Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
BARMENIA Renditefonds DWS | 847424 | DE0008474248 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
An die Anleger des Investmentvermögens
Barmenia Renditefonds DWS
29.11.2016
Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die folgenden Änderungen wurden für das Investmentvermögen Barmenia Renditefonds DWS mit Wirkung zum 01. März 2017 beschlossen:
Einführung von Nachhaltigkeitskriterien
Das OGAW Sondervermögen soll dahin gehend geändert werden, dass das Sondervermögen künftig im Einklang mit Nachhaltigkeitskriterien verwaltet wird. Hierfür werden in Paragraph 26 der Besonderen Anlagebedingungen zwei neue Absätze (Nr. 1 und Nr. 2) eingefügt. Diese lauten künftig wie folgt:
§ 26 Anlagegrenzen
1. Die Gesellschaft verwaltet das OGAW-Sondervermögen im Einklang mit Nachhaltigkeitskriterien. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsanalyse in Bezug auf Emittenten achtet die Gesellschaft bei Unternehmen sowohl auf die Geschäftspraktiken, als auch auf die angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Bei staatlichen Emittenten werden die Politik des Landes und die gesellschaftlichen Verhältnisse untersucht. Die Gesellschaft achtet darauf, dass im Geschäftsbetrieb der Unternehmen als Emittenten Arbeits- und Menschenrechte beachtet werden und duldet keine Produktion geächteter Waffen und sehr gefährlicher Biozide. Staatliche Emittenten müssen, in Bezug auf Politik und Gesellschaft Arbeits- und Menschenrechte beachten.
2. Mindestens 51% des Wertes des OGAW-Sondervermögens werden in Vermögensgegenstände nach § 25 investiert, die die Nachhaltigkeitskriterien des § 26 Abs. 1 erfüllen. Im Hinblick auf Investmentanteile im Sinne von § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen gelten die Nachhaltigkeitskriterien des § 26 Abs. 1 als erfüllt, sofern mindestens 51% des Vermögens des Investmentvermögens in Vermögensgegenstände investiert, die die Nachhaltigkeitskriterien des § 26 Abs. 1 erfüllen.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw. die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und sonstigen Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der Deutsche Asset Management GmbH und den benannten Zahlstellen erhältlich.
Bis zum 28. Februar 2017 können die Anleger des o.g. Investmentvermögens ihre Anteile kostenlos zurückgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Asset Management Investment GmbH