Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der INKA

FFB Logo
FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
SPS Value Selection A A1WZ2J DE000A1WZ2J4

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.


Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

SPSW Global Multi Asset Selection
ISIN: DE000A1WZ2J4 / WKN: A1WZ2J (Anteilklasse A)
ISIN: DE000A1WZ2K2 / WKN: A1WZ2K (Anteilklasse B)
Änderung der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze und der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze und mit Änderung der Kosten für das OGAW-Sondervermögen zum 01.09.2016
Die Allgemeinen Anlagebedingungen und Besonderen Anlagebedingungen für das von der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend „ Gesellschaft“ ) verwaltete Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie „ SPSW Global Multi Asset Selection“ (nachfolgend „ Fonds“) werden mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft und mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Bankaufsichtsbehörde geändert.
Als wesentliche Änderung wird das Spektrum der Anlagemöglichkeiten des Fonds erweitert, indem der SPSW Global Multi Asset Selection zukünftig auch andere Zielfonds erwerben kann. Dies ermöglicht eine noch breitere Streuung und eine Reduzierung von Preisschwankungen. Daneben wird die maximal mögliche Verwaltungsvergütung der Gesellschaft reduziert und für die erfolgsabhängige Vergütung muss das Fondsmanagement zukünftig einen Schwellenwert von 3 % übersteigen. Im Gegenzug erhöht sich die mögliche erfolgsabhängige Vergütung von 12 % auf 15 % der absolut positiven Anteilwertentwicklung, soweit diese den Schwellenwert übersteigt. Aufgrund einer neuen EU-Verordnung müssen im Zusammenhang mit nicht börsengehandelten Derivaten neue Verpflichtungen erfüllt werden, die überwiegend von externen Dienstleistern gegen Entgelt erbracht werden müssen. Aus diesem Grund hat die Gesellschaft eine neue Regelung bzgl. der möglichen Belastung dieser Entgelte dem Fondsvermögen in die bestehende Kostenregelung aufgenommen.
Die einzelnen Änderungen werden im Folgenden genauer beschrieben:
Die Allgemeinen Anlagebedingungen werden an den Standard der Allgemeinen Anlagebedingungen der Gesellschaft angepasst. Wesentliche Änderung ist, dass die Allgemeinen Anlagebedingungen zukünftig den Erwerb von Anteilen an anderen Investmentvermögen zulassen. Diese Änderung findet sich auch in den Besonderen Anlagebedingungen wieder. So sind Investmentanteile zukünftig zulässige Vermögensgegenstände für den Fonds. Bis zu 100 % des Wertes des Fonds dürfen in Anteilen an Investmentvermögen nach Maßgabe des § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen gehalten werden. Diese Investmentvermögen können nach deren Anlagebedingungen alle Vermögensgegenstände nach den §§ 5 – 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen erwerben. Es bestehen keine weiteren Einschränkungen hinsichtlich der Art der erwerbbaren Investmentanteile.
Mit dem Erwerb von Investmentanteilen ergeben sich darüber hinaus Offenlegungsverpflichtungen, die im neuen § 6 Abs. 7 der Besonderen Anlagebedingungen beschrieben werden. Bisher war der Erwerb von Investmentanteilen ausgeschlossen. Ziel der Anlage in anderen Investmentvermögen ist, bedarfsweise eine breitere Streuung des Vermögens und damit einhergehend eine Reduzierung der Preisschwankungen für den gesamten Fonds zu erreichen.
Ausgeschlossen ist hingegen zukünftig der Erwerb von Total Return Swaps. Weiterhin darf die Gesellschaft für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger keine Wertpapierdarlehen mehr gewähren und keine Pensionsgeschäfte abschließen.
Weitere wesentliche Änderungen betreffen die Reduzierung der maximal möglichen Verwaltungsvergütung des Fonds auf 1,60 % p.a., die Einführung einer Schwelle, bis zu deren Erreichen keine erfolgsabhängige Vergütung an die Gesellschaft gewährt wird („ High water mark“) sowie die Änderung der Höhe der erfolgsabhängigen Vergütung. Außerdem entfällt die bisher mögliche jährliche Mindestverwaltungsvergütung in Euro.
Die Definition der erfolgsabhängigen Vergütung nach Inkrafttreten der neuen Regelung lautet wie folgt: Die Gesellschaft kann für die Verwaltung des Fonds je ausgegebenen Anteil ferner eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 15 % (Höchstbetrag) des Betrages erhalten, um den der Anteilwert am Ende einer Abrechnungsperiode die „ High water mark“ (absolut positive Anteilwertentwicklung) und den Anteilwert am Anfang der Abrechnungsperiode um 3 % (Schwellenwert) übersteigt, jedoch insgesamt höchstens bis zu 15 % des Durchschnittswertes des Fonds in der Abrechnungsperiode. Die „ High water mark“ entspricht dem Höchststand des Anteilwertes des Fonds, der am Ende der fünf vorhergehenden Abrechnungsperioden erzielt wurde.
Bisher war der Höchstbetrag 12 % und neu hinzukommen wird der Schwellenwert von 3 %.

Abweichend von allen übrigen Änderungen treten die Neuregelungen zur Performance Fee (§ 6 Abs. 6 der Besonderen Anlagebedingungen) erst zum 01.04.2017 in Kraft.
Durch die Einführung der europäischen Marktinfrastrukturverordnung (Verordnung (EU) Nr. 648/2012) gab es eine Vielzahl von Neuerungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Mittels der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) sollen systemische Risiken im europäischen Derivatemarkt eingedämmt werden. Insbesondere im Zusammenhang mit außerbörslich gehandelten Derivaten (OTC-Derivate) müssen neue Verpflichtungen erfüllt werden, die überwiegend von externen Dienstleistern gegen Entgelt erbracht werden müssen. Sofern sich aufgrund dieser Regelungen die Verpflichtung ergibt, im Zusammenhang mit OTC-Derivaten Sicherheiten an Kontrahenten dieser Derivate oder zentrale Gegenparteien zu stellen oder von diesen zu verlangen bzw. sofern die Gesellschaft aus anderen Gründen die Besicherung des Fonds als notwendig erachtet, wird die Gesellschaft hiermit einen spezialisierten Dritten (sog. Collateral Manager) beauftragen. Um die Vergütung dieses Collateral Managers und andere dieser möglichen Entgelte dem Fonds belasten zu können, ist die Erweiterung des Kostenparagraphen notwendig.
Sollten Sie mit den vorgesehenen Anpassungen nicht einverstanden sein, können Sie Ihre Anteile grundsätzlich jederzeit kostenfrei zurückgeben.
Zum 01.09.2016 steht eine aktualisierte Ausgabe des Verkaufsprospektes und der wesentlichen Anlagerinformationen des Fonds zur Verfügung, der kostenfrei auf Anforderung bei der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Yorckstraße 21, 40476 Düsseldorf oder unter www.inka-kag.de erhältlich sein wird.
Die Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen werden wie oben beschrieben mit Wirkung zum 01.09.2016 angepasst. Ausgenommen sind davon die Änderungen zur Performance Fee Regelung (§ 6 Abs. 6 der Besonderen Anlagebedingungen), die erst zum 01.04.2017 in Kraft treten.
Die Änderungen der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt. Die vollständige Fassung der neuen Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen ab 01.09.2016 finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem Link http://www.inka-kag.de/inka/display/unserekompetenzen/investmentvehikel/publikumsfonds bei dem Fonds SPSW Global Multi Asset Selection.
Düsseldorf, 23.05.2016
Internationale
Kapitalanlagegesellschaft mbH
– Die Geschäftsleitung –

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert