Änderung der Vertragsbedingungen bei Credit Suisse Fonds

FFB Logo
FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
CS Bond Fund (Lux) SFR B 974320 LU0049527079
CS Bond Fund (Lux) SFR A 974319 LU0049528473
CS Bond Fund (Lux) Short-Term SFR A 974757 LU0061315221
CS Bond Fund (Lux) Short-Term SFR B 974758 LU0061315650
CS Bond Fund (Lux) Corporate Short Duration (Euro) A 800544 LU0155950867
CS Bond Fund (Lux) Corporate Short Duration (Euro) B 800545 LU0155951089
CS Bond Fund (Lux) Corporate Short Duration (Sfr) A 800547 LU0155951675
CS Bond Fund (Lux) Corporate Short Duration (Sfr) B 800548 LU0155952053
CS Bond Fund (Lux) Corporate Short Duration (US$) A 800562 LU0155953028
CS Bond Fund (Lux) Corporate Short Duration (US$) B 800563 LU0155953705
CS Bond Fund (Lux) Inflation Linked (Euro) A 357839 LU0175163376
CS Bond Fund (Lux) Inflation Linked (Euro) B 357840 LU0175163459
CS Bond Fund (Lux) Inflation Linked (Sfr) A 357855 LU0175163707
CS Bond Fund (Lux) Inflation Linked (Sfr) B 357858 LU0175163889
CS Bond Fund (Lux) Inflation Linked (US$) A 357861 LU0175164184
CS Bond Fund (Lux) Inflation Linked (US$) B 357863 LU0175164267
CS Bond Fund (Lux) High Yield USD R EUR A1JMXH LU0697137932
CS Bond Fund (Lux) High Yield USD B 552456 LU0116737759

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

1. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, den Fonds von «Credit Suisse Bond Fund (Lux)» in «CS Investment Funds 14» umzubenennen.
2. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Subfonds des Fonds wie folgt umzubenennen:

3. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Anteilklassen des Fonds wie folgt umzubenennen:

4. Die Anteilinhaber des Subfonds Credit Suisse (Lux) Corporate Short Duration USD Bond Fund (bisheriger Name «Credit Suisse Bond Fund (Lux) Corporate Short Duration (US$)») werden hiermit vom Entscheid der Verwaltungsgesellschaft in Kenntnis gesetzt, die Anteilklasse ‹P› mit der Anteilklasse ‹B› zusammenzulegen.

5. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Mindestbestandsanforderung von 10 Anteilen bei der Anteilklasse ‹DB› (bisher unter der Bezeichnung ‹D› geführt) aufzuheben. Darüber hinaus unterliegt die Anteilklasse ‹DB› fortan nur noch einer pauschalen Verwaltungsdienstleistungsgebühr, die der Verwaltungsgesellschaft anstelle der Zentralen Verwaltungsstelle zu zahlen istund sämtliche Gebühren und Ausgaben außer den an die Depotbank zu entrichtenden Gebühren abdeckt. Diese pauschale
Verwaltungsdienstleistungsgebühr wird von 0,10% pro Jahr auf maximal 0,15% pro Jahr angehoben.
6. Den Anteilinhabern des Fonds wird hiermit mitgeteilt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, den Prospekt des Fonds an die jüngsten Änderungen des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, in seiner gültigen Fassung, anzupassen und dabei im Kapitel 4 «Anlagepolitik» des Prospekts im Abschnitt «Kreuzbeteiligungen zwischen Subfonds und dem Fonds» die fünfte Bedingung zu Kreuzbeteiligungen zu streichen.
7. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, Anteile sowohl in Form von Namensanteilen als auch in dematerialisierter Form auszugeben. Ferner liegt die Entscheidung über die Ausgabe von Zertifikaten über Namensanteile im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, es sei denn, die im Register eingetragene Person verlangt ausdrücklich die Ausgabe von Zertifikaten.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Juli 2014 über die verpflichtende Hinterlegung und Immobilisierung von Inhaberaktien und -anteilen (das «Gesetz vom 28. Juli 2014»), das am 18. August 2014 in Kraft getreten ist, sind sämtliche ausgegebenen und noch im Umlauf befindlichen Inhaberanteile bei der Depotbank des Fonds, die als Depotstelle für die Inhaberanteile fungiert, zu hinterlegen. Zu diesem Zweck haben die Inhaber von Inhaberanteilen ihrer lokalen Bank die entsprechenden Inhaberanteile vorzulegen, sodass diese in einem ersten Schritt in Namensanteile umgewandelt werden können. Die lokale Bank legt der Depotbank, die ein Register über die hinterlegten Inhaberanteile führt, die betreffenden Inhaberanteile zur Hinterlegung vor. Die Depotbank leitet die Eintragung der hinterlegten Inhaberanteile als Namensanteile im Anteilinhaberregister des Fonds ein, das von der Zentralen Verwaltungsstelle des Fonds geführt wird. Die anfallenden Kosten können den ehemaligen Inhabern der Inhaberanteile in Rechnung gestellt werden. Die Anteilinhaber erhalten eine Bestätigung über die Umwandlung der Anteile. Für Inhaberanteile, die innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 28. Juli 2014 nicht bei der Depotbank hinterlegt worden sind, wird gegebenenfalls die Ausschüttung von Dividenden ausgesetzt. Die Verwaltungsgesellschaft wird sämtliche Inhaberanteile, die innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 28. Juli 2014 nicht hinterlegt worden sind, löschen und die Vermögenswerte des Fonds entsprechend nach unten korrigieren.
8. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, Abschnitt ii) «Aufwendungen» unter Kapitel 9 «Aufwendungen und Steuern» des Prospekts des Fonds abzuändern, um zu verdeutlichen, dass der Fonds unter Umständen auch a) die Kaufs- und Verkaufskosten in Bezug auf Vermögenswerte, die keine Wertpapiere sind, einschließlich der üblichen Courtage- und Bankgebühren, sowie b) die Mark-Up-Gebühren, die von der Gegenpartei für die Absicherung von Anteilklassen erhoben werden können, trägt.
9. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, das Geschäftsjahr des Fonds vom 30. September auf den 31. März eines jeden Jahres zu ändern. Das aktuelle Geschäftsjahr dauert folglich bis 31. März 2015.
10. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, den Prospekt anzupassen, um den Auswirkungen des «Foreign Account Tax Compliance Act» (allgemein als «FACTA» bekannt) im Rahmen des «Hiring Incentives to Restore Employment Act» für den Fonds Rechnung zu tragen. Neben diesen Änderungen sind die Anteilinhaber verpflichtet, der Verwaltungsgesellschaft oder einer von der Verwaltungsgesellschaft bestimmten etwaigen Drittpartei sämtliche Informationen, Aufzeichnungen, Verzichtserklärungen und Formulare in Bezug auf sich selbst zukommen zu lassen, die angemessenerweise von ihnen verlangt werden können, um ihren  erpflichtungen unter FACTA nachzukommen. Sämtliche in diesem Zusammenhang bezogenen Informationen können an die USSteuerbehörde Internal Revenue Service («IRS») weitergegeben werden.
11. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Depotbank des Fonds ihren Geschäftssitz mit Wirkung vom 12. Mai 2014 von der 56, Grand Rue, L-1660 Luxemburg, in die 5, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg, verlegt hat.
12. Die Anteilinhaber des Fonds mit Sitz in der Schweiz werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Vertreter des Fonds in der Schweiz, die Credit Suisse Funds AG, seinen eingetragenen Geschäftssitz mit Wirkung vom 13. Juni 2014 von Sihlcity – Kalandergasse 4, CH-8070, in Uetlibergstrasse 231, CH-8070, geändert hat.
13. Die Anteilinhaber des Fonds mit Sitz in der Schweiz werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Pflicht zur Veröffentlichung sämtlicher an die Anteilinhaber gerichteter Mitteilungen im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» aufzuheben. Dementsprechend sind solche Mitteilungen zumindest auf der elektronischen Plattform www.swissfunddata.ch zu veröffentlichen.
Anteilinhaber, die mit den Änderungen unter Punkt 4, 5 und 6 nicht einverstanden sind, können ihre Anteile kostenlos bis 16. Februar 2015 zurückgeben. Sämtliche Änderungen treten am 17. Februar 2015 in Kraft (ausgenommen sind die Änderungen Nr. 11 und 12, die bereits in Kraft getreten sind). Die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass der neue Prospekt des Fonds, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Vertragsbedingungen gemäß den Bestimmungen des Prospekts am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich sind oder im Internet auf der folgenden Website eingesehen werden können: www.credit-suisse.com.
Luxemburg, 16. Januar 2015
Der Verwaltungsrat

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert