Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Tiberius Pangea-Tiber.Pangea-I Actions Nom. R Acc.EUR o.N. | A2APYK | LU1469428228 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter. Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf
unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
Ihre FFB
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.
2, Place François-Joseph Dargent
L-1413 Luxembourg
R.C. Luxembourg B 29 905
Tiberius Pangea (Umbrella)
Mitteilung an die Anteilinhaber des Teilfonds
Tiberius Pangea – I
Anteilklasse USD R WKN A2APYJ ISIN LU1469427766
Anteilklasse EUR R WKN A2APYK ISIN LU1469428228
Anteilklasse EUR I WKN A2APYL ISIN LU1469428491
Anteilklasse EUR S/II WKN A2APYM ISIN LU1469429382
Vorbehaltlich der Zustimmung der luxemburgischen Aufsichtsbehörde CSSF, beschließt der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A. („Verwaltungsgesellschaft“) zum 30.06.2017 folgende Änderungen:
– Die Cut-Off Zeitberechnung des Teilfonds Tiberius Pangea – I wird von 16.00 Uhr auf 10.00 Uhr vorverlegt. Zusätzlich erfolgt die Berechnung des Nettoinventarwertes ab 30.06.2017 am aktuellen Bewertungstag.
– Die Performance-Fee-Berechnung erfolgt derzeit auf jährlicher Basis. Ab Inkrafttreten der Änderungen wir die Performance-Fee auf vierteljährlicher Basis berechnet. Die Performance-Fee-Abgrenzung auf vierteljährlicher Basis erfolgt damit zum ersten Mal zum 30.06.2017.
Performance-Fee-Berechnung ab 30.06.2017 (ohne Hurdle Rate, Änderungen rot markiert)
Die Performance Fee wird auf vierteljährlicher Basis berechnet. Die Performance Fee unterliegt einer sogenannten High Watermark (HWM), d.h., ein Anspruch auf Performance Fee besteht nur dann und nur soweit, wie der Schlusswert der jeweiligen Anteilsklasse am Jahresende Quartalsende über dem Höchstwert liegt, den die jeweilige Anteilklasse jemals vor dem Geschäftsjahr betreffenden Quartal erreicht hat. Die Berechnung ob und wenn ja wieviel Performance Fee anfällt wird an jedem Bewertungstag vorgenommen und soweit einschlägig werden bewertungstäglich Rückstellungen vorgenommen bzw. bei negativer Performance ggf. in das Fondsvermögen zurückgezahlt. Soweit am Geschäftsjahresende Quartalsende der Nettoinventarwert einer Anteilklasse über der HWM liegt, wird ein bestimmter Prozentsatz (der sich aus der vorstehenden Tabellenzeile zur Investmentmanagervergütung ergibt) des erwirtschafteten Überschusses als Performance Fee zugunsten des Investmentmanagers fällig. Eine etwaige Performance Fee wird zum Quartalsende festgeschrieben. Die Auszahlung aller festgeschriebenen Performance Fees erfolgt nach
dem Geschäftsjahrsende.
Performance-Fee-Berechnung ab 30.06.2017 (mit Hurdle Rate, Änderungen rot markiert))
Anteilklasse EUR I
15% Performance Fee, mit HWM, hurdle rate 6 1,5% (annual quarterly reset)
Anteilklasse EUR S/II
10% Performance Fee, mit HWM, hurdle rate 6 1,5% (annual quarterly reset)
Die Berechnung und die Fälligkeit erfolgen grundsätzlich wie bei der Performance Fee ohne Hurdle Rate, allerdings wird die HWM hier um die Hurdle Rate erhöht, d.h. Performance Fee wird nur dann fällig, wenn der
Nettoinventarwert am Ende des Geschäftsjahres eines Quartals über der HWM zuzüglich der jeweiligen Hurdle Rate liegt. Die jeweilige Hurdle Rate ergibt sich aus der vorstehenden Tabellenzeile zur Investmentmanagervergütung. Es findet im Rahmen der Hurdle Rate keine Kumulierung statt, d.h. es wird am Ende eines Geschäftsjahres Quartals die HWM nicht um die Hurdle Rate erhöht und dieser erhöhte Wert als neue HWM festgesetzt auf die noch einmal die Hurdle Rate aufgeschlagen würde. Dementsprechend bleibt auch bei Anwendung einer Hurdle Rate die HWM immer mit dem höchsten jemals für die relevante Anteilklasse berechneten Nettoinventarwert identisch. Eine etwaige Performance Fee wird zum Quartalsende festgeschrieben. Die Auszahlung aller festgeschriebenen Performance Fees erfolgt nach dem Geschäftsjahrsende.
– Des Weiteren wird die Anlagepolitik erweitert bzw. spezialisiert. Durch die Anpassungen soll der Fonds noch transparenter für die Anleger werden.
Anlagepolitik ab 30.06.2017 (Änderungen rot markiert)
Der Teilfonds verfolgt das Anlageziel, Investoren ein breit gefächertes Rohstoffanlageuniversum zugänglich zu machen und durch long Investments eine positive absolute Rendite zu erwirtschaften. Zum Anlageuniversum des Teilfonds zählen insbesondere bspw. Aktien und Anleihen von börsennotierten Gesellschaften, die Rohstoffe fördern oder verarbeiten, Anleihen von staatlichen Institutionen in Währungen von Rohstoffförderländern (bspw. USA, Kanada, Australien, Russland, Brasilien, Südafrika u.a.), Kassenguthaben und Staatsanleihen mit bis zu 3 Jahren Restlaufzeit sowie ETCs, ETFs, Schuldverschreibungen, Zertifikate, die einen direkten Bezug zu Rohstoffpreisen haben. Der Teilfonds ist auf Anlagen aus dem Bereich Öl und Gas sowie Metalle fokussiert. Die Allokationsgewichtung wird bestimmt durch Mikrosignale. Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel zählen nicht zum Anlageuniversum.
Die Anteilinhaber des Teilfonds, welche mit den v.g. Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 29. Juni 2017, 16.00 Uhr MEZ, kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen im Verkaufsprospekt verzeichneten Zahlstellen zurückgeben. Das jeweils gültige Verkaufsprospekt der Fonds inklusive des jeweiligen Verwaltungsreglements die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen Zahl- und Vertriebsstellen erhältlich.
Luxemburg, im Mai 2017
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.