Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Monega Rohstoffe | A0YJUM | DE000A0YJUM2 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des Sondervermögens Monega Rohstoffe
(ISIN DE000A0YJUM2)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 01.09.2016 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Sondervermögens in § 25 (1) „Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen“ zum 02.01.2017 wie folgt geändert:
§ 25 (1a) (1b) Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen
§ 25 (1a) (1b) der Besonderen Anlagebedingungen lautete bisher wie folgt:
Für das Sondervermögen müssen zu mindestens 51 Prozent des Wertes des Sondervermögens folgende Vermögensgegenstände erworben werden:
a. Wertpapiere nach § 24 Absatz 1 mit einem Bezug zum Rohstoffsektor, d.h. Zertifikate auf Rohstoffe, Rohstoffindizes und Waren, Aktien in- und ausländischer Emittenten, die überwiegend im Rohstoffsektor tätig sind, sowie Zertifikate, deren Basiswerte solche Aktien sind oder solchen Aktienbezug haben, wie z.B. Aktienindizes und Aktienbaskets mit überwiegendem Bezug zum Rohstoffsektor und/oder b. Derivate und Finanzinstrumente mit derivativer Komponente gemäß § 24 Abs. 5 auf Rohstoffindizes und auf Aktien in- und ausländischer Emittenten, die überwiegend im Rohstoffsektor tätig sind, sowie Derivate, deren Basiswerte. solchen Aktienbezug haben, wie z. B. Aktienindizes und Aktienbaskets mit überwiegendem Bezug zum Rohstoffsektor und/oder
§ 25 (1a) (1b) der Besonderen Anlagebedingungen lautet zukünftig:
Für das Sondervermögen müssen zu mindestens 51 Prozent des Wertes des Sondervermögens folgende Vermögensgegenstände erworben werden:
a. Wertpapiere nach § 24 Absatz 1 mit einem Bezug zum Rohstoffsektor, d.h. Zertifikate auf Rohstoffe, Rohstoffindizes und Waren, Wertpapiere in- und ausländischer Emittenten, die überwiegend im Rohstoffsektor tätig sind, sowie Zertifikate, deren Basiswerte solche Wertpapiere sind oder einen entsprechenden Bezug haben, wie z.B. Aktienindizes und Aktienbaskets mit überwiegendem Bezug zum Rohstoffsektor und/oder
b. Derivate und Finanzinstrumente mit derivativer Komponente gemäß § 24 Abs. 5 auf Rohstoffindizes und auf Wertpapiere in- und ausländischer Emittenten, die überwiegend im Rohstoffsektor tätig sind, sowie Derivate, deren Basiswerte einen entsprechenden Bezug haben, wie z. B. Aktienindizes und Aktienbaskets mit überwiegendem Bezug zum Rohstoffsektor und/oder Rechte der Anleger
Bis zum nachfolgenden Stichtag sind die Anleger berechtigt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen:
22.12.2016
Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss über die depotführenden Banken der Anleger bei der Verwahrstelle des Sondervermögens eingehen, werden noch berücksichtigt.
Die Änderungen treten am 02.01.2017 in Kraft.
Die weitere Ausgestaltung des Sondervermögens, die Gebühren und die Rechte der Anleger bleiben hiervon unberührt.
Die jeweils gültigen Anlagebedingungen, der Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.monega.de. Zudem können die Publikationen bei der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, kostenfrei bezogen werden.
Köln, im September 2016
Die Geschäftsführung