Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Pictet – Multi Asset Global Opportunities-HP USD | A2AGG2 | LU1368233026 |
Pictet – Multi Asset Global Opportunities-P EUR | A1XD5A | LU0941349192 |
Pictet – Multi Asset Global Opportunities-P dy EUR | A2AEXB | LU0950511468 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
PICTET
Société d’Investissement à Capital Variable
15, avenue J.F. Kennedy
L-1855 Luxembourg
R.C.S. Luxembourg n° B 38 034
Mitteilung an die Aktionäre des Pictet – Multi Asset Global Opportunities
(der „Teilfonds“)
Luxemburg, den 29. August 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass der Verwaltungsrat von Pictet (der „Fonds“) beschlossen hat, die Berechnung der Performancegebühr des Teilfonds teilweise zu ändern, um die Auswirkungen von im Teilfonds erfolgten Zeichnungen und Rücknahmen während des Performancegebühr-Berechnungszeitraums genauer zu berücksichtigen.
Die anderen Merkmale der Performancegebühr-Berechnung bleiben jedoch unverändert:
• Die Hurdle Rate bleibt unverändert.
• Der Prozentsatz der Performancegebühr bleibt unverändert.
• Die Zahlung der Performancegebühr erfolgt weiterhin jährlich.
• Das Verfahren zum Zurücksetzen der High Water Mark bleibt gleich.
Die Performancegebühr, sofern diese anfällt, wird Ende September 2016 gezahlt. Die neue Methode gilt ab dem 1. Oktober 2016. Der Wortlaut zur Performancegebühr ist dann wie folgt:
Der Manager erhält eine Performancegebühr, die an jedem Bewertungsstichtag verbucht wird, jährlich zahlbar ist und auf Basis des Nettoinventarwertes berechnet wird. Sie entspricht 10 % des Betrags, um den die Performance des Nettoinventarwertes je Aktie (im Vergleich zur High Water Mark) die Performance des in der nachstehenden Tabelle für die einzelnen Aktienklassen angegebenen Index seit der letzten Zahlung der Performancegebühr übersteigt. Für Aktien der Klasse X wird keine Performancegebühr fällig.
Aktienart Index
Auf EUR lautende Aktienklassen EONIA + 3%
Abgesicherte, auf USD lautende Aktienklassen LIBOR USD Overnight + 3%
Abgesicherte, auf CHF lautende Aktienklassen LIBOR CHF Spot Next + 3%
Abgesicherte, auf GBP lautende Aktienklassen LIBOR GBP Overnight + 3%
Die Performancegebühr wird auf Grundlage des Nettoinventarwertes nach Abzug aller Aufwendungen, Verbindlichkeiten und Verwaltungsgebühren (aber nicht der Performancegebühr) berechnet und um Zeichnungen und Rücknahmen angepasst.
Die Performancegebühr wird auf der Grundlage der Outperformance des NIW je Aktie berechnet, bereinigt um Zeichnungen und Rücknahmen der entsprechenden Aktienklassen während des Berechnungszeitraums. Es wird keine Performancegebühr erhoben, wenn der Nettoinventarwert je Aktie vor Performance unterhalb der High Water Mark für die betreffende Berechnungsperiode liegt.
Die High Water Mark ist als der größere Wert der folgenden zwei Zahlen definiert:
• der letzthöchste Nettoinventarwert je Aktie, auf den eine Performancegebühr gezahlt wurde, und
• der ursprüngliche Nettoinventarwert je Aktie.
Die High Water Mark wird um die an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden reduziert.
Zu jedem Bewertungsstichtag wird für die Performancegebühr eine Rückstellung gebildet. Wenn der Nettoinventarwert je Aktie während der Berechnungsperiode sinkt, werden die für die Performancegebühr gebildeten Rückstellungen entsprechend reduziert. Wenn die Rückstellungen auf null fallen, ist keine Performancegebühr zahlbar.
Für die zu Beginn des Berechnungszeitraums in der Klasse vorhandenen Aktien wird die Performancegebühr auf der Grundlage der Performance gegenüber der High Water Mark berechnet.
Für die während des Berechnungszeitraums gezeichneten Aktien wird die Performancegebühr auf der Grundlage der Performance vom Datum der Zeichnung bis zum Ende des Berechnungszeitraums berechnet. Weiterhin wird die Performancegebühr je Aktie auf die Performancegebühr je Aktie begrenzt, die für die zu Beginn des Berechnungszeitraums in der Klasse vorhandenen Aktien gilt.
Die Performancegebühr für während des Berechnungszeitraums zurückgenommene Aktien wird auf Basis der „First in, first out“-Methode berechnet, d. h. die zuerst gekauften Aktien werden als Erste, die zuletzt gekauften Aktien als Letzte zurückgenommen.
Die für den Fall einer Rücknahme festgeschriebene Performancegebühr ist am Ende der Berechnungsperiode zu zahlen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt keine Performancegebühr mehr anfällt.
Die erste Berechnungsperiode beginnt stets am Auflegungsdatum und endet am letzten Bewertungstag zu Ende des laufenden Geschäftsjahrs. Die folgenden Berechnungszeiträume beginnen jeweils am ersten und enden am letzten Bewertungstag des folgenden Jahres.
Die neue Methode führt dazu, dass in einigen Fällen die vom Fonds gezahlte Performancegebühr höher sein kann, als sie es anhand der alten Berechnungsmethode wäre.
Der Verwaltungsrat möchte betonen, dass seiner Auffassung nach diese neue Berechnungsmethode den Modellen „Ausgleich von Aktien“ oder „Aktienserie“ so nahe wie möglich kommt, ohne die Zeichnungen der einzelnen Anleger zu individualisieren. Die beiden Modelle gelten allgemein als die gerechtesten Methoden zur Ausrichtung der Interessen des Fonds und seiner Aktionäre an den Interessen des Anlageverwalters.
Aktionäre, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, bis zur Berechnung des Nettoinventarwerts am 30. September 2016 die kostenlose Rücknahme ihrer Aktien zu beantragen.
Der neue Prospekt des Fonds ist auf Anfrage beim Sitz des Fonds erhältlich.
Der aktuelle Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die zuletzt veröffentlichten Berichte sowie die Satzung des Fonds sind ebenfalls kostenlos bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Verwaltungsrat,
Benoît Beisbardt Jérôme Wigny