Verschmelzung von Caiac Fonds

ffb_300_200.jpgWir informieren Sie darüber, dass folgende Fonds zum 12. Mai 2014 fusionieren.
Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
QBasis Futures Fund LI0107994720 QBasis i Trend Fund EUR II LI0232038823

Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wurde von der FFB bereits eingestellt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.


Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Bestandskunden des „aufnehmenden Fonds“ werden ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preisund Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

Qbasis i Trend Fund
(ISIN: LI0232038823)
Investmentunternehmen für andere Werte mit erhöhtem Risiko
Mitteilung an die Anteilsinhaber
Der Qbasis i Trand Fund wurde mit Schreiben vom 07. August 2012 von der FMA Liechtenstein als ein Investmentunternehmen für andere Werte mit erhöhtem Risiko bewilligt und am 27.08.2012 unter der Nummer FL-0002.407.179-6 ins Handelsregister eingetragen.
Die FMA Liechtenstein hat mit Schreiben vom 14. April 2014 die Änderung des Prospektes und die daraus resultierende Zusammenlegung der Anteilsklassen Qbasis i Trend Fund EUR Class I und Qbasis i Trend Fund EUR Class II genehmigt:
1. Eckdaten des Fonds:
Die neuen Eckdaten des Qbasis i Trend Fund sehen aus wie folgt:
Grundinformationen
Valoren-Nr. 23203882
ISIN – Nr. LI0232038823
Errichtet auf Unbeschränkte Dauer
Als UCITS IV-Zielfonds geeignet Nein
Rechnungswährung1 EUR
Mindestanlage 1 Anteil
Erstausgabepreis EUR 100.00
Stückelung Nur ganze Anteile
Bewertungstag2 Täglich
Bewertungsintervall Täglich
Annahmeschluss Anteilsgeschäft Ausgabe 16:00 Uhr
Annahmeschluss Anteilsgeschäft Rücknahme 16:00 Uhr
Abschluss Rechnungsjahr 31. Dezember
Abschluss des 1. Rechnungsjahres 31. Dezember 2012
Erstzeichnungstag 10.01.2014
Erster Valutatag 10.01.2014
Valutatag Anteilsausgabe T+3
Valutatag Anteilsrückgabe T+5
Erfolgsverwendung3 THES
1 Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert des Fonds berechnet werden.
2 Wenn der Bewertungstag und der 31. Dezember in dieselbe Kalenderwoche fallen, wird nur der NAV zum 31. Dezember berechnet.
Kommissionen und Kosten zulasten des Investmentunternehmens
Maximale Ausgabekommission 5%
Maximale Rücknahmekommission 0%
Maximale Konversionsgebühr 0%
Kommissionen und Kosten zulasten des Investmentunternehmens
Maximale Depotbankgebühr4
0.15% p.a.
oder Minimum CHF 10‘000.- p.a.
Maximale Verwaltungskommission5 0.95% p.a.
Performance Fee Keine
Maximale Administrationsgebühr6
0.20% p.a.
oder Minimum CHF 40‘000.- p.a.
_____________________
3 THES = thesaurierend / AUS = ausschüttend
4 Zuzüglich Steuern und sonstige Kosten: Transaktionskosten sowie Auslagen, die der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank in Ausübung ihrer Funktionen entstanden sind.
5 Siehe 10.2.4 Abschnitt bezüglich Ausnahmen
6 Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen.
3.1. Fondstruktur:
Da die Fondklasse EUR Class I mit der EUR Class II zusammengelegt werden, wird der Wortlaut des vorbeizeichneten Absatzes dahingehend geändert:
„Der Qbasis i Trend Fund hat die Struktur eines Einzelfonds.“
7.3. Ausgabe von Anleihen:
Der sechsten Absatzes ist aufgrund der Zusammenlegung dahingehend zu ändern, dass „Die Mindestanlage, die von einem Anleger im Fonds gehalten werden muss, wird in Ziffer 1 „Eckdaten des Fonds“ genannt. Auf die Mindestanlage kann nach freiem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft verzichtet werden.“
7.8. Nettoinventarwert, Ausgabe- und Rücknahmepreis:
„Durch die Häufung von Bankfeiertagen zwischen dem 22. Dezember und dem 7. Januar jeden Jahres kann es zu Verzerrungen bei den Bewertungspreisen der Zielinvestments des Fonds kommen. Dies ist bedingt durch fehlende Liquidität (geringe Handelsvolumen) und unterschiedliche Öffnungszeiten der internationalen Börsenhandelsplätze. Es ist im Vorfeld nicht abschätzbar, ob ausreichende Preisqualität vorliegen wird und somit das Anteilsgeschäft des Fonds fair abgewickelt werden kann. Eine weitere Schwierigkeit stellt die verständliche und nachvollziehbare Kommunikation des Annahmeschlusses für Anteilsgeschäfte an die Anleger dar, da der entsprechende NAV (Net Asset Value, Nettoinventarwert pro Anteil) erst mehrere Tage später berechnet und die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen somit nur zeitlich verzögert verarbeitet werden kann.
Die Verwaltungsgesellschaft hat daher die Möglichkeit bei Fonds mit täglichem oder wöchentlichem NAVBewertungsintervall zwischen dem 22. Dezember und dem 7. Januar jeden Jahres die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen sowie die Berechnung des Nettoinventarwertes abweichend von den üblich geltenden Bewertungstagen zu regeln. Hierbei kann die Verwaltungsgesellschaft die Verschiebung oder das Ausfallenlassen einzelner Bewertungstage beschliessen. Zusätzlich kann die Verwaltungsgesellschaft beschliessen, dass zum NAV per 31. Dezember (Jahresabschlusspreis) Anteilsgeschäft zulässig ist.
Die Verwaltungsgesellschaft informiert die Anleger im Publikationsorgan des Fonds oder durch direkte Information spätestens bis zum 30. November jeden Jahres über die Modalitäten des Anteilsgeschäfts und die NAV-Bewertung an den jeweils bevorstehenden Werktagen und dem jeweiligen Jahreswechsel.“
10.2.4 Ordentlicher Aufwand:
„Gewisse Kosten und Gebühren können dem Fonds, vor allem in der Anfangsphase des Fonds, erlassen werden, bzw. extern bezahlt werden. Dies mit dem Ziel hohe Kostenbelastungen des Fonds im Verhältnis zum Nettovermögen in der Aufbauphase zu mildern. Dies kann dazu führen, dass die ausgewiesene TER (Total Expense Ratio) nicht auf derselben Grundlage berechnet wird wie zukünftige TERs. Entsprechende Offenlegung und Erklärungen sowie die gültige Höhe der Auslagen des Fonds werden im Halb- und Jahresbericht aufgeführt.
Die Anteilsinhaber werden mittels Mitteilung an die Anteilsinhaber über die Inanspruchnahme und Verzicht dieser Möglichkeit informiert.“
Rechtswirkung der Änderungen
Die Änderungen des Prospekts und die daraus resultierende Zusammenlegung der Anteilsklassen Qbasis i Trend Fund EUR Class I und Qbasis i Trend Fund EUR Class II werden am 12. Mai 2014 wirksam.
Den Anlegern des Fonds wird i. S. des Art 12 Abs. 5 IUV die Möglichkeit gegeben, wenn sie dieser Umbildung nicht zustimmen, innert 30 Tagen ab Veröffentlichung (Art. 5 Abs. 4 IUV) ihre Anteile zu den im Prospekt genannten Bedingungen zurückzugeben. Weitere Kosten entstehen den Anlegern durch die Rückgabe der Anteile nicht.
Bendern, 16.04.2014
CAIAC Fund Management AG
Verwaltungsgesellschaft

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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