Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
HANSAzins | 847909 | AAAAAAAAAA |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH Hamburg
Wichtige Mitteilung an unsere Anleger
Änderung der Besonderen Anlagebedingungen für das Sondervermögen
HANSAzins
(ISIN/WKN: DE0008479098/847909)
Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ändert die Besonderen Anlagebedingungen für das Sondervermögen HANSAzins (im Folgenden auch „Sondervermögen“). Die geplanten Änderungen haben folgenden Hintergrund:
Als die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH 1985 das Sondervermögen HANSAzins auflegte, gab es weder die Europäische Union noch den Euro. Insofern war es zu der Zeit üblich, dass neben der öffentlichen Hand auch private Unternehmen ihre verzinslichen Wertpapiere überwiegend in Deutschland begaben bzw. ausstellten. Genauso üblich war es, für Rentenfonds die Anforderung festzuschreiben, mehr als die Hälfte eines Fondsvermögens in verzinslichen Wertpapiere anzulegen, die im Inland, also in Deutschland, und in Deutscher Mark ausgestellt wurden. Die Besonderen Anlagebedingungen des Sondervermögens HANSAzins sahen daher u.a. vor, mindestens 51 % des Wertes des Sondervermögens in Deutschland ausgestellte auf Deutsche Mark lautende Inhaberschuldverschreibungen, d.h. eine spezielle Art von verzinslichen Wertpapieren, anzulegen.
Im Zuge der Einführung des Euro wurden die Besonderen Anlagebedingungen des Sondervermögens angepasst: Aus Deutscher Mark wurde Euro. Die entsprechende Anlagebegrenzung auf in Deutschland ausgestellte Inhaberschuldverschreibungen blieb aber bestehen.
Mittlerweile begeben nicht nur Unternehmen anderer europäischer Länder, sondern auch deutsche Unternehmen ihre auf Euro lautenden verzinslichen Wertpapiere bevorzugt über Töchter im Ausland – in Europa, aber auch in Übersee. Diese Wertpapiere kann die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH jedoch unter den derzeitigen Anlagebedingungen des Sondervermögens nicht für das Sondervermögen erwerben.
Um die Anlagemöglichkeiten für das Sondervermögen zu erweitern, passt die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH die Besonderen Anlagebedingungen des Sondervermögens an.
Der § 3 Abs. 1 der Besonderen Anlagebedingungen wird dahingehend geändert, dass nunmehr mindestens 51 % des Wertes des Sondervermögens in Andere Wertpapiere gemäß § 1 Nr. 1 der Besonderen Anlagebedingungen anlegt werden muss. Das Erfordernis, einer Ausstellung dieser Wertpapiere im Inland, also in Deutschland, fällt weg.
Damit wird das Spektrum der Anlagemöglichkeiten nach § 3 Abs. 1 der Besonderen Anlagebedingungen von im Inland ausgestellten Inhaberschuldverschreibungen erweitert auf sogenannte Andere Wertpapiere. Andere Wertpapiere sind Wertpapiere, die keine Aktien oder Aktien gleichwertige Papiere sind, also verzinsliche Wertpapiere. Eine Beschränkung auf im Inland ausgestellte Inhaberschuldverschreibungen – wie einleitend erläutert – besteht nicht mehr.
Darüber hinaus wird § 3 Abs. 8 der Besonderen Anlagebedingungen neu eingefügt. Diese Vorschrift legt fest, dass die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH für das Sondervermögen neben den verzinslichen Wertpapieren nunmehr auch Geldmarktinstrumente und Bankguthaben nur dann erwerben darf, wenn sie auf Euro lauten. Damit sollen Fremdwährungsrisiken dieser Vermögensgegenstände vermieden werden.
Die Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt und treten am 02. Mai 2016 in Kraft.
Bitte finden Sie nachstehend den geänderten § 3 Abs. 1 sowie den neu eingefügten § 3 Abs. 8 der Besonderen Anlagebedingungen abgedruckt.
Wir weisen darauf hin, dass wir, sofern Sie mit den zuvor skizzierten Anpassungen der Besonderen Anlagebedingungen nicht einverstanden sein sollten, Ihre Anteile an dem Sondervermögen kostenlos zurücknehmen, also seitens der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH keine Kosten für die Rücknahme erheben würden.
Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der Änderungen der Anlagebedingungen haben, beantworten wir Ihnen diese auch gerne persönlich: Unsere Mitarbeiter im Kundenservice Center sind montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr für Sie da. Sie erreichen sie via
Telefon 040 3 00 57-62 96
Fax 040 3 00 57-61 42
service@hansainvest.de
Hamburg, den 04. Januar 2016
Die Geschäftsleitung
„§ 3 Anlagegrenzen
1. Die Gesellschaft muss mindestens 51 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Andere Wertpapiere gemäß § 1 Nr. 1 anlegen. Die in Pension genommenen
Inhaberschuldverschreibungen sind auf die Anlagegrenzen des § 206 Abs. 1 bis 3 KAGB anzurechnen.
[…]
8. Die Gesellschaft darf für das OGAW-Sondervermögen nur auf Euro lautende Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben erwerben.“