DWS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 07. Juni 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
DWS Vermögensmandat – Protekt 80 | DWS0NN | DWS Vermögensmandat – Balance | DWS0NL |
Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 27. Mai 2013 stattfinden. Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB noch bis zum 27. Mai 2013 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und
Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
An die Anleger des
Teilfonds DWS Vermögensmandat – Protekt 80 und des
Teilfonds DWS Vermögensmandat – Balance
Dezember 2010, die in den internationalen
Rohstoffbereich investieren, geldmarktnahen
Wertpapierfonds sowie reglementierte offene
Immobilienfonds erworben werden. Je nach
Einschätzung der Marktlage kann das
Teilfondsvermögen mit Ausnahme der
vorgenannten offenen Immobilienfonds auch
vollständig in einer dieser Fondskategorien
angelegt werden. Der Anteil von offenen
Immobilienfonds ist auf maximal 10% des Netto-
Teilfondsvermögens begrenzt und in die
Anlagegrenze des Artikels 4 Absatz B. h) mit
einzubeziehen.
Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das
Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,
Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und
Optionsanleihen oder in Partizipations- und
Genussscheinen angelegt werden. Dabei wird auf
eine internationale Streuung geachtet.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in
allen anderen zulässigen Vermögenswerten
angelegt werden.
Der Teilfonds folgt einer dynamischen
Wertsicherungsstrategie, bei der laufend
marktabhängig zwischen der Wertsteigerungskomponente
und der Kapitalerhaltkomponente
umgeschichtet wird. So wird versucht, einen
Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine
möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen
in den Wertsteigerungskomponenten zu erreichen.
Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation an
steigenden Märkten zu erlauben, und dennoch
gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender
Märkte zu begrenzen. Die Absicherung des
Mindestwertes bei paralleler Wahrnehmung von
Kursgewinnchancen wird durch Umschichtungen
zwischen der Wertsteigerungskomponente und der
Kapitalerhaltkomponente je nach Marktlage
vorgenommen. Bei steigenden Kursen steigt im
Allgemeinen auch der Anteil der Wertsteigerungskomponente
im Teilfonds. Im Gegenzug wird der
Anteil der Kapitalerhaltkomponente reduziert. In
Zeiten fallender Märkte wird demgegenüber der
Anteil der Wertsteigerungskomponente reduziert
und der Anteil der Kapitalerhaltkomponente erhöht.
Um einen Schutz vor extremen Verlusten der
risikoreicheren Komponenten innerhalb eines sehr
kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft
nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte
zu tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds
auch regelmäßig in derivative Instrumente an, die
in einem solchen Verlustfall die Wertverluste ab
einer gewissen Grenze kompensieren. Die
Wertentwicklung des Teilfonds wird durch die
Anlage in solche derivative Instrumente unter
normalen Marktumständen nur unwesentlich
beeinflusst.
intensiv sein können. Zu diesen Vermögenswerten
gehören u. a. Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate und
Derivate, denen Aktien zugrunde liegen, Anlagen mit
Emerging Markets Bezug (d.h. insbesondere Aktienoder
Rentenanlagen von Emittenten, die in
Schwellenländern ansässig sind oder dort ihren Sitz
haben. Als Schwellenländer werden all jene Länder
angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage vom
Internationalen Währungsfonds, der Weltbank oder der
International Finance Corporation (IFC) als nicht
entwickelte Industrieländer betrachtet werden) ), Aktien
und aktienähnliche Wertpapiere, wie z.B. Genuss- oder
Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften,
wobei es sich nicht um Gesellschaften
handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger
Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen
angesehen werden, Devisengeschäfte, Zertifikate auf
Finanzindizes, insbesondere – aber nicht abschließend
– Zertifikate auf Warentermin-, Edelmetall- und
Rohstoffindizes und anderen als den bereits
vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 4
Absatz A. e).
Außerdem kann bis zu 10% des Fondsvermögen in
Hedgefonds investiert werden, die einer der
Luxemburger Aufsicht gleichwertigen Aufsicht
unterliegen und entsprechend handelbar und liquide
sind. Ferner müssen diese Anlagen den übrigen
Voraussetzungen des Artikels 2 der Richtlinie
2007/16/EG entsprechen. Die Anlage in Hedgefonds ist
in die Anlagegrenze des Artikels 4 B. h) im
Verwaltungsreglement Allgemeiner Teil einzubeziehen.
Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und
Derivate auf Rohstoff-, Edelmetall- und Warenterminindizes
ausschließlich in börsennotierte Zertifikate
anlegen, welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte
spezialisierte Finanzinstitute ausgegeben werden,
wobei eine ausreichende Liquidität bestehen muss.
Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumente
muss der Teilfonds eine regelmäßige und
nachvollziehbare Bewertung erhalten. Diese Bewertung
basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren
Börsenkurs. Falls dieser Kurs den tatsächlichen
Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, basiert die
Bewertung auf den Preisen, die dem Fonds von
unabhängigen Bewertungsstellen bzw. von Market
Makern zur Verfügung gestellt werden. Die
Kontrahenten des Teilfonds müssen ferner für eine
ausreichende Liquidität der betreffenden Instrumente
sorgen. Bei den betreffenden Indizes muss es sich um
anerkannte und ausreichend diversifizierte Indizes
handeln. Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen
im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird der
Teilfonds für eine angemessene Risikostreuung sowohl
hinsichtlich der Emittenten der betreffendenen
Instrumente als auch hinsichtlich der unterliegenden
Rohstoff-, Edelmetall- und Warenterminindizes sorgen.
Um das Währungsrisiko zu minimieren, können
Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, gegen Euro
abgesichert werden.
In Übereinstimmung mit den in Artikel 4 Absatz B. des
Verkaufsprospektes – Allgemeiner Teil genannten
Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des
Anlageziels derivative Techniken einsetzen,
insbesondere – aber nicht abschließend – Derivate auf
Anlagen, denen Aktien und Renten zugrunde liegen,
wie z.B. Aktienindizes und Aktienbaskets, und v.a.
inklusive Finanztermingeschäfte.
Das Fondsmanagement kann insbesondere Futures
einsetzen, um den chancenreichen Anteil des Portfolios
im Sinne der Anteilseigner gegen mögliche
Kursverluste abzusichern.
Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen
anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt
werden.
Ertragsverwendung
Thesaurierung Teilausschüttung
Kostenpauschale/Verwaltungs
vergütung/Expense
Cap/Service Fee/ Taxe
d’abonnement
Verwaltungsvergütung
bis zu 1,25% p.a.
Service Fee:
bis zu 0,55% p.a.
Taxe d’abonnement:
0,05% p.a.
Verwaltungsvergütung:
bis zu 1,2% p.a.
Service Fee:
0,5% p.a.
Taxe d’abonnement:
0,05% p.a.
Fondswährung
EUR EUR
Erfolgsabhängige Vergütung
Keine erfolgsbezogene Vergütung Keine erfolgsbezogene Vergütung
Anlegerprofil
wachstumsorientiert wachstumsorientiert
Ausgabeaufschlag
bis zu 5% bis zu 4%
Rücknahmeabschlag
Bis zu 2,5%; derzeit 0% Bis zu 2,5%; derzeit 0%
Garantie
Die DWS Investment S.A. garantiert, dass der
Anteilwert zuzüglich etwaiger Ausschüttungen
(„Garantiewert“) zu einem Garantiezeitpunkt nicht
unter dem aktuell gültigen Garantiewert liegt. Sollte
der Garantiewert nicht erreicht werden, wird die
DWS Investment S.A. den Differenzbetrag aus
eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen
einzahlen.
Der Garantiewert beträgt zunächst 80 EUR je
Anteil, gültig am Ende der ersten Garantieperiode
am 1.11.2012. Die DWS Investment S.A. kann
einen neuen Garantiewert sowie einen neuen
Garantiezeitpunkt während der ersten
Garantieperiode festlegen, sobald der Anteilwert
das aktuelle Garantieniveau um mehr als 37,5%
übersteigt. Dabei beabsichtigt die DWS Investment
S.A., das neue Garantieniveau in Höhe von 80%
des dann aktuellen Anteilwertes festzulegen, auf
jeden Fall aber über dem bisherigen Garantiewert.
Es ist geplant, die neue Garantieperiode mit einer
Dauer von fünf Jahren festzulegen. Bei
außergewöhnlichen Marktumständen kann es
jedoch sein, dass der Garantiezeitraum länger ist.
Mit der Festlegung eines neuen, erhöhten
Garantieniveaus erlöschen der bisherige
Garantiewert und der bisherige Garantiezeitpunkt
vollständig. Unabhängig davon ist das
Fondsmanagement bei der Umsetzung der
Anlagepolitik bestrebt, erloschene Garantieniveaus
zum ursprünglichen entsprechenden
Garantiezeitpunkt einzuhalten. Es besteht
allerdings kein Anspruch darauf.
Sollte bis zum Ablauf einer Garantieperiode kein
neuer Garantiewert bzw. ein neuer Garantiezeitpunkt
festgelegt werden, kann die DWS
Investment S.A. einen neuen Garantiezeitpunkt
festlegen, das Garantieniveau jedoch unverändert
belassen.
Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des
Garantiezeitraums die Wertentwicklung des
Teilfonds negativ beeinflussen, ermäßigt sich die
Garantie um den Betrag, den diese Differenz
einschließlich entgangener markt- und
Nein
laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil
ausmacht. Einzelheiten zu der Garantie und zu
dem aktuellen Garantieniveau können bei der
Verwaltungsgesellschaft sowie bei den Zahlstellen
erfragt werden. Sie finden außerdem Erwähnung in
den Jahres- und Halbjahresberichten des
Teilfonds.
Geschäftsjahr
01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12.
Fondsdomizil
Luxemburg Luxemburg
Vertriebsländer
Luxemburg, Österreich, Deutschland Luxemburg, Österreich, Deutschland
Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel
1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im
Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des
übertragenden Teilfonds stattfinden.
Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich
eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses
ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden
Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.
Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der
übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds
werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register
des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit
den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie
diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds
ausgegeben werden.
Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf
die Wertentwicklung im aufnehmenden Teilfonds auswirkt.
Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es
kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem
detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus
werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche
Gebühren oder Aufwendungen belastet.
Es handelt sich beim Teilfonds DWS Vermögensmandat – Protekt 80 und beim Teilfonds DWS
Vermögensmandat – Balance um Teilfonds des DWS Vermögensmandat Umbrella-FCP, eines
rechtlich unselbstständigen Investmentvermögens (Fonds commun de placement) nach Teil I des
Luxemburger Gesetzes vom 17.12.2010. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.
Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,
Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion
verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw.
deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am
31. Mai 2013. Bis zum 31. Mai 2013 sind die Anleger des übertragenden Teilfonds berechtigt die
Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von
Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 31. Mai 2013.
Orders, die am 31. Mai 2013 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.
Die Fusion erfolgt am 07. Juni 2013.
KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden
Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu
beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember
2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.
Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine
Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt.
Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter
folgender Adresse beantragen:
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115-Luxembourg
Luxembourg
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Vermögensmandat –
Balance liegt diesem Informationsschreiben für die Anleger des übertragenden Teilfonds bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen
einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment S.A.
Wesentliche Anlegerinformationen
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger
über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen
sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die
Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses
Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.
DWS Vermögensmandat-Balance, ein Teilfonds des DWS Vermögensmandat
WKN: DWS0NL ISIN: LU0309483435
Verwaltungsgesellschaft: DWS Investment S.A., ein Mitglied der Deutsche Bank Gruppe.
Ziele und Anlagepolitik
Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung eines positiven Anlageergebnisses. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds
in verzinsliche Wertpapiere, Aktien, Fonds, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Genussscheine, Geldmarktinstrumente und
Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zugrundeliegen. Im Rahmen der Anlagepolitik können je nach Marktlage 30% bis
70% des Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert werden, die generell chancenreicher, aber auch generell
schwankungsintensiv sein können. Zu diesen Vermögenswerten gehören u. a. Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate und
Derivate, denen Aktien zugrunde liegen, Anlagen mit Emerging Markets Bezug (d. h. insbesondere Aktien- oder
Rentenanlagen von Emittenten, die in Schwellenländern ansässig sind oder dort ihren Sitz haben). Um das Währungsrisiko
zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro abgesichert werden. Zur Optimierung des
Anlageziels bzw. zur Absicherung gegen mögliche Kursverluste können derivative Techniken eingesetzt werden (z.B.
Futures). Bis zu 10% des Fondsvermögen können offene Immobilienfonds und Hedgefonds beigemischt werden. Die
Auswahl der einzelnen Investments liegt im Ermessen des Fondsmanagements. Der Fonds unterliegt verschiedenen
Risiken. Eine detaillierte Risikobeschreibung sowie sonstige Hinweise finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Risiken“. Die
Währung des DWS Vermögensmandat-Balance ist EUR. Der Fonds schüttet jährlich aus. Sie können bewertungstäglich die
Rücknahme der Anteile verlangen. Die Rücknahme darf nur in außergewöhnlichen Fällen unter Berücksichtigung Ihrer
Anlegerinteressen ausgesetzt werden.
Risiko- und Ertragsprofil
Typischerweise geringerer Ertrag Typischerweise höherer Ertrag
Geringeres Risiko Höheres Risiko
1 2 3 4 5 6 7
Die Berechnung des Risiko- und Ertragsprofils beruht auf simulierten Daten, die nicht als verlässlicher Hinweis auf das
künftige Risikoprofil herangezogen werden können. Dieser Risikoindikator unterliegt Veränderungen; die Einstufung des
Fonds kann sich im Laufe der Zeit verändern und kann nicht garantiert werden. Auch ein Fonds, der in die niedrigste
Kategorie (Kategorie 1) eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der Fonds ist in die Kategorie 4 eingestuft,
weil sein Anteilpreis schwankt und deshalb sowohl Verlust- als auch Gewinnchancen relativ hoch sein können. Folgende
Risiken sind für den Fonds wesentlich und werden vom Risiko- und Ertragsprofil nicht angemessen erfasst:
Der Fonds legt einen wesentlichen Anteil in Anleihen an, deren Wert davon abhängt, ob der Emittent in der Lage ist, seine
Zahlungen zu leisten. Das Risiko eines Zahlungsausfalls ist stets vorhanden und kann dazu führen, dass Ihre Anlage einen
Verlust erleidet.
Kosten
Die von Ihnen getragenen Kosten und Gebühren werden für Management, Verwaltung und Verwahrung, sowie Vertrieb und
Vermarktung des Fonds verwendet. Diese Kosten beschränken das potenzielle Wachstum Ihrer Anlage.
Einmalige Kosten vor und nach der Anlage
Ausgabeaufschläge
4,00 %. Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage
abgezogen wird.
Rücknahmeabschläge
Kein Rücknahmeabschlag
Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden.
Laufende Kosten
1,59 %
Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat
An die Wertentwicklung
des Fonds gebundene
Gebühren
keine
Vergütung aus
Wertpapierleihe
0,04 %
Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den aktuell für Sie
geltenden Betrag können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle oder bei Ihrem Finanzberater erfragen. Die hier
angegebenen laufenden Kosten fielen in dem Geschäftsjahr des Fonds an, das am 31.12.2011 endete. Sie können sich
von Jahr zu Jahr verändern. Die laufenden Kosten umfassen nicht die erfolgsbezogene Vergütung und die
Transaktionskosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt unter “Kosten”. Ein Umtausch in
Anteile eines anderen Teilfonds des DWS Vermögensmandat ist gegen Zahlung einer um 0,5% gegenüber dem
Ausgabeaufschlag reduzierten Umtauschprovision möglich. Details sind dem Verkaufsprospekt unter “Umtausch von
Anteilen” zu entnehmen.
Wertentwicklung in der Vergangenheit
Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Bei der
Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren abgezogen, die dem DWS Vermögensmandat-Balance entnommen
wurden. Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge wurden nicht berücksichtigt. Der DWS Vermögensmandat-Balance
wurde 2007 aufgelegt. Die Wertentwicklung wurde in EUR berechnet.
Praktische Informationen
Depotbank ist die State Street Bank Luxembourg S.A., Luxemburg. Verkaufsprospekt, Jahresbericht und Halbjahresbericht
liegen in der Sprache dieses Dokuments bzw. in englisch bei der DWS Investment S.A. vor und können dort kostenlos
angefordert werden. Die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zum Fonds finden Sie in der Sprache dieses
Dokuments bzw. in englisch auf Ihrer lokalen Internetseite von DWS Investments oder unter www.dws.com im Bereich
„Download“ des Fonds. Der Fonds unterliegt dem Luxemburger Steuerrecht. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie
Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Die DWS Investment S.A. kann lediglich auf der Grundlage
einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den
einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist. Der DWS Vermögensmandat-Balance ist ein Teilfonds des DWS
Vermögensmandat, für den der Verkaufsprospekt und die regelmäßigen Berichte gesamt erstellt werden. Die
verschiedenen Teilfonds haften nicht füreinander, d.h. dass für Sie als Anleger ausschließlich die Gewinne und Verluste
des Fonds von Bedeutung sind. Ein Umtausch in Anteile des gleichen oder eines anderen Teilfonds des DWS
Vermögensmandat ist möglich. Details sind dem Verkaufsprospekt unter “Umtausch von Anteilen” zu entnehmen. Dieser
Fonds ist in Luxemburg zugelassen und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert.
Diese wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 17.02.2012.