Änderung der Vertragsbedingungen bei Aberdeen Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie über Änderungen der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Asia Pacific Multi Asset Fund A1C1ER LU0513837459
Asia Pacific Multi Asset Fund A1C1ES LU0513837616
Asia Pacific Multi Asset Fund A1C1ET LU0513837707
Asian Bond Fund A1C1BE LU0513447820
Australian Dollar Bond Fund A1C1B9 LU0513454362
Australian Dollar Bond Fund A1C1CA LU0513454529
Canadian Dollar Bond Fund A1C1CP LU0513457464
Canadian Dollar Bond Fund A1C1CQ LU0513457548
Emerging Europe Bond Fund A1C1DH LU0513828979
Euro Government Bond Fund A1C1EC LU0513834514
Euro High Yield Bond Fund A1C1BV LU0513451269
Euro Short Term Bond Fund A1C1E9 LU0513839406
Euro Short Term Bond Fund A1C1FA LU0513839588
European Convertibles Bond Fund A1C1C3 LU0513460179
Sterling Bond Fund A0NHT7 LU0304259285
Sterling Bond Fund A0NHR6 LU0304241077
Sterling Government Bond Fund A0NHSH LU0304243107
US Dollar Bond Fund A1C1DY LU0513831411

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.


Detaillierte Informationen zu diesen Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE
AUFMERKSAMKEIT.
BITTE LASSEN SIE SICH IM ZWEIFELSFALL PROFESSIONELL BERATEN.
18. Februar 2016
Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,
ABERDEEN GLOBAL II
Ihr Verwaltungsrat hat Veränderungen für den Aberdeen Global II beschlossen. Die grundsätzlichen vorgeschlagenen Änderungen werden in diesem Schreiben näher erläutert. Der Prospekt für den Aberdeen Global II (der „Prospekt“) und die Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger wurden entsprechend aktualisiert.
ÄNDERUNGEN AN VORHANDENEN TEILFONDS UND ANTEILSKLASSEN
1. Änderung des Namens, des Anlageziels und der Anlagepolitik des Aberdeen Global II – Global Sovereign Opportunities Bond Fund
Mit Wirkung zum 22. März 2016 ändert sich der Name des Aberdeen Global II – Global Sovereign Opportunities Bond Fund in Aberdeen Global II – Emerging Markets Total Return Bond Fund und sein Anlageziel sowie seine Anlagestrategie werden wie folgt angepasst:
„Anlageziel
Das Anlageziel des Fonds ist die Erzielung einer langfristigen Gesamtrendite durch Investition einer Mehrheit des Fondsvermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere, die von Regierungen oder staatsnahen Körperschaften eines Schwellenlandes begeben werden.
Anlagestrategie
Der Fonds legt den Großteil seines Vermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere an, die von Regierungen oder staatsnahen Körperschaften eines Schwellenlandes begeben werden.
Der Fonds kann auch in US-Staatspapieren und anderen Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Papieren anlegen, die von souveränen Regierungen oder deren Behörden oder Institutionen emittiert oder besichert werden.
In Zeiten extremer Marktbelastung und erhöhter Volatilität kann der Anlageverwalter von den oben genannten Einschränkungen abweichen, indem er die Allokationen in Wertpapieren von entwickelten Märkten mit dem Ziel erhöht, das Risiko und die Volatilität des Portfolios zu reduzieren.
Der Fonds kann derivative Finanzinstrumente zum Schutz gegen ungünstige Marktentwicklungen verwenden und um Nutzen aus positiven Marktentwicklungen zu ziehen. Der Fonds kann diese Finanzderivate auch verwenden, um Positionen an internationalen Anleihe- und Devisenmärkten zu übernehmen und sich effizienter und preisgünstiger in einem attraktiven Anleihe- oder Devisenmarkt zu engagieren als es mit dem Kauf des zugrunde liegenden Instruments möglich wäre. Es ist beabsichtigt, dass der Fonds durch den Einsatz dieser Instrumente nicht fremdfinanziert wird.“
2. Änderung des eingetragenen Sitzes der Verwaltungsgesellschaft und Aberdeen Global II Wie bereits mitgeteilt, wurde der eingetragene Sitz der Verwaltungsgesellschaft Aberdeen Global Services S.A. und Aberdeen Global II mit Wirkung zum 1. Februar 2016 von 2b, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg in 35a, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, geändert.
3. Änderung der Adresse der globalen Vertriebsstelle und des Anlageverwalters von Aberdeen Global II
Die Adresse der globalen Vertriebsstelle und des Anlageverwalters Aberdeen International Fund Managers Limited hat sich in Suites 1601 and 1609-1610, Chater House, 8 Connaught Road Central, Hongkong, geändert.
4. Änderung der Definition von „Handelstag“:
Ab dem 22. März 2016 wird die Definition des Begriffs „Handelstag“ im Prospekt dahingehend erweitert, dass Nicht-Handelstage Tage sind (wie vom Verwaltungsrat in seinem Ermessen festgelegt), an denen eine Börse oder ein Markt, auf der bzw. dem ein wesentlicher Teil des Portfolios des entsprechenden Fonds gehandelt wird, geschlossen ist.
Die Tage, die keine Handelstage sind, können beim eingetragenen Sitz von Aberdeen Global II und unter www.aberdeen-asset.com in Erfahrung gebracht werden.
Anteilinhaber, die von den Änderungen im vorstehenden Absatz 1 und 4 betroffen sind, können bis zum 21.
März 2016 um 13:00 Uhr Luxemburger Zeit die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Anteile beantragen, ohne dass ihnen eventuell geltende Rücknahme- und/oder Zeichnungsgebühren in Rechnung gestellt werden, wenn sie der Meinung sind, dass die vorstehend genannten Änderungen ihre Anlageanforderungen nicht mehr erfüllen.
ADMINISTRATIVE ÄNDERUNGEN
Der Prospekt wurde außerdem hinsichtlich sachbezogener Informationen und bestimmter Verdeutlichungen, insbesondere den im Folgenden genannten, aktualisiert:
Die Angaben hinsichtlich der Verwaltungsräte von Aberdeen Global II und Aberdeen Global Services S.A. werden aktualisiert, um jüngste Änderungen bezüglich der Zusammensetzung der Verwaltungsräte widerzuspiegeln und um die zugehörigen biografischen Daten zu aktualisieren.
Der Abschnitt über die Besteuerung von Anteilinhabern wurde aktualisiert, um die Umsetzung und die Folgen von FATCA und dem Gemeinsamen Meldestandard (CRS) der Richtlinie 2014/2015 widerzuspiegeln.
Nach der Entwicklung des Gemeinsamen Meldestandards (Common Reporting Standard, „CRS“) der OECD für einen zukünftigen umfassenden und multilateralen automatischen Informationsaustausch auf globaler Basis wurde am 9. Dezember 2014 die Richtlinie 2014/107/EU des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung (die „Euro-CRS-Richtlinie“) verabschiedet, um den CRS in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen. Im Rahmen der Euro-CRS-Richtlinie muss der erste automatische Informationsaustausch bis 30. September 2017 zwischen den lokalen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten für Daten aus dem Kalenderjahr 2016 erfolgen.
Die Euro-CRS-Richtlinie wurde in Luxemburg durch das Gesetz vom 18. Dezember 2015 bezüglich des automatischen Austauschs von Finanzkontoinformationen im Bereich der Besteuerung umgesetzt („CRSGesetz“).
Das CRS-Gesetz verpflichtet Luxemburger Finanzinstitute, Vermögensinhaber zu identifizieren und festzustellen, ob diese steuerlich in Ländern ansässig sind, mit denen Luxemburg einen Informationsaustausch bezüglich Steuerinformationen vereinbart hat. Luxemburger Finanzinstitute melden dann die Finanzkontoinformationen des Vermögensinhabers an die zuständigen ausländischen Steuerbehörden, die ihrerseits diese Informationen einmal pro Jahr automatisch an die zuständigen ausländischen Steuerbehörden weiterleiten.
Dementsprechend müssen Aberdeen Global II und/oder die Register- und Transferstelle ihre ausländischen Anteilinhaber auffordern, Informationen in Bezug auf die Identität und Steueransässigkeit der Finanzkontoinhaber (einschließlich bestimmte Rechtsträger und deren beherrschende Personen), Kontodetails, den berichtenden Rechtsträger, den Saldo/Wert des Kontos und Erträge/Verkaufs- oder Rücknahmeerlöse an die lokalen Steuerbehörden des Landes zu übermitteln, in dem sie steueransässig sind.
Dies betrifft Anteilinhaber, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Land, mit dem eine multilaterale Vereinbarung besteht, steuerlich ansässig sind.
Darüber hinaus haben die Luxemburger Steuerbehörden das Multilateral Competent Authority Agreement der OECD (die multilaterale Vereinbarung) über den automatischen Informationsaustausch im Rahmen des CRS unterzeichnet. Die multilaterale Vereinbarung dient dazu, den CRS in Staaten umzusetzen, die nicht der EU angehören. Hierzu sind länderspezifische Vereinbarungen erforderlich.
Anteilinhaber können daher gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften den Luxemburger und anderen relevanten Steuerbehörden gemeldet werden.
Im Anhang A wurde die anhand der „Summe der Nominalwerte“ und/oder des Commitment-Ansatzes berechnete erwartete Hebelwirkung für die folgenden Teilfonds neu berechnet und der Prospekt entsprechend aktualisiert:
Fonds Erwartete Hebelwirkung (%) anhand des Ansatzes der „Summe der Nominalwerte“
Erwartete Hebelwirkung (%) anhand des Commitment-Ansatzes
Aberdeen Global II – Euro Government Bond 150-350 100-200
Aberdeen Global II – Global Bond 150-350 100-200
Aberdeen Global II – Global Government Bond 150-350 100-200
Der Anstieg der erwarteten Hebelwirkung für diese Teilfonds bedeutet nicht, dass der Anlageansatz der betreffenden Teilfonds geändert wurde.
Anhang F des Prospekts wurde dahingehend aktualisiert, dass Änderungen der maßgeblichen länderspezifischen Einzelheiten berücksichtigt werden.
Prospekt
Die in diesem Schreiben erläuterten Änderungen werden in einen neuen Verkaufsprospekt von Aberdeen Global II mit Erscheinungsdatum vom Februar 2016 aufgenommen.
Ihr Verwaltungsrat ist für die Genauigkeit der in diesem Schreiben enthaltenen Informationen verantwortlich. Die in diesem Schreiben enthaltenen Informationen entsprechen nach bestem Wissen und Gewissen Ihres Verwaltungsrats (der sich in angemessenem Umfang bemüht hat, dies sicherzustellen) den Tatsachen, und es wurde nichts ausgelassen, was sich möglicherweise auf die Bedeutung dieser Informationen auswirken könnte.
Wenn Sie Rückfragen haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte unter der Adresse unseres Geschäftssitzes an uns oder rufen Sie eine der folgenden Telefonhotlines des Shareholder Service Centre an:
Europa (ohne Großbritannien) und sonstige Länder weltweit +352 46 40 10 820
Großbritannien +44 (0)1224 425 255
Asien +852 2103 4700
Nach Ansicht Ihres Verwaltungsrats sind die Änderungen fair und angemessen und erfolgen im besten Interesse der Anleger.
Für Anleger in Deutschland sind der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht auf Wunsch bei der Informations- und Zahlstelle in Deutschland, Marcard Stein & Co AG, Ballindamm 36, D-20095 Hamburg, kostenlos und in Papierform erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Soraya Hashimzai
Im Namen und Auftrag des
Verwaltungsrats – Aberdeen Global II

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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