Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
amandea – ALTRUID HYBRID | A0X9S3 | LU0466452199 |
amandea – ALTRUID HYBRID B | A0N9JT | LU0466453320 |
amandea – Global Classics Plus A | HAFX7K | LU1280199875 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
Ihre FFB
Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger.
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg Nr. B. 31.093
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS
amandea
MIT DEN TEILFONDS
amandea – ALTRUID HYBRID
Anteilklasse A (LU0466452199) / Anteilklasse B (LU0466453320)
Anteilklasse C (LU0943240845)
amandea – Global Classics Plus
Anteilklasse A (LU1280199875) / Anteilklasse B (LU1280200046)
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens amandea folgende Änderungen beschlossen:
1. Aufnahme der Gesellschaft Altruid Systems Limited mit Sitz in 26, St. Thomas Street, FRN 1124, Southern Harbour, Floriana, Malta als Co-Fondsmanager für den Teilfonds amandea – Altruid Hybrid.
2. Die derzeitige Verwaltungsvergütung wird in beiden Teilfonds von „bis zu 0,24 % p.a.“
auf „bis zu 0,25 % p.a.“ erhöht. Die Fondsmanagementvergütung wird im Gegenzug um 0,01 % p.a. reduziert. Die Verwaltungsvergütung versteht sich für den Teilfonds amandea – ALTRUID HYBRID zuzüglich einer Vergütung von bis zu 750,- Euro pro Monat je Anteilklasse und für den Teilfonds amandea – Global Classic Plus zuzüglich einer Vergütung von bis zu 1.250,- Euro pro Monat je Anteilklasse.
Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes bis zum 28. Februar 2017 zu beantragen.
Die genannten Änderungen treten mit Wirkung zum 1. März 2017 in Kraft.
Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Munsbach, den 27. Januar 2017
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.