Fondsverschmelzung DWS Fonds

ffb_300_200.jpgDWS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 25. Juli 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds  WKN Aufnehmender Fonds  WKN
DWS Invest Global Equities FC 551447 DWS Invest II – Global Growth FC DWS1S2
DWS Invest Global Equities LC 551444 DWS Invest II – Global Growth LC DWS1S0
DWS Invest Global Equities LD 551445 DWS Invest II – Global Growth LD DWS1S1
DWS Invest Global Equities NC 551446 DWS Invest II – Global Growth NC DWS1S4

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 15. Juli 2013 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

<p align=”left”><a href=”http://www.sjb.de/fondsschliesung-henderson-gartmore-us-opportunities-fund-r-acc-a0dnff/ffb_120_120/” rel=”attachment wp-aAn die Anleger des
Teilfonds DWS Invest – Global Equities und des
Teilfonds DWS Invest II – Global Growth
Thailand und die Türkei.
Zur Erreichung des Anlageziels und Umsetzung der
Anlagestrategie kann der Teilfonds in Einklang mit
Artikel 2 B. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil
derivative Techniken einsetzen, insbesondere – ohne
darauf beschränkt zu sein – Terminkontrakte, Futures,
Single-Stock-Futures, Optionen oder Equity-Swaps.
Die Anlage in den vorstehend genannten Wertpapieren
kann auch durch Global Depository Receipts (GDR),
die an anerkannten Börsen und Märkten notiert sind,
sowie durch von internationalen Finanzinstituten mit
Spitzenrating ausgegebene American Depository
Receipts (ADR) erfolgen.
Höchstens 30% des Teilfondsvermögens können in
Aktien, Aktienzertifikaten, Partizipations- und
Genussscheinen, Wandelschuldanleihen und
Optionsscheinen auf Aktien von Ausstellern, die die
Anforderungen der vorstehenden Absätze nicht
erfüllen, angelegt werden.
Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können in
kurzfristigen Einlagen, Geldmarktinstrumenten und
Bankguthaben angelegt werden.
Zusätzlich kann das Teilfondsvermögen in alle anderen
zulässigen Vermögenswerte gemäß Artikel 2 des
Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil (einschließlich der
in Artikel 2 A. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil
genannten Vermögenswerte) angelegt werden.
Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass der
Teilfonds sein Anlageziel erreicht.
Der Teilfonds wird nicht in ABS- oder MBS-Wertpapiere
investieren.
Behelfsweise kann das Fondsvermögen in allen
anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt
werden.
Wandelanleihen verbriefen neben einer festen
Verzinsung in unterschiedlicher Ausgestaltung das
Recht zum Umtausch in Aktien der betreffenden
Gesellschaft. Bei Optionsanleihen können der
Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung sowie das
Recht zum Erwerb von Aktien nebeneinander
bestehen, d.h. die Aktien können durch Ausübung der
Option zusätzlich zu der Anleihe erworben werden.
Wandelbare Vorzugsaktien umfassen regelmäßig das
Recht oder die Verpflichtung, die Vorzugsaktien zu
einem späteren Zeitpunkt in Stammaktien
umzutauschen. Der jeweilige Kurs dieser Titel ist
sowohl von der Einschätzung des Aktienkurses als
auch von der Zinsentwicklung abhängig.
Ertragsverwendung NC, FC und LC: Thesaurierung
LD: Ausschüttung
NC, FC und LC: Thesaurierung
LD: Ausschüttung
Kostenpauschale/Verwaltungs
vergütung/Expense
Cap/Service Fee/ Taxe
d’abonnement
Verwaltungsvergütung:
NC: bis zu 2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener
Vergütung
LC und LD: bis zu 1,5% p.a. zzgl.
erfolgsbezogener Vergütung
FC: bis zu 0,75% p.a. zzgl. erfolgsbezogener
Vergütung
Expense Cap:
max. 15% der Vergütung der
Verwaltungsgesellschaft
Service Fee:
NC: 0,2% p.a.
LC, LD und FC: 0% p.a.
Taxe d’abonnement:
0,05% p.a.
Verwaltungsvergütung:
NC: bis zu 2% p.a.
LC und LD: bis zu 1,5% p.a.
FC: bis zu 0,75% p.a.
Expense Cap:
max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft
Service Fee:
NC: 0,2% p.a.
LC, LD und FC: 0% p.a.
Taxe d’abonnement:
0,05% p.a.
Fondswährung EUR EUR
Erfolgsabhängige Vergütung Nein Nein
Anlegerprofil wachstumsorientiert wachstumsorientiert
Ausgabeaufschlag LC und LD: bis zu 5%
NC: bis zu 3%
FC: 0%
LC und LD: bis zu 5%
NC: bis zu 3%
FC: 0%
Rücknahmeabschlag 0% 0%
Garantie Nein Nein
Geschäftsjahr 01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12.
Fondsdomizil Luxemburg Luxemburg
Vertriebsländer Luxemburg, Österreich, Belgien, Frankreich,
Deutschland, Italien, Korea, Niederlande, Peru,
Portugal, Singapur, Spanien, Schweiz
Luxembourg, Österreich, Deutschland, Italien,
Niederlande, Spanien, Frankreich, Belgien
Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel
1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im
Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des
übertragenden Teilfonds stattfinden.
Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich
eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses
ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden
Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.
Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der
übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds
werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register
des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit
den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie
diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds
ausgegeben werden.
Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf
die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.
Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes,
d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem
detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus
werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche
Gebühren oder Aufwendungen belastet.
Es handelt sich beim Teilfonds DWS Invest – Global Equities und beim Teilfonds DWS Invest II –
Global Growth um Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach Teil I des
Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine Investmentgesellschaft mit
variablem Kapital. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.
Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,
Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion
verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw.
deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am
18. Juli 2013. Bis zum 18. Juli 2013 sind die Anleger der übertragenden Teilfonds berechtigt die
Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von
Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 18. Juli 2013.
Orders, die am 18. Juli 2013 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.
Die Fusion erfolgt am 25. Juli 2013.
KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden
Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu
beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember
2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.
Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine
Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt.
Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter
folgender Adresse beantragen:
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115-Luxembourg
Luxembourg
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Invest II – Global Growth
liegt diesem Informationsschreiben für die Anleger des übertragenden Teilfonds bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen
einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment S.A.
Wesentliche Anlegerinformationen
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger
über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen
sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die
Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses
Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.
DWS Invest II Global Growth, ein Teilfonds der DWS Invest II SICAV
Anteilklasse LC WKN: DWS1S0 ISIN: LU0826452848
Verwaltungsgesellschaft: DWS Investment S.A., ein Mitglied der Deutsche Bank Gruppe.
Ziele und Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik ist es, einen nachhaltigen Wertzuwachs gegenüber dem Vergleichsmaßstab (MSCI AC World) zu
erzielen. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds hauptsächlich in Aktien in- und ausländischer Unternehmen, die
überdurchschnittliche Wachstumsperspektiven aufweisen. Das Investmentuniversum umfasst dabei Aktien von
Unternehmen rund um den Globus, deren Wachstumspotenzial sich aus einer der drei Kriterien ergibt: Unternehmen mit
Geschäftstätigkeit in stark wachsenden Nischenmärkten, Unternehmen mit signifikanter Geschäftstätigkeit in
Schwellenländern und Unternehmen innerhalb der Schwellenländer. In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen
Investments dem Fondsmanagement. Der Fonds orientiert sich am Vergleichsmaßstab. Er bildet ihn nicht genau nach,
sondern versucht seine Wertentwicklung zu übertreffen und kann deshalb wesentlich – sowohl positiv als auch negativ – von
dem Vergleichsmaßstab abweichen. Der Fonds unterliegt verschiedenen Risiken. Eine detaillierte Risikobeschreibung
sowie sonstige Hinweise finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Risiken“. Die Währung des DWS Invest II Global Growth ist
EUR, die Währung der Anteilklasse LC ist EUR. Die Erträge und Kursgewinne werden nicht ausgeschüttet, sie werden im
Fonds wieder angelegt. Sie können bewertungstäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Rücknahme darf nur in
außergewöhnlichen Fällen unter Berücksichtigung Ihrer Anlegerinteressen ausgesetzt werden.
Risiko- und Ertragsprofil
Typischerweise geringerer Ertrag Typischerweise höherer Ertrag
Geringeres Risiko Höheres Risiko
1 2 3 4 5 6 7
Die Berechnung des Risiko- und Ertragsprofils beruht auf simulierten Daten, die nicht als verlässlicher Hinweis auf das
künftige Risikoprofil herangezogen werden können. Dieser Risikoindikator unterliegt Veränderungen; die Einstufung des
Fonds kann sich im Laufe der Zeit verändern und kann nicht garantiert werden. Auch ein Fonds, der in die niedrigste
Kategorie (Kategorie 1) eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der Fonds ist in die Kategorie 6 eingestuft,
weil sein Anteilpreis stark schwanken kann und deshalb sowohl Verlust- als auch Gewinnchancen hoch sein können.
Kosten
Die von Ihnen getragenen Kosten und Gebühren werden für Management, Verwaltung und Verwahrung, sowie Vertrieb und
Vermarktung des Fonds verwendet. Diese Kosten beschränken das potenzielle Wachstum Ihrer Anlage.
Einmalige Kosten vor und nach der Anlage
Ausgabeaufschläge 5,00 %. Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage
abgezogen wird. Dieser Ausgabeaufschlag gilt für die Berechnung nach der
Bruttomethode; für den Ausgabeaufschlag, der nach der Nettomethode berechnet wird,
finden Sie im Verkaufsprospekt „Besonderer Teil“ weitere Hinweise.
Rücknahmeabschläge Kein Rücknahmeabschlag
Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden.
Laufende Kosten 1,78 %
Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat
An die Wertentwicklung
des Fonds gebundene
Gebühren
keine
Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den aktuell für Sie
geltenden Betrag können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle oder bei Ihrem Finanzberater erfragen. Bei den an dieser
Stelle ausgewiesenen laufenden Kosten handelt es sich um eine Kostenschätzung. Die laufenden Kosten umfassen nicht
die erfolgsbezogene Vergütung und die Transaktionskosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im
Verkaufsprospekt unter “Kosten”. Ein Umtausch in Anteile einer anderen Anteilklasse des gleichen oder eines anderen
Teilfonds der DWS Invest II SICAV ist in vielen Fällen mit unterschiedlichen Konditionen möglich. Details sind dem
Verkaufsprospekt unter “Umtausch von Anteilen” zu entnehmen.
Wertentwicklung in der Vergangenheit
Es liegen noch keine ausreichenden Daten vor, um für Sie nützliche Angaben über die frühere Wertentwicklung zu machen.
Die Anteilklasse LC des DWS Invest II Global Growth wurde 2013 aufgelegt.
Praktische Informationen
Depotbank ist die State Street Bank Luxembourg S.A., Luxemburg. Verkaufsprospekt, Jahresbericht und Halbjahresbericht
liegen in der Sprache dieses Dokuments bzw. in englisch bei der vor und können dort kostenlos angefordert werden. Die
aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zum Fonds finden Sie in der Sprache dieses Dokuments bzw. in
englisch auf Ihrer lokalen Internetseite von DWS Investments oder unter www.dws.com im Bereich „Download“ des Fonds.
Der Fonds unterliegt dem Luxemburger Steuerrecht. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte
aus dem Fonds besteuert werden. Die kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung
haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar
ist. Der DWS Invest II Global Growth ist ein Teilfonds der DWS Invest II SICAV, für die der Verkaufsprospekt und die
regelmäßigen Berichte gesamt erstellt werden. Die verschiedenen Teilfonds haften nicht füreinander, d.h. dass für Sie als
Anleger ausschließlich die Gewinne und Verluste des Fonds von Bedeutung sind. Der Fonds führt weitere Anteilklassen,
Details dazu finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Anteilklassen“. Ein Umtausch in Anteile einer anderen Anteilklasse des
gleichen oder eines anderen Teilfonds der DWS Invest II SICAV ist in vielen Fällen möglich. Details sind dem
Verkaufsprospekt unter “Umtausch von Anteilen” zu entnehmen. Dieser Fonds ist in Luxemburg zugelassen und wird durch
die Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert.
Diese wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 11.02.2013.

<table border=”1″>
<tbody>
<tr>
<th><strong><strong></strong></strong>Abgebender Fonds&nbsp;</th>
<th><strong><strong></strong></strong>WKN</th>
<th><strong><strong></strong></strong>Aufnehmender Fonds&nbsp;</th>
<th>WKN</th>
</tr>
<tr>
<td>DWS Invest Global Value LC</td>
<td>DWS0AB</td>
<td>DWS Invest II – US Top Dividend LC</td>
<td>DWS1EH</td>
</tr>
<tr>
<td>DWS Invest Global Value NC</td>
<td>DWS0AC</td>
<td>DWS Invest II – US Top Dividend NC</td>
<td>DWS1EK</td>
</tr>
</tbody>
</table>
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 15. Juli 2013 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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