Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
DEKA-PRIVATVORSORGE AS | 978620 | DE0009786202 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Verschiebung der bereits angekündigten Änderung der Besonderen Anlagebedingungen von Deka-PrivatVorsorge AS vom 15. Mai 2016 auf den 01. September 2016 sowie Änderung der Kostenregelung zum 01. September 2016
Die Ihnen mit dem Depotjahresauszug vom Januar 2016 bereits avisierte Änderung der Besonderen Anlagebedingungen von Deka-PrivatVorsorge AS wird abweichend vom ursprünglich vorgesehenen Termin erst mit Wirkung zum 1. September 2016 in Kraft treten. Durch die verzögerte Umstellung entsteht Ihnen kein Nachteil, wir bedauern die erforderliche Verschiebung. Folgend geben wir Ihnen die bereits übermittelten Hintergründe der Änderung nochmalig wieder.
Hintergrund der Anpassung ist die europäische Marktinfrastrukturverordnung (Verordnung (EU) Nr. 648/2012) mit der Zielsetzung, im Zuge der Finanzmarktkrise aufgetretene Risiken künftig zu vermeiden. Die Verordnung enthält eine Vielzahl neuer Verpflichtungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften, insbesondere für nicht an Börsen gehandelte Derivate, das heißt für direkt zwischen dem Fonds und einem Dritten vereinbarte Geschäfte, die beispielsweise der Absicherung des Fondsvermögens dienen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen müssen externe Dienstleister gegen Entgelt beauftragt werden.
Mit einer neuen Kostenregelung werden dem Fondsvermögen diese von Dritten in Rechnung gestellten Entgelte als Kosten belastet, jedoch nur bis zu jährlich 0,10 % des Wertes des Fondsvermögens. Um eine transparente und nachvollziehbare Gestaltung für Sie als Anleger zu gewährleisten, werden die entsprechenden Kostenpositionen künftig in einer separaten Kostenposition ausgewiesen.
Konkret wird die Kostenregelung des Fonds dahingehend ergänzt, dass dem Fondsvermögen Entgelte für die Verwaltung von Derivate-Geschäften und deren Absicherung in Rechnung gestellt werden können. Außerdem können weitere Leistungen Dritter im Zusammenhang mit diesen Geschäften dem Fondsvermögen in Rechnung gestellt werden, beispielsweise die Meldungen an das Transaktionsregister.
Darüber hinaus wird die Kostenregelung des Fonds um den Tatbestand der Kostenpauschale ergänzt, der den Ersatz von Aufwendungen für den Fonds umfasst. Die Kostenpauschale in Höhe von 0,16% p.a. (maximal 0,24% p.a.) beinhaltet Aufwendungen, welche dem Fondsvermögen bislang direkt belastet wurden.
Sollten Sie mit der vorgesehenen Anpassung nicht einverstanden sein, können Sie Ihre Anteile grundsätzlich jederzeit kostenfrei zurückgeben. Wenn Sie die Anteilrückgabe in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an Ihre Sparkasse oder Landesbank. Den Wortlaut der neuen Anlagebedingungen können Sie auf www.deka.de nachlesen. Außerdem werden die neuen Anlagebedingungen im neuen Verkaufsprospekt abgedruckt. Dieser erscheint am 1. September 2016 und ist bei der Deka Investment GmbH, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main erhältlich sowie im Internet unter www.deka.de abrufbar.