung des Fonds in ein OGAW-Sondervermögen wurden neue Regelungen aufgenommen, die es dem Fonds ermöglichen, künftig Anteilklassen in Übereinstimmung mit dem KAGB und der Anteilklassenverordnung zu bilden.
Deshalb werden die „Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen“ des Fonds geändert.
Den kompletten Wortlaut der „Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen“ des Pioneer Investments Substanzwerte können Sie unter www.bundesanzeiger.de
(Kapitalmarkt/Investmentfonds) einsehen oder bei der Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH, Arnulfstraße 124-126, D-80336 München, unter der ____________________________
PIONEER LOGO
APPEARS HERE
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Servicetelefonnummer 0800.888-1928 kostenfrei anfordern sowie im Internet unter www.pioneerinvestments.de abrufen.
Die Änderungen der „Besonderen Anlagebedingungen“ wurden von der BaFin mit Schreiben vom 26. März 2015 genehmigt und gelten ab dem 1. September 2015. Ebenso gelten ab dem 1. September 2015, die „Allgemeinen Anlagebedingungen“ der Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH für OGAW-Sondervermögen (Stand: 22. Januar 2014).
Per 1. September 2015 erscheint auch eine aktualisierte Ausgabe des Verkaufsprospektes mit Anlagebedingungen sowie aktualisierte wesentliche Anlegerinformationen, die kostenfrei bei der Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH, unter o.g. Kontaktdaten erhältlich sind.
Rechte der Anleger
Die Unterbreitung eines Umtauschangebots ist nicht möglich, da Pioneer Investments keinen vergleichbaren Fonds in seiner Produktpalette hat. Anteilinhaber des Fonds können, wie bisher auch, ihre Fondsanteile kostenlos an die Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH zurückgeben (Verkauf zum tagesaktuellen Gegenwert).
Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH
Die Geschäftsführung