Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der Deka

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Deka: CapGarant 3 DK1A59 LU0395920530

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuungrüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Alle Anleger
im Fonds Deka: CapGarant 3
Deka: CapGarant 3: Änderung der Anlagepolitik sowie Umbenennung des Fonds
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
die erste Anlageperiode Ihres Garantiefonds Deka: CapGarant 3 (ISIN: LU0395920530) endet am 30. Oktober 2015. Damit für Sie auch zukünftig eine attraktive Beteiligung an den europäischen Aktienmärkten möglich ist, wird die Dauer der zweiten Anlageperiode auf 7 Jahre angepasst. Die zweite Anlageperiode endet somit am 31. Oktober 2022. Darüber hinaus wird der Teilfonds zum 2. November 2015 aufgrund der Anpassung der Kapitalgarantie in „Deka: EuroCap Protect 90 I“ umbenannt.
Eine Übersicht der anstehenden Änderungen des Fonds können Sie der Anlage entnehmen. Die Übersicht führt die wesentlichen Änderungen, die zum 2. November 2015 in Kraft treten, auf. Die Anlage enthält dabei auch die vorstehend aufgeführten Anpassungen.
Sollten die vorgesehenen Anpassungen nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, ist Ihnen jederzeit ein Verkauf der Fondsanteile möglich. Wenden Sie sich hierzu einfach an Ihre Sparkasse oder Landesbank. Wenn Sie zum Ende der ersten Anlageperiode den Fonds verkaufen wollen, bitten wir Sie sicherzustellen, dass Ihr Verkaufsauftrag bis spätestens 29. Oktober 2015, 12 Uhr, bei der DekaBank vorliegt. Sie sollten den Auftrag daher dementsprechend rechtzeitig bei Ihrer Sparkasse einreichen.
Bei Fragen oder wenn Sie in einen anderen Fonds tauschen wollen, steht Ihnen Ihr Berater der Sparkasse oder Landesbank zur Verfügung. Gerne ist auch unser Service-Team von montags bis freitags, jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr, unter (0 69) 71 47 – 6 52 für Sie da. Informationen zu unseren Produkten und Serviceleistungen finden sich auf unserer Internet-Seite www.deka.de. Für Ihr Vertrauen danken wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage zum Infobrief „Deka: CapGarant 3: Änderung der Anlagepolitik sowie Umbenennung des Fonds“ vom September 2015
Anlass der Neufassung des Sonderreglements von Deka: CapGarant 3 war die Änderung der Anlagegrundsätze des Fonds.
Die wesentlichen Änderungen beim Sonderreglement des Fonds sind die folgenden:
? Die Anlagepolitik des Fonds ändert sich insofern, als dass künftig die Dauer der einzelnen Investierungszeiträume von sechs auf sieben Jahre geändert wird (Artikel 2.2 Absatz 2).
? Um eine reibungslose Neu- bzw. Restrukturierung gewährleisten zu können, kann zwei Monate vor Ablauf eines Investierungszeitraums und ein Monat nach Beginn eines neuen Investierungszeitraums das Fondsvermögen auch vollständig in Bankguthaben und/oder Geldmarktinstrumente sowie Investmentanteile angelegt werden (Artikel 2 Absatz 5).
? Die Kapitalgarantie wird auf 90% des Anteilpreises zu Beginn eines jeden neuen Investitionszeitraums abgesenkt. Das neue Garantieniveau für den zweiten Investierungszeitraum wird zu dessen Beginn (2. November 2015) fixiert (Artikel 2 Absatz 1).
? Aufgrund der veränderten Kapitalgarantie wird auch der Fondsname geändert. Mit Beginn des neuen Investierungszeitraums wird der Fonds Deka: EuroCap Protect 90 I lauten.
? Die tatsächliche Verwaltungsvergütung wird von derzeit 0,40 % p.a. auf 0,50 % p.a. erhöht.
Dies geschieht im Rahmen des bereits genehmigten Höchstsatzes der Verwaltungsvergütung (Artikel 8 Absatz 1). Darüber hinaus kann die Gesellschaft dem Fondsvermögen die Kosten für Gründung des Fonds sowie die Bewertung von komplexen Vermögensgegenständen belasten (Artikel 8 Absatz 3 neu).
Sämtliche vorstehenden Änderungen treten am 2. November 2015 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt erscheint auch eine aktualisierte Ausgabe der gesetzlichen Verkaufsunterlagen des Fonds, die am Sitz der Verwaltungsgesellschaft in 5, rue des Labours, L-1912 Luxemburg, bei der DekaBank Deutsche Girozentrale, Mainzer Landstraße 16, D-60325 Frankfurt am Main sowie im Internet unter www.deka.de erhältlich sind. Die Anleger haben jederzeit Gelegenheit, ihre Fondsanteile bei den im Verkaufsprospekt verzeichneten Zahlstellen zurückzugeben.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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