Änderung der Vertragsbedingungen bei Axxion Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
MULTI-AXXION – InCapital Taurus 982265 LU0140029017
MULTI-AXXION – ABSOLUTE RETURN A0DNF5 LU0206060294

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

AXXION S.A.
15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg B-82 112
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES
MULTI-AXXION (FCP)
mit den Teilfonds
MULTI-AXXION – IM-PULS 1 (LU0132033852)
MULTI-AXXION – InCapital Taurus (LU0140029017)
MULTI-AXXION – RCS Universal (LU0196750680)
MULTI-AXXION – ABSOLUTE RETURN (LU0206060294)
MULTI-AXXION – ÄQUINOKTIUM (LU0232016666)
MULTI-AXXION – PLATINUM (LU0260357594)
MULTI-AXXION – RDB UNIVERSAL (LU0266656635)
MULTI-AXXION – KAIROS (LU0150774254)
MULTI-AXXION – CONCEPT (LU1011986426/LU1011986939)
Wir möchten die Anteilinhaber hiermit über folgenden Änderungen informieren, die am 01. Mai 2015 in Kraft treten werden:
1. Fortan wird gemäß der CSSF Verordnung 10-04 erlaubt, dass unter Beachtung des Grundsatzes der bestmöglichen Ausführung (Best-Execution) die Verwaltungsgesellschaft oder ein von ihr beauftragter Dienstleister Provisionen zahlen oder erhalten bzw. geldwerte Vorteile (Soft-Commissions) gewähren oder annehmen kann, sofern dies die Qualität der betreffenden Dienstleistung verbessert und im besten Interesse des Fonds den Anlegern zu Gute kommt. Soft-Commissions können u.a. Vereinbarungen über Brokerresearch, Markt- und Finanzanalysen, Rabatte o.Ä. sein, welche im Jahresbericht offengelegt werden. Etwaige Broker-Provisionen auf Portfoliotransaktionen des Fonds, werden ausschließlich an Broker-Dealer, welche juristische Personen und keine natürlichen Personen sind, gezahlt.
2. Es wurde klargestellt, dass Transaktionen in nicht notierten Wertpapieren mit bis zu EUR 300,- pro Transaktion abgerechnet werden. Für die Abwicklung von Transaktionen anhand von Namenszertifikaten werden zusätzlich bis zu EUR 200,- berechnet.
3. Es wurde klargestellt, dass alle nicht auf die jeweilige Teilfondswährung lautenden Vermögenswerte zum letzten Devisenmittelkurs – und nicht zum letzten Devisenkurs – in diese Teilfondswährung umgerechnet werden.
Es wurde klargestellt, dass Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge von Anteilen, welche bis spätestens 16:30 Uhr (Luxemburger Zeit) am Vortag eines Bewertungstages bei der Register- und Transferstelle eingegangen sind, auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet und Anträge, welche nach 16:30 Uhr (Luxemburger Zeit) am Vortag eines Bewertungstages eingehen, auf der Grundlage des Anteilwertes des nächsten Bewertungstages abgerechnet werden.
4. Den Teilfonds können zukünftig Gerichtskosten, Kosten für die Erstellung der Mehrwertsteuererklärung sowie Kosten für die Risikomessung belastet werden.
5. Die PEH Wertpapier AG agiert zukünftig nicht mehr als Portfolioverwalter für die Teilfonds MULTIAXXION – ABSOLUTE RETURN und MULTI-AXXION – ÄQUINOKTIUM.
6. Änderungen innerhalb des Teilfonds MULTI-AXXION – ABSOLUTE RETURN:
Zukünftig wird der Anteilwert an jedem Freitag, der Bankarbeitstag in Luxemburg ist mit Ausnahme des 24. Dezember, berechnet („Bewertungstag“) ansonsten ist der nächste Bankarbeitstag in Luxemburg der Bewertungstag.
Die Portfolioverwaltung wird zukünftig von der Diem Client Partner AG sowie Zantke & Cie. Asset Management GmbH übernommen.
Das dauerhafte Mindestinvestment von 100.000,- Euro pro Anleger wurde gestrichen.
Die Gebührenstruktur des Teilfonds wird wie folgt angepasst:
Innerhalb der Betreuungsgebühr erhält die Verwaltungsgesellschaft zukünftig zusätzlich eine fixe Basisgebühr in Höhe von bis zu EUR 15.000,- p.a., welche nach Erhalt der Rechnung dem Teilfondsvermögen belastet wird.
Die fixe Zentralverwaltungsgebühr wird auf bis zu EUR 32.000,- p.a. angepasst Ab dem 01. Mai 2015 gilt für das Erfolgshonorar die folgende Regelung: Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, pro Geschäftsjahr eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance- Fee“) zu erhalten, sofern eine Outperformance des um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Anteilwertes gegenüber der Wertentwicklung der Benchmark bestehend aus 70,00% Rex Performance Index (Bloombergticker REXP), 14,00% MSCI World Index (Bloombergticker MSDEWIG),
11,20% EuroSTOXX Performance Index (Bloombergticker SXXT) und 4,80% STOXX 600 Performance Index (Bloombergticker SXXR) erzielt wurde und eine Wertsteigerung gegenüber der bisherigen highwatermark vorliegt.
Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt 10% der Outperformance und wird jeden Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jährlich nachträglich ausgezahlt.
Der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteil-wert am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres bildet im Falle einer Performance-Fee Auszahlung die Basis für die Indizierung der Benchmark zur Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung für das darauf folgende Geschäftsjahr.
In einem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf zukünftige Geschäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsabhängige Vergütung erst anfällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilspreis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („high-watermark“). Basis der Berechnungen sind die jeweiligen Indexstände sowie die NAV vom 30. April 2015. Im Falle einer Teilfondssegmentierung sind die obigen Regelungen separat für jedes Teilfondssegment anzuwenden. Die erfolgsabhängige Vergütung bezieht sich immer auf die Wertentwicklung eines Teilfondssegments und wird für jedes Teilfondssegment einzeln festgelegt. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann für einzelne sich positiv entwickelnde Teilfondssegmente anfallen, auch wenn die Entwicklung des gesamten Teilfondsvermögens negativ ist oder einzelne Teilfondssegmente sich negativ entwickeln.
7. Die Gebührenstruktur der Teilfonds MULTI-AXXION – RCS Universal und MULTI-AXXION – RDB UNIVERSAL wurde wie folgt überarbeitet: Innerhalb der Betreuungsgebühr erhält die Verwaltungsgesellschaft zukünftig zusätzlich eine fixe Basisgebühr in Höhe von bis zu EUR 15.000,- p.a., welche nach Erhalt der Rechnung dem Teilfondsvermögen belastet wird.
Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den jeweiligen Teilfonds zurückzugeben.
Der geänderte Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im April 2015 / Der Verwaltungsrat / Axxion S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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