Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
BN & P – Good Growth Fonds B | HAFX2F | LU0360706096 |
Detaillierte Informationen zu diesem Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L – 5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 31.093
Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger, welcher den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES BN & P MIT DEM TEILFONDS
BN & P – GOOD GROWTH FONDS
ANTEILKLASSE B (ISIN/LU0360706096)
ANTEILKLASSE B2 (ISIN/LU0360706179)
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens BN & P folgende Änderungen beschlossen:
1. Die Anlagepolitik des BN & P Good Growth Fonds Teilfonds wird wie folgt geändert:
„Der Teilfonds verfügt über ein sehr umfassendes Anlagespektrum, strebt eine maximale Aktienquote von 60 % des Teilfondsvermögens an und investiert weltweit in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, Renten und rentenähnliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Optionsscheine, Genussscheinen, Investmentanteile von OGA und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen („OGAW“) gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements (einschließlich börsengehandelter Indexfonds – sog. Exchange Traded Funds – ETF) und in Zertifikate, welche Finanzindices, Aktien, Zinsen und Devisen als unterliegenden Basiswert beinhalten, sowie Zertifikate, welche die Wertentwicklung von Rohstoffindices und Rohstoffpreisen oder anderen erlaubten Basiswerten (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist – „geregelte Märkte“ – amtlich notiert oder gehandelt werden) nachbilden.
Im Rahmen der vordefinierten Anlagepolitik kann das Teilfondsvermögen bis zu 20 % auch in Zertifikate, welche die Wertentwicklung von Basiswerten aus dem Bereich „Mikrofinanz“ 1:1 wiedergeben und die an Börsen oder auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist – „geregelte Märkte“ amtlich notiert oder gehandelt werden, nachbilden, investieren.
Für den Teilfonds können Zertifikate unter der Bedingung zum Einsatz kommen, dass sich bei den Basiswerten um die in Art. 41 (I) des Gesetzes von 2010, Art. 2 der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 sowie gemäß CESR Leitfaden 07/044 genannten Basiswerte handelt.“
2. Die Verwaltungsvergütung beträgt mindestens 2.100,- EUR pro Monat je Anteilklasse. Die Verwaltungsgesellschaft kann ganz oder teilweise auf die Erhebung ihrer Vergütung verzichten.
Anteilinhaber, die mit der o.g. Änderung nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes bis zum 30. Juni 2015 zu beantragen.
Die Änderung tritt mit Wirkung zum 1. Juli 2015 in Kraft.
Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Munsbach, 30. Mai 2015
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.