Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Deka-ImmobilienGlobal | 748361 | DE0007483612 |
Deka-ImmobilienEuropa | 980956 | DE0009809566 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen des Sondervermögens Deka- ImmobilienGlobal (WKN 748361)
Die in § 11 Absatz 1 (a) der Besonderen Anlagebedingungen des Deka- ImmobilienGlobal (WKN 748361) festgelegte Verwaltungsvergütung wird mit Wirkung zum 01.07.2015 geändert. Der Rahmen für die maximale Verwaltungsvergütung wird von derzeit 1,50 % p. a. auf 1,05 % p. a. gesenkt. Die Verwaltungsvergütung ist zukünftig begrenzt auf 20 % des Anlageerfolges (vor Fondskosten), beträgt aber mindestens 0,65 % p. a. und maximal 1,05 % p. a. des Fondsvermögens.
Hintergrund ist die Entscheidung, die Verwaltungsvergütung zukünftig stärker in Abhängigkeit von der Wertentwicklung zu ermitteln. Die Kostenbelastung passt sich so einer schwächeren Wertentwicklung an und steigt erst bei steigender Wertentwicklung. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht gemäß § 163 Abs. 3 KAGB besteht nicht.
Außerdem wird der in § 10 der Besonderen Anlagebedingungen vorgesehene Rücknahmeabschlag gestrichen. Derzeit wird kein Rücknahmeabschlag erhoben.
Dies soll auch in Zukunft ausgeschlossen sein.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deka.de. Den Wortlaut der geänderten Anlagebedingungen können Sie der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder dem Jahresbericht entnehmen.