BNP Paribas hat uns darüber informiert, dass folgender Fonds zum 2. November 2015 liquidiert wird.
Das bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.
Fondsname | WKN | ISIN | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf
unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT. Sollten Sie Fragen zum weiteren Vorgehen haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihren Wertpapiermakler, Ihren Bankkundenberater, Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater, Ihren Kundenbetreuer oder einen anderen fachkundigen Berater.
BLACKROCK STRATEGIC FUNDS
Eingetragener Geschäftssitz: 49, avenue, J.F.Kennedy, L-1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B 127481
22. Juli 2016
Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,
der Verwaltungsrat (der „Verwaltungsrat“) von BlackRock Strategic Funds (die „Gesellschaft“) möchte Sie mit diesem Schreiben
über die Änderungen in Kenntnis setzen, die in Bezug auf die Gesellschaft und ihre Teilfonds (die „Fonds“) vorgeschlagen werden.
Die in diesem Schreiben dargelegten Änderungen treten am 22. August 2016 (das „Datum des Inkrafttretens“) in Kraft. Die Anteilinhaber werden in diesem Schreiben über den nachfolgend dargelegten Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Den Begriffen, die in dem Prospekt der Gesellschaft (der „Prospekt“) definiert sind, kommt in diesem Schreiben die gleiche Bedeutung zu.
1. Rechtsverfolgungskosten in Verbindung mit Rückforderungen der Quellensteuer von Nicht-EU-Ländern Die Gesellschaft hat Rückforderungen der Quellensteuer in mehreren Anlagemärkten gestellt, in denen die Gesellschaft einer Quellenbesteuerung unterliegt, die den Rechtsabkommen zwischen den jeweiligen Staaten zuwiderläuft. Die Gesellschaft konnte in den letzten Jahren ihre Erstattungsansprüche in der Europäischen Union mit Erfolg geltend machen, sodass die in diesem Rahmen erstatteten Steuerbeträge bei Weitem die mit den Rückforderungen verbundenen Rechtsverfolgungskosten überstiegen. Die Rechtsverfolgungskosten in Verbindung mit Rückforderungen der Quellensteuer der Europäischen Union werden derzeit aus dem Vermögen der entsprechenden Fonds gezahlt. Die Rechtsverfolgungskosten, die in Verbindung mit Rückforderungen der Quellensteuer von Nicht-EU-Ländern anfielen, wurden hingegen aus den Mitteln der Verwaltungsgebühr bestritten, welche die Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft, BlackRock (Luxembourg) S.A. (die „Verwaltungsgesellschaft“), bezieht.
Es wird nun beabsichtigt, den Prospekt dahingehend zu ändern, dass etwaige Rechtsverfolgungskosten, die mit den Rückforderungen der Quellensteuer in oder außerhalb der Europäischen Union verbunden sind, jederzeit aus dem Vermögen der entsprechenden Fonds gezahlt werden. In dieser Hinsicht werden die Rechtsverfolgungskosten, die mit den Rückforderungen der Quellensteuer außerhalb der Europäischen Union verbunden sind, ab dem Datum des Inkrafttretens er entsprechenden Änderungen nicht länger aus der Verwaltungsgebühr bestritten, sondern aus dem Vermögen der entsprechenden Fonds gezahlt. In weiterer Folge werden solche Kosten zwischen den jeweiligen Fonds anteilsmäßig aufgeteilt und können zu einer unwesentlichen Erhöhung der für die Fonds geltenden Gebühren führen, sofern einer Rückforderung letztlich nicht stattgegeben wird.
2. Gebühr des Verwahrers
Der Verwahrer erhält eine Gebühr für jeden Fonds für die Verwahrung von Vermögenswerten und die Transaktionskosten, die auf jeden Fonds anwendbar sind.
Die Höhe der zu leistenden Gebühren für jeden Fonds variiert und ergibt sich aus dem Wert der verwalteten Vermögenswerte und dem Handelsvolumen dieses Fonds. Derzeit beläuft sich der gebührenpflichtige Bereich der Fonds, die höhere Handelsvolumen verzeichnen, auf 1 bis 20 Basispunkte der verwalteten Vermögenswerte für jeden Fonds. Ab dem Datum des Inkrafttretens beläuft sich der gebührenpflichtige Bereich auf 1 bis 25 Basispunkte der verwalteten Vermögenswerte für jeden Fonds. Die Erweiterung dieser Bandbreite wird durch die Einführung der OGAW-V-Richtlinie ausgelöst, durch die sich die Pflichten des Verwahrers hinsichtlich der Fonds vergrößern.
3. Kosten in Verbindung mit der Aufnahme einer Kreditlinie durch die Gesellschaft
Der Prospekt wird aktualisiert um zu bestimmen, dass bei der Aufnahme einer kurzfristigen Kreditlinie durch die PRISMA 16/1338 BSF GENERAL SHL GER 0716
Gesellschaft zugunsten der Fonds die mit der Aufnahme einer solchen Kreditlinie verbundenen Kosten (einschließlich Rückzahlung von Fremdkapital zusammen mit seit dem Datum des Inkrafttretens aufgelaufenen Zinsen, der Kreditlinie selbst und diesbezügliche verbindliche Gebühren) aus dem Vermögen der jeweiligen Fonds zahlbar sind. Bisher wurden etwaige Kosten, die mit der Aufnahme einer Kreditlinie verbunden sind, gemäß den Bestimmungen des Prospekts aus der Verwaltungsgebühr gezahlt, die die Verwaltungsgesellschaft bezieht. In diesem Zusammenhang sind Bereitstellungsgebühren, die mit der Aufnahme einer Kreditlinie durch die Gesellschaft verbunden sind, zum Datum des Inkrafttretens aus dem Vermögen der relevanten Fonds zu zahlen. Solche Gebühren werden zwischen den jeweiligen Fonds anteilsmäßig aufgeteilt und können zu einer unwesentlichen Erhöhung der für die jeweiligen Fonds geltenden Gebühren führen, sofern einer Rückforderung nicht stattgegeben wird.
4. Auswirkung auf Anteilinhaber
Anteilinhaber, die den in diesem Schreiben beschriebenen Änderungen nicht zustimmen, können ihre Anteile ohne Rücknahmegebühren jederzeit bis zum Datum des Inkrafttretens entsprechend den Bestimmungen des Prospekts zurückgeben.
Rücknahmeerlöse werden an Anteilinhaber innerhalb von drei Geschäftstagen ab dem relevanten Handelstag ausgezahlt, sofern die entsprechenden Dokumente (wie im Prospekt beschrieben) eingegangen sind.
5. Allgemeine Informationen
Ein aktualisierter Prospekt wird den Anteilinhabern zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt. Exemplare der Satzung der Gesellschaft und der Jahres- bzw. Halbjahresberichte sind ebenfalls kostenlos bei Ihrer lokalen Vertretung erhältlich.
Der Verwaltungsrat übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Schreibens. Nach bestem Wissen und Gewissen des Verwaltungsrats (der alle angemessene Sorgfalt hat walten lassen, um dies sicherzustellen) entsprechen die in diesem Schreiben enthaltenen Informationen der Sachlage, und es wurde darin nichts ausgelassen, das sich auf die Wirkung solcher Informationen auswirken könnte.
Exemplare des jeweils aktuellen Prospektes sowie der wesentlichen Anlegerinformationen, die aktuelle Satzung und die Jahresund Halbjahresberichte sowie die wesentlichen zwischen der Gesellschaft und ihren Funktionsträgern (wie jeweils geändert oder ersetzt) geschlossenen Verträge sind jeweils in deutscher Sprache für die Anleger kostenlos beim Sitz der Gesellschaft und auch bei folgenden Stellen erhältlich:
E der österreichischen Zahlstelle, der Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien;
E der deutschen Informationsstelle BlackRock Investment Management (UK) Limited, German Branch, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main;
E dem Vertreter in der Schweiz: BlackRock Asset Management Schweiz AG, Bahnhofstrasse 39, 8001 Zürich.
Die Zahlstelle in der Schweiz ist StateStreet Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, Beethovenstrasse 19, CH-8027 Zürich.
Mit freundlichen Grüßen
Nicholas C.D. Hall
Chairman