Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | ISIN |
---|---|
VCH Expert Natural Resources B | LU0184391075 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
von der Heydt Invest S.A.
304, route de Thionville
L-5884 Hesperange
R.C.S. Luxembourg B 114.147
Mitteilung an die Anleger des Fonds
VCH Expert
Teilfonds VCH Expert – Natural Resources
Anteilklasse B: WKN: A0BL7N ISIN: LU0184391075
Anteilklasse C: WKN: HAFX5A ISIN: LU0556707577
Die Funktion der Verwaltungsgesellschaft wechselt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 von von der Heydt Invest S.A., 304, route de Thionville, L-5884 Hesperange an die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach.
Anleger können bis zum 27. Dezember 2016, 16:00 Uhr die kostenlose Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteile zum einschlägigen Nettoinventarwert verlangen.
Die Anteilinhaber werden gebeten, hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Änderungen im Zuge des Übertrages die nachfolgende Publikation der neuen Verwaltungsgesellschaft zu beachten.
Hesperange, den 25. November 2016
von der Heydt Invest S.A.
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 31.093
Mitteilung an die Anleger des Fonds
VCH Expert
Teilfonds VCH Expert – Natural Resources
Anteilklasse B: WKN: A0BL7N ISIN: LU0184391075
Anteilklasse C: WKN: HAFX5A ISIN: LU0556707577
Hiermit werden die Anteilinhaber des Fonds „VCH Expert“ („Fonds“), einem Fonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz von 2010“), der von der von der Heydt Invest S.A. („abgebende Verwaltungsgesellschaft“) verwaltet wird, informiert, dass der Fonds zur Bündelung der fondsbezogenen Geschäftsaktivitäten der Consortia Vermögensverwaltung AG (Fondsmanager des Sondervermögens) mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., mit Sitz 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach („aufnehmende Verwaltungsgesellschaft“) übertragen wird. Das zurzeit gültige Verwaltungsreglement wird durch das neue Verwaltungsreglement, welches mit Datum vom 1. Januar 2017 in Kraft tritt, ersetzt.
Nachfolgend werden die Anleger auf die weiteren Änderungen hingewiesen, die mit der Migration der Fonds einhergehen und mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
1) Die Funktion der Zentralverwaltung wechselt von der von der Heydt Invest S.A. auf die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.. Die Funktion der Register- und Transferstelle wechselt von der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg, auf die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A..
2) Im Zuge der Migration wird der Fonds von einer Umbrellastruktur auf eine Monostruktur umgestellt.
Damit wird auch der Name des Fonds „VCH Expert“ mit seinem Teilfonds „VCH Expert – Natural Resources“ in „VCH Expert Natural Resources“ geändert.
3) Im Rahmen der Migration wird die Annahmezeit für Zeichnungen und Rücknahmen des Fonds von jeweils 16:00 Uhr Vortag auf jeweils 12:00 Uhr Vortag angepasst. Anteilscheingeschäfte werden zukünftig zwei (bisher drei) Bankarbeitstage nach dem entsprechenden Bewertungstag abgerechnet.
4) Die jeweils gültige Ausgabe- und Rücknahmepreis, der Verkaufsprospekt sowie die Key Investor Documents des Fonds werden ab dem 1. Januar 2017 auf der Internetseite der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft (www.haig.lu) veröffentlicht. Ebendort werden künftig grundsätzlich auch die Mitteilungen an die Anleger geschaltet.