Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
DWS Institutional Money plus | 986813 | LU0099730524 |
DWS Institutional USD Money plus | 575145 | LU0146220040 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Teilfonds Deutsche Institutional Money plus sowie Deutsche Institutional USD Money plus tritt mit Wirkung zum 30. November 2016 folgende Änderung in Kraft:
Bisher beabsichtigte die Deutsche Asset Management S.A. auf jährlicher Basis eine neue Garantie für die oben genannten Teilfonds festzulegen.
Zukünftig beabsichtigt die Deutsche Asset Management S.A. („Verwaltungsgesellschaft“) die Garantie auf regelmäßiger, entweder halbjährlicher oder jährlicher Basis festzulegen. Die Anpassungsrhythmen werden mit einer Monatsfrist vor Halbjahres- bzw. Jahresende festgelegt und von der Verwaltungsgesellschaft unter funds.deutscheam.com/lu publiziert und können darüber hinaus bei der Verwaltungsgesellschaft sowie den Zahlstellen erfragt werden. Es erfolgt hierüber keine entsprechende Anpassung des Verkaufsprospekts.
Folglich werden die jeweiligen Anteilwerte, die als Grundlage zur Garantiewertfestlegung für den entsprechenden Garantiestichtag dienen, am 30. Juni und/oder 30. Dezember eines jeden Jahres, an dem Geschäftsbanken in Luxemburg und Frankfurt am Main geöffnet sind, ermittelt.
Änderungen der Garantie an sich (z.B. am Berechnungsmodus) werden von der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich lediglich unter funds.deutscheam.com/lu kommuniziert. Eine Anpassung im Verkaufsprospekt erfolgt diesbezüglich nicht.
Für die o.g. Teilfonds tritt mit Wirkung zum 30. Dezember 2016 ebenfalls folgende Änderung in Kraft:
Ab Dezember 2016 erfolgt die Garantiewertfestlegung halbjährlich, bis die Deutsche Asset Management S.A. beschließt, die Garantieperiode auf jährlich zu ändern.