Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgendem Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Monega Innovation | 532102 | DE0005321020 |
Detaillierte Informationen zu diesem Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Änderung der Besonderen Anlagebedingungen
ab 1. Juli 2014
für den Fonds
Monega Innovation
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 7. März 2014 wird der Anlageschwerpunkt in § 25 Abs. 1 der Besonderen Anlagebedingungen für das oben genannte OGAW-Sondervermögen geändert.
Die Änderung tritt zum 1. Juli 2014 in Kraft.
§ 25 Abs. 1 erhält dann folgenden neuen Wortlaut:
(1) Anlageschwerpunkt
Das OGAW-Sondervermögen soll mindestens zu 51% seines Wertes aus Aktien bestehen.
Die Änderung des Anlageschwerpunktes erfolgte aufgrund einer Anpassung der Anlagestrategie des Sondervermögens. Der Anleger erhält hierdurch ein Sondervermögen mit einem im Anlageschwerpunkt erweiterten Anlagesprektrum.
Den Anlegern wird angeboten, ihre Anteile an diesem Sondervermögen ohne weitere Kosten zurückzunehmen.
Die Änderungen werden außerdem auf der Internetseite www. moega.de veröffentlicht.
Köln, 26 März 2014
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
Die Geschäftsführung