Änderung der Vertragsbedingungen bei Credit Suisse Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
CS Equity Fund (Lux) Small Cap Europe B 973136 LU0048365026
CS Equity Fund (Lux) Small and Mid Cap Germany B 973882 LU0052265898
CS Equity Fund (Lux) Italy B 974241 LU0055733355
CS Equity Fund (Lux) European Property B 796584 LU0129337381
CS Equity Fund (Lux) USA B 974282 LU0055732977
CS Equity Fund (Lux) USA R EUR 570142 LU0145374574
CS Equity Fund (Lux) USA Value B A0B9CW LU0187731129
CS Equity Fund (Lux) USA Value R EUR A0B9CY LU0187731558
CS Equity Fund (Lux) Global Prestige B A0JM7W LU0254360752
CS Equity Fund (Lux) Global Prestige R USD A0JM7T LU0254364663
CS Equity Fund (Lux) Global Value R CHF A0LCN7 LU0268334421
CS Equity Fund (Lux) Global Value R USD A0LCN3 LU0268334777
CS Equity Fund (Lux) Global Value B EUR 796586 LU0129338272

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

  1. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, den Fonds von «Credit Suisse Equity Fund (Lux)» in «CS Investment Funds 11» umzubenennen.
  2. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Subfonds des Fonds wie folgt umzubenennen: Aktueller Name Neuer Name Credit Suisse Equity Fund (Lux) European Property Credit Suisse (Lux) European Property Equity Fund Credit Suisse Equity Fund (Lux) Global Prestige Credit Suisse (Lux) Global Prestige Equity Fund Credit Suisse Equity Fund (Lux) Global Value Credit Suisse (Lux) Global Value Equity Fund Credit Suisse Equity Fund (Lux) Italy Credit Suisse (Lux) Italy Equity Fund Credit Suisse Equity Fund (Lux) Small and Mid Cap Europe Credit Suisse (Lux) Small and Mid Cap Europe Equity Fund Credit Suisse Equity Fund (Lux) Small and Mid Cap Germany Credit Suisse (Lux) Small and Mid Cap Germany Equity Fund Credit Suisse Equity Fund (Lux) USA Credit Suisse (Lux) USA Equity Fund Credit Suisse Equity Fund (Lux) USA Value Credit Suisse (Lux) USA Value Equity Fund 3. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Anteilklassen des Fonds wie folgt umzubenennen: Aktuelle Bezeichnung Neue Bezeichnung D DB I IB R BH S IBH 4. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Mindestbestandsanforderung von 10 Anteilen bei der Anteilklasse ‹DB› (bisher unter der Bezeichnung ‹D› geführt) aufzuheben. Darüber hinaus unterliegt die Anteilklasse ‹DB› fortan nur noch einer pauschalen Verwaltungsdienstleistungsgebühr, die der Verwaltungsgesellschaft anstelle der Zentralen Verwaltungsstelle zu zahlen ist und sämtliche Gebühren und Ausgaben außer den an die Depotbank zu entrichtenden Gebühren abdeckt.
  3. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, Abschnitt ii) «Aufwendungen» unter Kapitel 9 «Aufwendungen und Steuern» des Prospekts des Fonds abzuändern, um zu verdeutlichen, dass der Fonds unter Umständen auch a) die Kaufs- und Verkaufskosten in Bezug auf Vermögenswerte, die keine Wertpapiere sind, einschließlich der üblichen Courtage- und Bankgebühren, sowie b) die Mark-Up-Gebühren, die von der Gegenpartei für die Absicherung von Anteilklassen erhoben werden können, trägt.
  4. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Depotbank des Fonds ihren Geschäftssitz mit Wirkung vom 12. Mai 2014 von der 56, Grand Rue, L-1660 Luxemburg, in die 5, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg, verlegt hat.

Please also refer to the codes at the end of this document. 4/8 Information to the unitholders of Mitteilung an die Anteilinhaber des Avis aux porteurs de parts du CREDIT SUISSE EQUITY FUND (LUX) Credit Suisse Fund Management S.A.

société anonyme 5, rue Jean Monnet, L-2180 Luxembourg R.C.S. Luxembourg B 72 925 (the “Management Company”) (die «Verwaltungsgesellschaft») (la «Société de gestion») acting in its own name and on behalf of Credit Suisse Equity Fund (Lux) (the “Fund”) (der «Fonds») (le «Fonds») Fonds commun de placement 7. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, den Prospekt anzupassen, um den Auswirkungen des «Foreign Account Tax Compliance Act» (allgemein als «FACTA» bekannt) im Rahmen des «Hiring Incentives to Restore Employment Act» für den Fonds Rechnung zu tragen. Neben diesen Änderungen sind die Anteilinhaber verpflichtet, der Verwaltungsgesellschaft oder einer von der Verwaltungsgesellschaft bestimmten etwaigen Drittpartei sämtliche Informationen, Aufzeichnungen, Verzichtserklärungen und Formulare in Bezug auf sich selbst zukommen zu lassen, die angemessenerweise von ihnen verlangt werden können, um ihren Verpflichtungen unter FACTA nachzukommen. Sämtliche in diesem Zusammenhang bezogenen Informationen können an die USSteuerbehörde Internal Revenue Service («IRS») weitergegeben werden.

  1. Die Anteilinhaber des Fonds mit Sitz in der Schweiz werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Vertreter des Fonds in der Schweiz, die Credit Suisse Funds AG, seinen eingetragenen Geschäftssitz mit Wirkung vom 13. Juni 2014 von Sihlcity – Kalandergasse 4, CH-8070, in Uetlibergstrasse 231, CH-8070, geändert hat.
  2. Die Anteilinhaber des Fonds mit Sitz in der Schweiz werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Pflicht zur Veröffentlichung sämtlicher an die Anteilinhaber gerichteter Mitteilungen im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» aufzuheben. Dementsprechend sind solche Mitteilungen zumindest auf der elektronischen Plattform www.swissfunddata.ch zu veröffentlichen.
  3. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, Anteile sowohl in Form von Namensanteilen als auch in dematerialisierter Form auszugeben. Ferner liegt die Entscheidung über die Ausgabe von Zertifikaten über Namensanteile im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, es sei denn, die im Register eingetragene Person verlangt ausdrücklich die Ausgabe von Zertifikaten.

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Juli 2014 über die verpflichtende Hinterlegung und Immobilisierung von Inhaberaktien und -anteilen (das «Gesetz vom 28. Juli 2014»), das am 18. August 2014 in Kraft getreten ist, sind sämtliche ausgegebenen und noch im Umlauf befindlichen Inhaberanteile bei der Depotbank des Fonds, die als Depotstelle für die Inhaberanteile fungiert, zu hinterlegen. Zu diesem Zweck haben die Inhaber von Inhaberanteilen ihrer lokalen Bank die entsprechenden Inhaberanteile vorzulegen, sodass diese in einem ersten Schritt in Namensanteile umgewandelt werden können. Die lokale Bank legt der Depotbank, die ein Register über die hinterlegten Inhaberanteile führt, die betreffenden Inhaberanteile zur Hinterlegung vor. Die Depotbank leitet die Eintragung der hinterlegten Inhaberanteile als Namensanteile im Anteilinhaberregister des Fonds ein, das von der Zentralen Verwaltungsstelle des Fonds geführt wird. Die anfallenden Kosten können den ehemaligen Inhabern der Inhaberanteile in Rechnung gestellt werden. Die Anteilinhaber erhalten eine Bestätigung über die Umwandlung der Anteile. Für Inhaberanteile, die innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 28. Juli 2014 nicht bei der Depotbank hinterlegt worden sind, wird gegebenenfalls die Ausschüttung von Dividenden ausgesetzt. Die Verwaltungsgesellschaft wird sämtliche Inhaberanteile, die innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 28. Juli 2014 nicht hinterlegt worden sind, löschen und die Vermögenswerte des Fonds entsprechend nach unten korrigieren.

Please also refer to the codes at the end of this document. 5/8 Information to the unitholders of Mitteilung an die Anteilinhaber des Avis aux porteurs de parts du CREDIT SUISSE EQUITY FUND (LUX) Credit Suisse Fund Management S.A.

société anonyme 5, rue Jean Monnet, L-2180 Luxembourg R.C.S. Luxembourg B 72 925 (the “Management Company”) (die «Verwaltungsgesellschaft») (la «Société de gestion») acting in its own name and on behalf of Credit Suisse Equity Fund (Lux) (the “Fund”) (der «Fonds») (le «Fonds») Fonds commun de placement Sämtliche Änderungen treten am 16. Januar 2015 in Kraft (ausgenommen sind die Änderungen Nr. 6 und 8, die bereits in Kraft getreten sind). Die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass der Prospekt des Fonds, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Vertragsbedingungen gemäß den Bestimmungen des Prospekts am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich sind oder im Internet auf der folgenden Website eingesehen werden können: www.creditsuisse.

com.

Luxemburg, 16. Januar 2015 Der Verwaltungsrat Zusätzlicher Hinweis für Anleger in Deutschland: Die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass die neuen Fassungen des Verkaufsprospekts und der Vertragsbedingungen sowie die «Wesentlichen Anlegerinformationen» («Key Investor Information Document») nach Inkrafttreten der Änderungen am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle (Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main) und bei der weiteren deutschen Informationsstelle (Credit Suisse (Deutschland) AG, Junghofstrasse 16, D-60311 Frankfurt am Main) – wie im Verkaufsprospekt festgelegt – kostenlos bezogen bzw. angefordert werden können.

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Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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