Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
PARIUM-Relaxed Fund – P | A0X8JJ | LU0425671327 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
AXXION S.A.
15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg B-82 112
PARIUM – Relaxed Fund (LU0425671327)
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Wir möchten die Anteilinhaber hiermit über folgenden Änderungen informieren, die am 01. März 2016 in Kraft treten werden:
Die Verwaltungsgesellschaft hat beschlossen, den Teilfonds zu segmentieren.
Portfolioverwalter des 1. Segments bleibt die Axxion S.A., welche von der Sparkasse Pforzheim beraten wird.
Mit der Portfolioverwaltung des 2. Segments wird die Diem Client Partner AG beauftragt.
Im Zuge dessen wird die Zentralverwaltungsvergütung des Teilfonds um ein Fixum in Höhe von EUR 12.000,- p.a. erhöht, ab dem 3. Segment fallen weitere EUR 5.000,- p.a. pro Segment an.
Des Weiteren ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, pro Geschäftsjahr eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance-Fee“) zu erhalten, sofern eine Outperformance des um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Anteilwertes gegenüber der Wertentwicklung der Benchmark bestehend aus 50,00% Rex Performance Index (Bloombergticker REXP), 23,30% MSCI World Index (Bloombergticker MSDEWIG), 18,70% EuroSTOXX Performance Index (Bloombergticker SXXT) und 8,00% STOXX 600 Performance Index (Bloombergticker SXXR) erzielt wurde und eine Wertsteigerung gegenüber der bisherigen high-watermark vorliegt.
Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt 10% der Outperformance und wird jeden Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jährlich nachträglich ausgezahlt.
Der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilwert am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres bildet im Falle einer Performance-Fee Auszahlung die Basis für die Indizierung der Benchmark zur Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung für das darauf folgende Geschäftsjahr.
In einem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf zukünftige Geschäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsabhängige Vergütung erst anfällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilspreis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („highwatermark“).
Basis der Berechnungen sind die jeweiligen Indexstände sowie die NAV vom 01. März 2016.
Die obigen Regelungen sind separat für jedes Teilfondssegment anzuwenden. Die erfolgsabhängige Vergütung bezieht sich immer auf die Wertentwicklung eines Teilfondssegments und wird für jedes Teilfondssegment einzeln festgelegt. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann für einzelne sich positiv entwickelnde Teilfondssegmente anfallen, auch wenn die Entwicklung des gesamten Teilfondsvermögens negativ ist oder einzelne Teilfondssegmente sich negativ entwickeln. Die Verwaltungsgesellschaft kann in eigenem Ermessen auch davon absehen, die erfolgsabhängige Vergütung in einem bzw. mehreren Teilfondssegmenten zu erheben.
Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.
Das oben genannte Erfolgshonorar wird ohne Abzug an den Investmentmanager des Segments 2 ausbezahlt.
Für Segment 1 des Teilfonds wird kein Erfolghonorar erhoben.
Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im Januar 2016 / Der Verwaltungsrat / Axxion S.A.