Wir informieren Sie über Änderungen der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Variopartner SICAV – Tareno Waterfund R1 EUR | A0M06B | LU0319773478 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
VARIOPARTNER SICAV
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
11-13, Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B87256
(der “Fonds”)
Luxemburg, 29. April 2016
MITTEILUNG AN DIE ANLEGER
Der Verwaltungsrat des Fonds (der “Verwaltungsrat”) hat Änderungen im Rahmen des Verkaufsprospekts des Fonds (der „Prospekt“) beschlossen, auf die er Sie hiermit aufmerksam machen möchte:
BESCHLOSSENE ÄNDERUNGEN
1) Repositionierung des Variopartner SICAV – Tareno Waterfund
Die sich ergebenden Änderungen der Anlagepolitik des Teilfonds, welche ab dem 31. Mai 2016 Anwendung finden werden, gestalten sich wie folgt:
Bisher | Neu |
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Anlageziel: Dieser Teilfonds hat einen möglichst hohen Wertzuwachs mittels Anlagen in Gesellschaften des Wassersektors weltweit zum Ziel. |
Anlageziel: unverändert |
Anlagepolitik: Um dies zu erreichen, wird das Gesamtvermögen des Teilfonds zu mindestens zwei Dritteln, unter Beachtung des Grundsatzes der Risikodiversifikation, direkt oder indirekt in Beteiligungswertpapiere (Aktien, Partizipationsscheinen auf Unternehmen usw.) von Emittenten weltweit angelegt, die überwiegend im Wassersektor tätig sind. Daneben kann bis ein Drittel des Gesamtvermögens des Teilfonds in Wandelund Optionsanleihen, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, sowie in Beteiligungswertpapieren von Gesellschaften, die nicht oder nicht hauptsächlich im Wassersektor tätig sind, angelegt werden. Der Anteil der Anlagen in Beteiligungswertpapiere von Gesellschaften, die nicht im Wassersektor sind sowie der Anteil der Anlagen in andere OGAW oder OGA im Sinne der Ziffer 9.1 (e) des Allgemeinen Teils darf dabei insgesamt 10% des Gesamtvermögens nicht überschreiten. Die liquiden Mittel werden in Euro oder anderen frei konvertierbaren Währungen gehalten. Ohne die Tragweite des Begriffs “Wassersektor” einzuschränken, umfassen Gesellschaften des Wassersektors in diesem Zusammenhang insbesondere Gesellschaften, die hauptsächlich auf dem Gebiet der Forschung, der Erschliessung, der Gewinnung, der Aufbereitung, der Reinigung und Wiederaufbereitung, der Förderung, des Transports, der Lagerung, der Verteilung, der Abfüllung, der Messung, der Bewirtschaftung, der Analyse, der Vermarktung, dem Vertrieb von Wasser direkt tätig sind oder solche Gesellschaften mit spezifischen Dienstleistungen wie Qualitätssicherung oder Unterhalt, mit Anlagen, Produkten und Technologien unterstützen oder Gesellschaften, deren Hauptgeschäft die Beteiligung an solchen Gesellschaften ist oder die solche finanzieren. Die vorstehenden Limiten sind bei indirekten Anlagen über Derivate oder andere OGAW oder OGA auf transparenter Basis einzuhalten. Kurzfristige Forderungswertpapiere oder Bankguthaben, die Verpflichtungen aus Derivaten auf Beteiligungswertpapieren von Gesellschaften des Wassersektors gemäss dem vorstehenden Absatz decken, sind dabei bei der Ermittlung der vorstehenden zwei Drittel- Beschränkung einzubeziehen. Kurzfristige Forderungswertpapiere und Bankguthaben umfassen (i) Obligationen (ohne Wandel- und Optionsanleihen) und ähnliche Schuldtitel von Emittenten weltweit mit einer Restlaufzeit von höchstens zwölf Monaten von privaten und öffentlichrechtlichen Schuldnern weltweit, (ii) Geldmarktinstrumente von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, und (iii) Bankeinlagen auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. |
Anlagepolitik: Um dies zu erreichen, wird das Gesamtvermögen des Teilfonds zu mindestens zwei Dritteln, unter Beachtung des Grundsatzes der Risikodiversifikation, direkt oder indirekt in Beteiligungswertpapiere (Aktien, Partizipationsscheinen auf Unternehmen usw.) von Emittenten weltweit angelegt, die überwiegend im Wassersektor tätig sind. Daneben kann bis ein Drittel des Gesamtvermögens des Teilfonds in Wandel und Optionsanleihen, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, sowie in Beteiligungswertpapieren von Gesellschaften, die nicht oder nicht hauptsächlich im Wassersektor tätig sind, angelegt werden. Der Anteil der Anlagen in Beteiligungswertpapiere von Gesellschaften, die nicht im Wassersektor sind sowie d Der Anteil der Anlagen in andere OGAW oder OGA im Sinne der Ziffer 9.1 (e) des Allgemeinen Teils darf dabei insgesamt 10% des Gesamtvermögens nicht überschreiten. Die liquiden Mittel werden in Euro oder anderen frei konvertierbaren Währungen gehalten. Ohne die Tragweite des Begriffs “Wassersektor” einzuschränken, umfassen Gesellschaften des Wassersektors in diesem Zusammenhang insbesondere Gesellschaften, die hauptsächlich auf dem Gebiet der Forschung, der Erschliessung, der Gewinnung, der Aufbereitung, der Reinigung und Wiederaufbereitung, der Förderung, des Transports, der Lagerung, der Verteilung, der Abfüllung, der Messung, der Bewirtschaftung, der Analyse, der Vermarktung, dem Vertrieb von Wasser direkt tätig sind oder solche Gesellschaften mit spezifischen Dienstleistungen wie Qualitätssicherung oder Unterhalt, mit Anlagen, Produkten und Technologien unterstützen oder Gesellschaften, deren Hauptgeschäft die Beteiligung an solchen Gesellschaften ist oder die solche finanzieren. Die vorstehenden Limiten sind bei indirekten Anlagen über Derivate oder andere OGAW oder OGA auf transparenter Basis einzuhalten. Kurzfristige Forderungswertpapiere oder Bankguthaben, die Verpflichtungen aus Derivaten auf Beteiligungswertpapieren von Gesellschaften des Wassersektors gemäss dem vorstehenden Absatz decken, sind dabei bei der Ermittlung der vorstehenden zwei Drittel- Beschränkung einzubeziehen. Kurzfristige Forderungswertpapiere und Bankguthaben umfassen (i) Obligationen (ohne Wandel- und Optionsanleihen) und ähnliche Schuldtitel von Emittenten weltweit mit einer Restlaufzeit von höchstens zwölf Monaten von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, (ii) Geldmarktinstrumente von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, und (iii) Bankeinlagen auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. |
Anleger im Teilfonds Variopartner SICAV – Tareno Waterfund, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 30. Mai 2016, 15:45 Mitteleuropäische Zeit beim Administrator, bei Vertriebsstellen sowie bei allen anderen Stellen, die zur Entgegennahme von Rücknahmeanträgen berechtigt sind, ohne Rücknahmegebühr zurückgeben.
2) Umbenennung und Repositionierung des Variopartner SICAV – Sectoral Generics Fund
Der Name des Teilfonds wird mit Wirkung vom 31. Mai 2016 in Variopartner SICAV – Sectoral Biotech Opportunities Fund abgeändert.
Die sich ergebenden Änderungen des Anlageziels und der Anlagepolitik des Teilfonds, welche ab dem 31. Mai 2016 Anwendung finden werden, gestalten sich wie folgt:
Bisher | Neu |
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Anlageziel und -richtlinien: Dieser Teilfonds strebt Kapitalwachstum in USD an. Unter Berücksichtigung des Prinzips der Risikostreuung investiert der Teilfonds hauptsächlich in Aktien, übertragbare aktienähnliche Wertpapiere, Beteiligungszertifikate usw. von Unternehmen weltweit, die im Generika-Sektor tätig sind. Geografisch ist das Anlageuniversum nicht auf bestimmte Länder oder Regionen beschränkt. Der Teilfonds kann im Rahmen von Abschnitt 9.1 (d) des Allgemeinen Teils in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus Neuemissionen investieren, um aus den besonders innovativen Projekten im Medikamentenbereich Kapital zu schlagen. Investitionen über den Shanghai-Hong Kong Stock Connect in chinesische, sogenannte AAktien (A-Shares) sind insgesamt auf 10 % des Vermögens des Teilfonds beschränkt. Ferner kann der Teilfonds auch Futures, Optionen und Swaps oder eine Kombination aus diesen Instrumenten einsetzen, um das Anlageziel zu erreichen. Bis zu 33% des Fondsvermögens des Teilfonds dürfen ausserhalb des oben genannten Anlageuniversums investiert werden. Der Teilfonds darf auch liquide Mittel halten. Die Referenzwährung ist nicht unbedingt identisch mit den Anlagewährungen des Teilfonds. |
Anlageziel und -richtlinien: Dieser Teilfonds strebt Kapitalwachstum in USD an. Unter Berücksichtigung des Prinzips der Risikostreuung investiert der Teilfonds hauptsächlich in Aktien, übertragbare aktienähnliche Wertpapiere, Beteiligungszertifikate usw. von besonders innovativen Biotechnologieunternehmen aus dem humanmedizinischen Bereich. Geografisch ist das Anlageuniversum nicht auf bestimmte Länder oder Regionen beschränkt, die Schwerpunkte der Industrie und damit auch der Investitionen liegen aber in Nordamerika und Westeuropa. Der Teilfonds kann im Rahmen von Abschnitt 9.1 (d) des Allgemeinen Teils in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente aus Neuemissionen investieren, um aus den besonders innovativen Projekten im Medikamentenbereich Kapital zu schlagen. Investitionen über den Shanghai-Hong Kong Stock Connect in chinesische, sogenannte AAktien (A-Shares) sind insgesamt auf 10 % des Vermögens des Teilfonds beschränkt. Ferner kann der Teilfonds auch Futures, Optionen und Swaps oder eine Kombination aus diesen Instrumenten einsetzen, um das Anlageziel zu erreichen. Bis zu 33% des Fondsvermögens des Teilfonds dürfen ausserhalb des oben genannten Anlageuniversums investiert werden. Der Teilfonds darf auch liquide Mittel halten. Die Referenzwährung ist nicht unbedingt identisch mit den Anlagewährungen des Teilfonds. |
Die effektiven Sätze der Management Fee der folgenden Anteilklassen des Teilfonds werden zum 31. Mai 2016 wie folgt erhöht:
Anteilklasse | Effektive Management Fee bis 30. Mai 2016 |
Effektive Management Fee ab 31. Mai 2016 |
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I USD | 0,8% p.a. | 0,9% p.a. |
I EUR | 0,8% p.a. | 0,9% p.a. |
P USD | 1,6% p.a. | 1,8% p.a. |
P EUR | 1,6% p.a. | 1,8% p.a. |
Anleger im Teilfonds Variopartner SICAV – Sectoral Generics Fund, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 30. Mai 2016, 15:45 Mitteleuropäische Zeit beim Administrator, bei Vertriebsstellen sowie bei allen anderen Stellen, die zur Entgegennahme von Rücknahmeanträgen berechtigt sind, ohne Rücknahmegebühr zurückgeben.
3) Sonstiges
Im Übrigen wurden die folgenden Punkte im Verkaufsprospekt überarbeitet beziehungsweise eingefügt:
a) Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Luxemburger Gesetzes zur Umsetzung der Richtline 2014/91/EU (UCITS V) wurden im Verkaufsprospekt Passagen zur
• Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft und zur
• Erweiterung des Aufgabenbereichs der Depotbank und deren Haftung eingefügt.
b) Es wurden Risikohinweise zu Strukturierten Produkten, Asset-Backed und Mortgage Backed Securities sowie 144A Securities ergänzt.
c) Änderung der Angaben zu Anreizen (sogenannte „Inducements“ und „Soft Commissions“)
Die Angaben zu Inducements und Soft Commissions wurden im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben vereinheitlicht.
d) Präzisierung des Risikomanagement Prozesses
Die Angaben zum Risikomanagement – Prozess wurden präzisiert.
e) Streichung der Möglichkeit der Ausgabe von Anteilszertifikaten
Die Möglichkeit der Ausgabe von Anteilzertifikaten und weitere Bezugnahmen hierauf wurden im Verkaufsprospekt gestrichen.
Im Übrigen wurde eine allgemeine Aktualisierung des Prospekts vorgenommen, welche keine weiteren materiellen Änderungen beinhaltet.
Anlegern wird empfohlen, sich von ihren eigenen Rechts-, Finanz- und/ oder Steuerberatern beraten zu lassen, falls sie zu obigen Änderungen Fragen haben.
Die aktuelle Fassung des Verkaufsprospekts ist am Sitz des Fonds oder bei dessen Vertriebsstellen kostenlos verfügbar.
Der Verwaltungsrat des Fonds