Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
NÜRNBERGER Garantiefonds | A0MJTV | LU0282180107 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter. Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Ihre FFB
NÜRNBERGER Garantiefonds
Fonds commun de placement (R.C.S. Luxemburg: K1376)
Verwaltungsgesellschaft: Oppenheim Asset Management Services S.à r.l.
2, Boulevard Konrad Adenauer, L – 1115 Luxemburg
HINWEISBEKANNTMACHUNG AN ALLE ANTEILINHABER
DER INVESTMENTFONDS
Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement des nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen errichteten „NÜRNBERGER Garantiefonds“ (ISIN: LU0282180107, WKN A0MJTV) (der „Fonds“) werden mit Wirkung zum 30. Juni 2017 insbesondere wie folgt geändert:
1. OGAW V-Umstellung und andere Aktualisierung
Die Vorgaben der Europäischen Richtlinie 2014/91/EU zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren und andere gesetzlichen Änderungen werden umgesetzt. Das gegenwärtige Management wird erwähnt.
2. Wechsel des Garantiegebers
Die Deutsche Bank AG, Niederlassung London wird die Bank Sal. Oppenheim jr. & Cie Luxembourg S.A. in ihrer Rolle als Garantiegeber des Fonds zum 30. Juni 2017 ersetzen.
Gegenüberstellung | Aktuelle Garantiestruktur | Neu geplante Garantiestruktur |
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Garantielevel | Am Ende einer Sicherungsperiode (Geschäftsjahr des Fonds) Sicherstellung eines Anteilwerts von min. 80% des Anteilwertes am Ende der vorangegangenen Sicherungsperiode oder (je nachdem, welcher Wert höher liegt) von min. 80% des Anteilwertes zu einem Monatsultimo während der jeweils laufenden Sicherungsperiode. |
Am Ende einer Sicherungsperiode (Geschäftsjahr des Fonds) Sicherstellung eines Anteilwerts von min. 80% des Anteilwertes am Ende der vorangegangenen Sicherungsperiode oder (je nachdem, welcher Wert höher liegt) von min. 80% des Anteilwertes zu einem Monatsultimo während der jeweils laufenden Sicherungsperiode. |
Vertragsdauer | – Unbefristet – Kündigung aber jederzeit, ohne Angabe von Gründen, möglich |
– Unbefristet – Kündigungsmöglichkeit aber jährlich – Kündigungsfrist 180 Tage |
Kündigungsrechte | Keine spezifischen Kündigungsrechte, da Kündigung täglich ohne Angabe von Gründen möglich ist. |
Verschiedene anlassbezogene Kündigungsrechte |
Garantiegeber | Sal. Oppenheim jr. & Cie. Luxembourg S.A. |
Deutsche Bank AG, Filiale London |
Garantiegebühren | 50 bps p.a. (bezogen auf das gesamte Fondsvolumen) |
50 bps p.a. (Indikativ wird aber 35 bps p.a. betragen – bezogen auf das gesamte Fondsvolumen)* |
(*) Die Garantiegebühren wurden und werden weiterhin aus dem Fondsvermögens gezahlt.
Der Absatz in Bezug auf die Garantie und der Garantiegeber des Abschnitts der Anlagepolitik wird abgeändert und lautet in Zukunft wie folgt: „Die Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA bleibt in ihrer Rolle als Investment Manager für den Fonds, wird weiter Dienstleistungen der Portfolioverwaltung erbringen.
Die Garantie und der Garantiegeber
Die Deutsche Bank AG, Niederlassung London („der Garantiegeber“) garantiert, dass der Nettoinventarwert pro Anteil zum Ende der Sicherungsperiode nicht unter den Garantiebetrag pro Anteil fällt. Der Garantiebetrag pro Anteil entspricht dem Produkt des Garantielevels in Höhe von 80% multipliziert mit dem jeweils höheren Betrag von entweder (i) dem Nettoinventarwert pro Anteil, welcher am letzten Bewertungstag des Jahres berechnet wurde, das der Sicherungsperiode vorangeht oder (ii) dem höchsten Nettoinventarwert pro Anteil, welcher an dem letzten Bewertungstag der jeweiligen Kalendermonate der laufenden Sicherungsperiode berechnet wurde.
Die Garantie, dass der Nettoinventarwert pro Anteil mindestens dem Garantiebetrag pro Anteil am Ende einer Sicherungsperiode entspricht, wird der Garantiegeber aus eigenen Mitteln sicherstellen und gegebenenfalls notwendige Einzahlungen in das Fondsvermögen leisten. Insoweit trägt der Fonds das Ausfallrisiko des Garantiegebers.
Der Garantiebetrag pro Anteil wird an den monatlichen oder dem jährlichen Stichtag(en) ermittelt.
Zur Sicherstellung der Garantie haben die Verwaltungsgesellschaft, der Investment Manager und der Garantiegeber einen Garantievertrag zugunsten des Fondsvermögens geschlossen. Der Garantiegeber erhält auf Grundlage dieses Vertrages eine Garantieprovision, welche aus dem Fondsvermögen bezahlt wird.
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Garantievertrag kann mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Sicherungsperiode gekündigt werden. Sollte der Garantiegeber eine Änderung der Garantieprovision verlangen, die von der Verwaltungsgesellschaft im Interesse der Anleger nicht akzeptiert wird, kann dieser Vertrag mit einer dreimonatigen
Frist zum Ende der Sicherungsperiode gekündigt werden. Als Änderung der Garantieprovision gilt jedes Änderungsgesuch des Garantiegebers im Hinblick auf die Höhe der Garantieprovision, den Berechnungszeitraum für die Garantieprovision, sowie die Zahlungstermine für die Garantieprovision.
Bei Eintritt eines Zahlungsverzugs, einer wesentlichen Vertragsverletzung, eines Kontrollwechsels, eines Verstoßes gegen die Informationspflichten, Verletzung der Anlagepolitik bzw. der Allokationsregeln, einem nicht vertragsgemäßen Austausch eines relevanten Dienstleisters des Fonds, der Liquidation des Fonds, einer Rechtsstreitigkeit, einer Fondsstruktur bezogenen
Änderung, einer unerlaubten Änderung der Gründungsdokumente, einer Restrukturierung oder Enteignung des Fondsvermögens, einer gesetzlichen Änderung, die die Einhaltung der Anlagepolitik oder der Allokationsregeln unmöglich macht, die eine Auswirkung auf den Nettoinventarwert pro Anteil hat oder die die Dienstleistung betreffenden Kosten wesentlich erhöht, kann der Garantievertrag gekündigt werden.
Sollte ein Anteilinhaber im Laufe der Sicherungsperiode zu einem Nettoinventarwert pro Anteil zeichnen wollen, der unter dem wie vorbeschrieben Garantiebetrag pro Anteil liegt, wird die Verwaltungsgesellschaft die Anteilszeichnung zurückweisen.
Detaillierte Informationen zu der Garantie sind bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und den Zahlstellen des Fonds erhältlich, sowie den Jahresund Halbjahresberichten
des Fonds zu entnehmen.“
Anleger, die mit den zuvor beschriebenen Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum Ablauf von dreißig Tagen nach dem Datum dieser Veröffentlichung kostenfrei bei den im derzeit gültigen Verkaufsprospekt genannten Stellen zurückgeben.
Die Neufassung der Verkaufsprospekte und der Verwaltungsreglements sowie die wesentlichen Informationen für den Anleger sind ab sofort bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie den Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im Mai 2017
Oppenheim Asset Management Services S.à r.l.