SJB | Korschenbroich, 13.05.2014. Der BGH hat den Banken Bearbeitungsgebühren bei der Vergabe von Vebraucherkrediten verboten. FOCUS Online erklärt, welche Verträge das betrifft und wie sie jetzt Geld zurückfordern können. Von den FOCUS-Online-Experten Christian Hansen und Alexander Lingert.
Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in zwei heute verkündeten Revisionsurteilen entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut an einem Verbraucher unwirksam sind. In dem Verfahren ging es um einen im März 2012 geschlossenen Darlehensvertrag, bei dem ein Bearbeitungsentgelt von einmalig einem Prozent der Darlehenssumme vereinbart worden war.
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