Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:.
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
OYSTER Multi-Asset Diversified C EUR PF | 926300 | LU0095343421 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügtendauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
Ihre FFB
OYSTER („Fonds“)
Société d’investissement à capital variable
Sitz: 11/13, boulevard de la Foire
L-1528 Luxemburg
Handelsregister Luxemburg B-55.740
Mitteilung an die Anteilsinhaber
Die Anteilsinhaber des Fonds werden hiermit über die folgende(n) Änderung(en) am Fondsprospekt vom November 2017 („Prospekt“) auf Beschluss des Verwaltungsrats („Verwaltungsrat“) informiert. Sofern diese Mitteilung keine anderen Festlegungen oder Abweichungen enthält, haben Worte in Großbuchstaben die Bedeutung, die ihnen im Prospekt zugewiesen ist.
1. Änderung an der Performancekommission des OYSTER – Multi-Asset Diversified Derzeit wird bei den PF-Anteilen des OYSTER – Multi-Asset Diversified jeweils einzeln am Ende des Geschäftsjahres eine Performancekommission von maximal 10% erhoben, die an jedem Bewertungstag anhand des Nettoinventarwerts je Anteil vor Abzug der Performancekommission berechnet wird. Die berechnete Performancegebühr wird auf das Gesamtnettovermögen der jeweiligen Klasse angewandt. Ab dem 1. Januar 2018 wird die Performancekommission der PF-Anteile des OYSTER – Multi-Asset Diversified auf relativer Basis berechnet, das heißt, im Vergleich zu einer Benchmark. Infolgedessen wird ab diesem Zeitpunkt für die PF-Anteile des OYSTER – Multi-Asset Diversified jeweils einzeln am Ende jedes Geschäftsjahres eine Performancekommission von maximal 10% der jährlichen Performance erhoben, die an jedem Bewertungstag berechnet wird. Als Berechnungsgrundlage dient die Differenz zwischen der Performance des Nettoinventarwerts je Anteil vor Abzug der Performancekommission und der Performance der Benchmark, dem 1-Monats-LIBOR EUR, im gleichen Zeitraum. Bei während des Geschäftsjahres zurückgenommenen Anteilen werden die in diesem Zeitraum aufgelaufenen Performancegebühren festgeschrieben und am Ende des Zeitraums von der Verwaltungsgesellschaft erhoben. Die berechnete Performancegebühr wird auf das Gesamtnettovermögen der jeweiligen Klasse angewandt. Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, die Performancegebühr im Fall von außergewöhnlichen Umständen wie einer hohen Anzahl von Rücknahmen festzuschreiben. Infolge dieser Änderungen können Anteilsinhaber des OYSTER – Multi-Asset Diversified ihre Anteile an dem Teilfonds ab dem Zeitpunkt dieser Anzeige bis einschließlich 29. Dezember 2017 zu dem betreffenden Nettoinventarwert je Anteil ohne Rücknahmeabschlag oder Umtauschgebühr (sofern zutreffend) zurückgeben oder umtauschen. Beim Umtausch von Anteilen in einen anderen Teilfonds, bei dem eine höhere Verkaufsprovision anfällt, ist zu beachten, dass nach wie vor eine Umtauschgebühr in Höhe der Differenz zwischen den Zeichnungsgebühren gilt.
Die obigen Änderungen werden im Fondsprospekt vom November 2017 berücksichtigt.
Luxemburg, 24. November 2017
Für und im Namen des Verwaltungsrats