Änderung der Vertragsbedingungen bei Axxion Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
PARIUM – Relaxed Fund Inhaber-Anteile P o.N. A0X8JJ LU0425671327
PARIUM – Relaxed Fund Inhaber-Anteile I o.N. A0X8JK LU0425671590
PARIUM – Balanced Fund Inhaber-Anteile P o.N. A0X8JM LU0425671673
PARIUM – Balanced Fund Inhaber-Anteile I o.N. A0X8JL LU0425671756
PARIUM – Dynamic Fund Inhaber-Anteile P o.N. A0X8JH LU0425671830
PARIUM – Dynamic Fund Inhaber-Anteile I o.N. A0X8JG LU0425671913

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Axxion S.A.
15, rue de Flaxweiler
L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg 82 112
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES
PARIUM mit den Teilfonds
„PARIUM – Relaxed Fund“ (ISIN Anteilklasse P: LU0425671327) / (ISIN Anteilklasse I: LU0425671590)
„PARIUM – Balanced Fund“ (ISIN Anteilklasse P: LU0425671673) / (ISIN Anteilklasse I: LU0425671756)
„PARIUM – Dynamic Fund“ (ISIN Anteilklasse P: LU0425671830) / (ISIN Anteilklasse I: LU0425671913)
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Wir möchten die Anteilinhaber hiermit über die folgenden Änderungen informieren, die am 01. Oktober 2015 in Kraft treten:
Der Verkaufsprospekt, das Verwaltungsreglement und die Anhänge des Verkaufsprospektes des PARIUM (der „Fonds“) wurden überarbeitet und aktualisiert, wodurch sich insbesondere die folgenden Änderungen ergeben:
1. Für die Segmente 1 der Teilfonds PARIUM – Balanced Fund und PARIUM – Dynamic Fund wird Diem Client Partner AG als Portfolioverwalter mandatiert.
2. Für den Teilfonds PARIUM – Relaxed Fund wird die Sparkasse Pforzheim Calw als Anlageberater mandatiert.
3. Für Segment 2 des Teilfonds PARIUM – Balanced Fund wird die BHF Trust Management Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH als Anlageberater mandatiert.
4. Für Segment 2 des Teilfonds PARIUM – Dynamic Fund wird die Südwestbank Aktiengesellschaft als Anlageberater mandatiert.
5. Es wird klargestellt, dass der Ausgabeaufschlag zugunsten der Vertriebsstellen oder der Verwaltungsgesellschaft erhoben werden kann.
6. Ferner werden die Anteilsklassen I (EUR) aller Teilfonds in die Aktienklassen P (EUR) der jeweiligen Teilfonds mit Wirkung zum 01. Oktober 2015 steuerneutral fusioniert.
7. Abweichend von Artikel 7 des Verwaltungsreglements gilt als Bewertungstag jedes Teilfonds jeder Mittwoch mit Ausnahme des 24. Dezember; falls dieser Tag kein Luxemburger Bankarbeitstag ist, ist der nächstfolgende Bankarbeitstag in Luxemburg der Bewertungstag.
8. Für die Abgeltung der mit der laufenden Betreuung der Anteilinhaber verbundenen Kosten ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, aus dem Vermögen des Teilfonds eine Betreuungsgebühr von bis zu 0,30% p.a. (mind. EUR 2.000,- p.M.) des Teilfondsvermögens zu erhalten, Daneben erhält die Verwaltungsgesellschaft eine fixe Basisgebühr in Höhe von bis zu EUR 15.000,- p.a., welche nach Erhalt der Rechnung dem Teilfondsvermögen belastet wird.
9. Die Register- und Transferstelle erhält aus dem Vermögen des Teilfonds eine fixe Basisgebühr in Höhe von bis zu EUR 1.500,- p.a..
10. Die Verwaltungsgesellschaft ist innerhalb der Teilfonds PARIUM – Balanced Fund und PARIUM – Dynamic Fund berechtigt, pro Geschäftsjahr eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance-Fee“) zu erhalten, sofern eine Outperformance des um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Anteilwertes gegenüber der Wertentwicklung der Benchmark bestehend aus 50,00% Rex Performance Index (Bloombergticker REXP), 23,30% MSCI World Index (Bloombergticker MSDEWIG), 18,70% EuroSTOXX Performance Index (Bloombergticker SXXT) und 8,00% STOXX 600 Performance Index (Bloombergticker SXXR) erzielt wurde und eine Wertsteigerung gegenüber der bisherigen high-watermark vorliegt.
Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt 10% der Outperformance und wird jeden Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jährlich nachträglich ausgezahlt.
Der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilwert am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres bildet im Falle einer Performance-Fee Auszahlung die Basis für die Indizierung der Benchmark zur Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung für das darauf folgende Geschäftsjahr.
In einem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf zukünftige Geschäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsabhängige Vergütung erst anfällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilspreis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („high-watermark“).

Basis der Berechnungen sind die jeweiligen Indexstände sowie die NAV vom 01. Oktober 2015.
Die obigen Regelungen sind separat für jedes Teilfondssegment anzuwenden. Die erfolgsabhängige Vergütung bezieht sich immer auf die Wertentwicklung eines Teilfondssegments und wird für jedes Teilfondssegment einzeln festgelegt. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann für einzelne sich positiv entwickelnde Teilfondssegmente anfallen, auch wenn die Entwicklung des gesamten Teilfondsvermögens negativ ist oder einzelne Teilfondssegmente sich negativ entwickeln. Die Verwaltungsgesellschaft kann in eigenem Ermessen auch davon absehen, die erfolgsabhängige Vergütung in einem bzw. mehreren Teilfondssegmenten zu erheben.
11. Änderungen innerhalb des Teilfonds PARIUM – Relaxed Fund:
a) Die Ertragsverwendung der Anteilsklasse P wird auf ausschüttend umgestellt.
b) Zukünftig ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, aus dem Teilfondsvermögen ein Entgelt von bis zu 0,70% p.a. des Teilfondsvermögens zu erhalten.
c) Die Zentralverwaltungsstelle erhält aus dem Vermögen des Teilfonds eine fixe Basisgebühr in Höhe von bis zu EUR 14.800,- p.a..
12. Änderungen innerhalb des Teilfonds PARIUM – Balanced Fund:
a) Zukünftig ist die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, aus dem Teilfondsvermögen ein Entgelt von bis zu 1,00% p.a. des Teilfondsvermögens zu erhalten.
b) Die Zentralverwaltungsstelle erhält aus dem Vermögen des Teilfonds eine fixe Basisgebühr in Höhe von bis zu EUR 14.000,- p.a.. Im Falle einer Segmentierung des Teilfonds fällt ein zusätzliches Fixum in Höhe von EUR 12.000,- p.a. an sowie EUR 5.000,- p.a. pro Segment ab dem 3. Segment.
13. Änderungen innerhalb des Teilfonds PARIUM – Dynamic Fund:
a) Zukünftig ist die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, aus dem Teilfondsvermögen ein Entgelt von bis zu 0,95% p.a. des Teilfondsvermögens zu erhalten.
b) Die Zentralverwaltungsstelle erhält aus dem Vermögen des Teilfonds eine fixe Basisgebühr in Höhe von bis zu EUR 14.000,- p.a.. Im Falle einer Segmentierung des Teilfonds fällt ein zusätzliches Fixum in Höhe von EUR 12.000,- p.a. an sowie EUR 5.000,- p.a. pro Segment ab dem 3. Segment.
Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den jeweiligen Teilfonds zurückzugeben.
Der geänderte Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im August 2015 / Der Verwaltungsrat / Axxion S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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