Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
PRIME VALUES Green A | HAFX4X | LU0470356352 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C. Lux B 31 093
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS PRIME VALUES
MIT DEM TEILFONDS
PRIME VALUES – PRIME VALUES GREEN
ANTEILKLASSE A (LU0470356352) / ANTEILKLASSE C I (LU0470357756)
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens PRIME VALUES folgende Änderungen beschlossen:
1. Die Anlagepolitik des Teilfonds PRIME VALUES – PRIME VALUES Green wird dahingehend geändert, dass der bisherige Schwerpunkt auf Anlagen im ökologischen und ethischen Bereich entfällt. Der Fonds wird zukünftig eine globalere Aktienstrategie verfolgen, die zwar auch noch die bisherigen Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt, aber nicht mehr im Umfang wie bisher.
2. Der Name des Fonds wird zukünftig H & A PRIME VALUES lauten. Die Teilfondsbezeichnung lautet: H & A PRIME VALUES Equity.
3. Der bisherige Anlageberater, die Hauck & Aufhäuser (Schweiz) AG, mit Sitz in Talstrasse 58, CH-8022 Zürich wird zum Fondsmanager des Sondervermögens bestellt. Ein neuer Anlageberater wird nicht bestellt.
Die genannten Änderungen treten mit Wirkung zum 1. November 2014 in Kraft.
Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes bis zum 28. Oktober 2014 zu beantragen.
Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Munsbach, den 26. September 2014
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
Hinweis: Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger, welcher dem Anleger unverzüglich zu übermitteln ist.