Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
PTR – Diversified Alpha-P EUR | A112FH | LU1055714452 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
PICTET TOTAL RETURN
Société d’Investissement à Capital Variable
15, avenue J.F. Kennedy
L-1855 Luxembourg
R.C.S. Luxembourg B 135.644
Mitteilung an die Aktionäre des Teilfonds
Pictet Total Return – Diversified Alpha (der „Teilfonds“)
Luxemburg, den 16. Oktober 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass der Verwaltungsrat von Pictet Total Return (der „Fonds“) beschlossen hat, die nachstehend beschriebenen Änderungen am Prospekt des Fonds (der „Prospekt“) vorzunehmen.
Die Änderungen treten zum 20. November 2015 (das „Datum des Inkrafttretens“) in Kraft.
A. Änderung der Anlagepolitik
Der Verwaltungsrat des Fonds hat beschlossen, die Anlagepolitik des Teilfonds durch die Umformulierung mehrerer Absätze zu verdeutlichen (rot markierte Absätze wurden hinzugefügt). Die Anlagepolitik des Teilfonds lautet künftig wie folgt:
„Der Teilfonds verfolgt verschiedene Long/Short-Anlagestrategien, die in der Regel marktneutral sind. Der Teilfonds ist bestrebt, einen langfristigen absoluten Kapitalzuwachs mit starkem Schwerpunkt auf dem Kapitalerhalt zu erreichen.
Traditionelle Long-Positionen werden mit (synthetischen) Long- und Short-Positionen kombiniert, die durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten (u. a. Total Return Swaps, Credit Default Swaps, Futures und Optionen) erreicht werden.
Der Teilfonds legt hauptsächlich in (a) Anleihen und ähnliche Schuldinstrumente (wie etwa Unternehmensanleihen und/oder Staatsanleihen und/oder Finanzanleihen, Covered Bonds und Wandelanleihen), (b) Aktien, aktienähnliche Wertpapiere (insbesondere Stamm- und Vorzugsaktien) und (c) derivative Finanzinstrumente an.
Der Teilfonds legt überwiegend in Anleihen und ähnliche Schuldinstrumente (wie etwa Unternehmensanleihen und/oder Staatsanleihen und/oder Finanzanleihen, Covered Bonds und Wandelanleihen), Aktien, aktienähnliche Wertpapiere (insbesondere Stamm- und Vorzugsaktien), Einlagen und Geldmarktinstrumente (nur zur Verwaltung der Barmittel) an. Hierzu kann der Teilfonds bis zu 25% seines Vermögens in chinesische A-Aktien investieren, sei es (i) über die PAM Ltd gewährte RQFII-Quote, (ii) über das Shanghai-Hong Kong Stock Connect-Programm oder (iii) indirekt durch derivative Finanzinstrumente zu chinesischen A-Aktien.
Der Teilfonds kann auch bis zu 10% seines Vermögens in Sukuk al Ijarah, Sukuk al Wakalah, Sukuk al Mudaraba oder andere Arten von schariakonformen festverzinslichen Wertpapieren investieren, wobei stets die Grenzen gemäß dem Règlement Grand-Ducal vom 8. Februar 2008 einzuhalten sind.
Die Auswahl der Anlagen unterliegt keinerlei Einschränkungen im Hinblick auf Regionen (einschließlich Schwellenmärkten), Wirtschaftssektoren oder Währungen, auf die die Anlagen lauten. Abhängig von der Situation an den Finanzmärkten kann jedoch ein besonderer Schwerpunkt auf ein einzelnes Land und/oder eine einzelne Währung und/oder einen einzelnen Wirtschaftssektor gelegt werden.
Der Teilfonds darf Wertpapierleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte abschließen, um sein Kapital oder seine Erträge zu steigern oder um seine Kosten oder Risiken zu senken.
Zur Absicherung und anderen Zwecken kann der Teilfonds innerhalb der im Kapitel „Anlagebeschränkungen“ des Verkaufsprospekts dargelegten Grenzen derivative Finanzinstrumente aller Art einsetzen, die an einem geregelten Markt und/oder im Freiverkehr (OTC-Markt) gehandelt werden, sofern sie mit führenden Finanzinstituten abgeschlossen werden, die auf diese Geschäftsart spezialisiert sind. Insbesondere kann der Teilfonds Engagements über derivative Finanzinstrumente eingehen, insbesondere Optionsscheine, Futures, Optionen, Swaps (insbesondere Total Return Swaps, Contracts for Difference, Credit Default Swaps) und Terminkontrakte auf beliebige Basiswerte in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010 sowie der Anlagepolitik des Teilfonds, insbesondere Devisen (einschließlich Non-Delivery Forwards), Zinssätze, übertragbare Wertpapiere, Körbe übertragbarer Wertpapiere, Indizes (insbesondere Rohstoff-, Edelmetall- oder Volatilitätsindizes), Organismen für gemeinsame Anlagen. Infolge dieses Einsatzes von Finanzderivaten für die Long- und Short-Positionen hat der Teilfonds ein signifikantes Leverage.
Der Teilfonds kann außerdem in strukturierte Produkte wie insbesondere Schuldscheine, Zertifikate oder andere übertragbare Wertpapiere investieren, deren Kapitalerträge an die Wertentwicklung eines Index, der gemäß Artikel 9 des Règlement Grand-Ducal vom 8. Februar 2008 ausgewählt wird, von Währungen, Wechselkursen, übertragbaren Wertpapieren, eines Korbs übertragbarer Wertpapiere oder eines Organismus für gemeinsame Anlagen oder anderer Basiswerte gekoppelt ist, wobei stets das Règlement Grand-Ducal einzuhalten ist.
Diese Anlagen dürfen nicht dazu dienen, die Anlagepolitik des Teilfonds zu umgehen.
Ferner darf der Teilfonds gemäß Artikel 181 des Gesetzes von 2010, wie im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ angegeben, bis zu 10% seines Nettovermögens in Organismen für gemeinsame Anlagen OGAW und/oder andere OGA investieren, einschließlich und ohne Einschränkung in andere Teilfonds des Fonds.
Wenn die Anlageverwalter es als sinnvoll erachten, können Barmittel, geldnahe Mittel, Geldmarktfonds (unter Einhaltung der vorstehend erwähnten Obergrenze von 10%) und Geldmarktinstrumente in umsichtigem Umfang gehalten werden, wobei diese einen erheblichen Teil oder, unter außergewöhnlichen Umständen, auch 100% des Teilfondsvermögens ausmachen können. Wenn es nach Auffassung des Verwalters im besten Interesse der Aktionäre liegt, kann der Teilfonds auch bis zu 100% seines Nettovermögens in liquiden Mitteln, darunter Bareinlagen, Geldmarktfonds (innerhalb der oben aufgeführten Höchstgrenze von 10%) und Geldmarktinstrumente, halten.“
B. Methoden zur Verhinderung einer Verwässerung
Der Verwaltungsrat des Fonds hat zudem beschlossen, die Methoden zur Verhinderung einer Verwässerung zu ändern, die genutzt werden dürfen, um eine Gleichbehandlung der Aktionäre sicherzustellen. Die Höchstgebühr, die möglicherweise gemäß den verschiedenen Methoden zur Verhinderung einer Verwässerung (Swing- und Verwässerungsabgabe) erhoben werden kann, beläuft sich auf 4% des Nettoinventarwerts der jeweiligen Klasse, sofern im maßgeblichen Anhang des Prospekts nichts anderes angegeben ist.
C. Weitere Änderungen
Ferner wird der Prospekt insbesondere mit folgenden Zielen ergänzt:
– Aktualisierung der Angaben zu Risiken. Um die Lesbarkeit zu verbessern, wurde beschlossen, alle möglichen Risikofaktoren im allgemeinen Teil des Prospekts zu beschreiben und im jeweiligen Anhang anzugeben, welche Hauptrisiken für den betreffenden Teilfonds gelten. In diesem Zusammenhang werden die Aktionäre darauf hingewiesen, dass im Rahmen dieser Überarbeitung zusätzliche Risiken aufgenommen wurden.
– Aktualisierung des Wortlauts in Bezug auf Anlagebeschränkungen;
– Aktualisierung des Wortlauts in Bezug auf die Mitglieder des Verwaltungsrats des Fonds;
– Aktualisierung des Abschnitts zur Besteuerung im Hinblick auf das Inkrafttreten des luxemburgischen Gesetzes vom 25. November 2014;
– Aktualisierung der Bankarbeitstage (d. h. der 24. Dezember wird ab dem 24. Dezember 2015 nicht mehr als Bankarbeitstag angesehen); und – Aktualisierung des Wortlauts in Bezug auf die Gesetzgebung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Änderungen keine Auswirkungen auf den Managementstil oder die Geschäfte des Teilfonds und keine Erhöhung der Verwaltungsgebühr zur Folge haben.
Trotzdem haben Aktionäre, die nicht mit den Änderungen einverstanden sind, das Recht, die gebührenfreie Rücknahme ihrer Aktien vor Ende der Ablauffrist am 17. November 2015 zu beantragen.
Der neue Prospekt ist auf Anfrage beim Sitz des Fonds erhältlich.
Der aktuelle Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die zuletzt veröffentlichten Berichte sowie die Satzung des Fonds sind ebenfalls kostenlos bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main erhältlich
Mit freundlichen Grüßen
Für den Verwaltungsrat,
Marie-Claude Lange Benoît Beisbardt