Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Castell VV Defensiv | A1JSWL | DE000A1JSWL0 |
Castell VV Ausgewogen R | A1JSWM | DE000A1JSWM8 |
Castell VV Ausgewogen I | A1W1MA | DE000A1W1MA0 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH
Frankfurt am Main
Änderung der Besonderen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen
mit Änderung der Anlagegrundsätze
Fonds: ISIN:
Castell VV Ausgewogen I DE000A1W1MA0
Castell VV Ausgewogen R DE000A1JSWM8
Castell VV Defensiv DE000A1JSWL0
Für die o. g. OGAW-Sondervermögen wurde jeweils § 2 Ziffer 5 der Besonderen Anlagebedingungen mit Änderung der Anlagegrundsätze von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt und lautet in der neuen Fassung wie folgt:
„Die Gesellschaft darf bis zu 10 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Investmentanteile im Sinne von § 8 der AAB anlegen.
a) Für das OGAW-Sondervermögen können bis zu einer Höhe von 10 Prozent Anteile an inoder ausländischen Sondervermögen erworben werden, die nach ihren Anlagebedingungen vorwiegend in Aktien investiert sind (Aktienfonds).
b) Für das OGAW-Sondervermögen können bis zu einer Höhe von 10 Prozent Anteile an inoder ausländischen Sondervermögen erworben werden, die nach ihren Anlagebedingungen vorwiegend in zinstragende Wertpapiere investiert sind (Rentenfonds).
c) Für das OGAW-Sondervermögen können bis zu einer Höhe von 10 Prozent Anteile an in oder ausländischen Sondervermögen erworben werden, die nach ihren Anlagebedingungen vorwiegend in Bankgut-haben oder Geldmarktinstrumenten investieren.
d) Die in Pension genommenen Investmentanteile sind auf die Emittentengrenzen der §§ 207 und 210 Absatz 3 KAGB anzurechnen.“
Hintergrund der Umstellung der OGAW-Sondervermögen ist die Erreichung der sogenannten Zielfondsfähigkeit. Durch die Herabsenkung der Anlagegrenze für Investmentanteile von 100% auf 10% können Anteile dieser OGAW-Sondervermögen von anderen Investmentvermögen erworben werden, wodurch das Fondsvolumen sich erhöhen könnte.
Dadurch können sich die Kosten für die Anleger reduzieren.
Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Änderung der Anlagebedingungen, die mit einer Frist von 3 Monaten vorab anzukündigen ist, was mit dieser Bekanntmachung erfolgt.
Allen Anlegern wird die Möglichkeit angeboten, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten von der BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH zu verlangen. Die geänderten Besonderen Anlagebedingungen treten mit Wirkung zum 15. Oktober 2015 in Kraft.
Mit Inkrafttreten der geänderten Anlagebedingungen erscheint auch eine aktualisierte Ausgabe der Verkaufsprospekte der OGAW-Sondervermögen, welche im Internet unter http://www.bnymellon.com/us/en/kag-page.jsp#ir/prospekte-und-berichte oder bei der Gesellschaft kostenfrei erhältlich sind.
Frankfurt am Main, Juli 2015
Die Geschäftsführung