Fondsverschmelzung DWS Fonds

ffb_300_200.jpg DWS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 07. Juni 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
DWS Vermögensmandat – Protekt 80 DWS0NN DWS Vermögensmandat – Balance DWS0NL

Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 27. Mai 2013 stattfinden. Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB noch bis zum 27. Mai 2013 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und
Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

An die Anleger des

Teilfonds DWS Vermögensmandat – Protekt 80 und des

Teilfonds DWS Vermögensmandat – Balance

Dezember 2010, die in den internationalen

Rohstoffbereich investieren, geldmarktnahen

Wertpapierfonds sowie reglementierte offene

Immobilienfonds erworben werden. Je nach

Einschätzung der Marktlage kann das

Teilfondsvermögen mit Ausnahme der

vorgenannten offenen Immobilienfonds auch

vollständig in einer dieser Fondskategorien

angelegt werden. Der Anteil von offenen

Immobilienfonds ist auf maximal 10% des Netto-

Teilfondsvermögens begrenzt und in die

Anlagegrenze des Artikels 4 Absatz B. h) mit

einzubeziehen.

Des Weiteren kann – ggfs. auch vollständig – das

Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienzertifikaten,

Wandelschuldverschreibungen, Wandel- und

Optionsanleihen oder in Partizipations- und

Genussscheinen angelegt werden. Dabei wird auf

eine internationale Streuung geachtet.

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in

allen anderen zulässigen Vermögenswerten

angelegt werden.

Der Teilfonds folgt einer dynamischen

Wertsicherungsstrategie, bei der laufend

marktabhängig zwischen der Wertsteigerungskomponente

und der Kapitalerhaltkomponente

umgeschichtet wird. So wird versucht, einen

Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine

möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen

in den Wertsteigerungskomponenten zu erreichen.

Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation an

steigenden Märkten zu erlauben, und dennoch

gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinkender

Märkte zu begrenzen. Die Absicherung des

Mindestwertes bei paralleler Wahrnehmung von

Kursgewinnchancen wird durch Umschichtungen

zwischen der Wertsteigerungskomponente und der

Kapitalerhaltkomponente je nach Marktlage

vorgenommen. Bei steigenden Kursen steigt im

Allgemeinen auch der Anteil der Wertsteigerungskomponente

im Teilfonds. Im Gegenzug wird der

Anteil der Kapitalerhaltkomponente reduziert. In

Zeiten fallender Märkte wird demgegenüber der

Anteil der Wertsteigerungskomponente reduziert

und der Anteil der Kapitalerhaltkomponente erhöht.

Um einen Schutz vor extremen Verlusten der

risikoreicheren Komponenten innerhalb eines sehr

kurzen Zeitraumes, in dem es der Gesellschaft

nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte

zu tätigen, zu gewährleisten, legt der Teilfonds

auch regelmäßig in derivative Instrumente an, die

in einem solchen Verlustfall die Wertverluste ab

einer gewissen Grenze kompensieren. Die

Wertentwicklung des Teilfonds wird durch die

Anlage in solche derivative Instrumente unter

normalen Marktumständen nur unwesentlich

beeinflusst.

intensiv sein können. Zu diesen Vermögenswerten

gehören u. a. Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate und

Derivate, denen Aktien zugrunde liegen, Anlagen mit

Emerging Markets Bezug (d.h. insbesondere Aktienoder

Rentenanlagen von Emittenten, die in

Schwellenländern ansässig sind oder dort ihren Sitz

haben. Als Schwellenländer werden all jene Länder

angesehen, die zum Zeitpunkt der Anlage vom

Internationalen Währungsfonds, der Weltbank oder der

International Finance Corporation (IFC) als nicht

entwickelte Industrieländer betrachtet werden) ), Aktien

und aktienähnliche Wertpapiere, wie z.B. Genuss- oder

Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften,

wobei es sich nicht um Gesellschaften

handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger

Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen

angesehen werden, Devisengeschäfte, Zertifikate auf

Finanzindizes, insbesondere – aber nicht abschließend

– Zertifikate auf Warentermin-, Edelmetall- und

Rohstoffindizes und anderen als den bereits

vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 4

Absatz A. e).

Außerdem kann bis zu 10% des Fondsvermögen in

Hedgefonds investiert werden, die einer der

Luxemburger Aufsicht gleichwertigen Aufsicht

unterliegen und entsprechend handelbar und liquide

sind. Ferner müssen diese Anlagen den übrigen

Voraussetzungen des Artikels 2 der Richtlinie

2007/16/EG entsprechen. Die Anlage in Hedgefonds ist

in die Anlagegrenze des Artikels 4 B. h) im

Verwaltungsreglement Allgemeiner Teil einzubeziehen.

Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und

Derivate auf Rohstoff-, Edelmetall- und Warenterminindizes

ausschließlich in börsennotierte Zertifikate

anlegen, welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte

spezialisierte Finanzinstitute ausgegeben werden,

wobei eine ausreichende Liquidität bestehen muss.

Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumente

muss der Teilfonds eine regelmäßige und

nachvollziehbare Bewertung erhalten. Diese Bewertung

basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren

Börsenkurs. Falls dieser Kurs den tatsächlichen

Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, basiert die

Bewertung auf den Preisen, die dem Fonds von

unabhängigen Bewertungsstellen bzw. von Market

Makern zur Verfügung gestellt werden. Die

Kontrahenten des Teilfonds müssen ferner für eine

ausreichende Liquidität der betreffenden Instrumente

sorgen. Bei den betreffenden Indizes muss es sich um

anerkannte und ausreichend diversifizierte Indizes

handeln. Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen

im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird der

Teilfonds für eine angemessene Risikostreuung sowohl

hinsichtlich der Emittenten der betreffendenen

Instrumente als auch hinsichtlich der unterliegenden

Rohstoff-, Edelmetall- und Warenterminindizes sorgen.

Um das Währungsrisiko zu minimieren, können

Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, gegen Euro

abgesichert werden.

In Übereinstimmung mit den in Artikel 4 Absatz B. des

Verkaufsprospektes – Allgemeiner Teil genannten

Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des

Anlageziels derivative Techniken einsetzen,

insbesondere – aber nicht abschließend – Derivate auf

Anlagen, denen Aktien und Renten zugrunde liegen,

wie z.B. Aktienindizes und Aktienbaskets, und v.a.

inklusive Finanztermingeschäfte.

Das Fondsmanagement kann insbesondere Futures

einsetzen, um den chancenreichen Anteil des Portfolios

im Sinne der Anteilseigner gegen mögliche

Kursverluste abzusichern.

Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen

anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt

werden.

Ertragsverwendung

 

Thesaurierung Teilausschüttung

Kostenpauschale/Verwaltungs

vergütung/Expense

Cap/Service Fee/ Taxe

d’abonnement

Verwaltungsvergütung

bis zu 1,25% p.a.

Service Fee:

bis zu 0,55% p.a.

Taxe d’abonnement:

0,05% p.a.

Verwaltungsvergütung:

bis zu 1,2% p.a.

Service Fee:

0,5% p.a.

Taxe d’abonnement:

0,05% p.a.

Fondswährung

 

EUR EUR

Erfolgsabhängige Vergütung

 

Keine erfolgsbezogene Vergütung Keine erfolgsbezogene Vergütung

Anlegerprofil

 

wachstumsorientiert wachstumsorientiert

Ausgabeaufschlag

 

bis zu 5% bis zu 4%

Rücknahmeabschlag

 

Bis zu 2,5%; derzeit 0% Bis zu 2,5%; derzeit 0%

Garantie

 

Die DWS Investment S.A. garantiert, dass der

Anteilwert zuzüglich etwaiger Ausschüttungen

 

(„Garantiewert“) zu einem Garantiezeitpunkt nicht

 

unter dem aktuell gültigen Garantiewert liegt. Sollte

 

der Garantiewert nicht erreicht werden, wird die

 

DWS Investment S.A. den Differenzbetrag aus

 

eigenen Mitteln in das Teilfondsvermögen

 

einzahlen.

 

Der Garantiewert beträgt zunächst 80 EUR je

 

Anteil, gültig am Ende der ersten Garantieperiode

 

am 1.11.2012. Die DWS Investment S.A. kann

 

einen neuen Garantiewert sowie einen neuen

 

Garantiezeitpunkt während der ersten

 

Garantieperiode festlegen, sobald der Anteilwert

 

das aktuelle Garantieniveau um mehr als 37,5%

 

übersteigt. Dabei beabsichtigt die DWS Investment

 

S.A., das neue Garantieniveau in Höhe von 80%

 

des dann aktuellen Anteilwertes festzulegen, auf

 

jeden Fall aber über dem bisherigen Garantiewert.

 

Es ist geplant, die neue Garantieperiode mit einer

 

Dauer von fünf Jahren festzulegen. Bei

 

außergewöhnlichen Marktumständen kann es

 

jedoch sein, dass der Garantiezeitraum länger ist.

 

Mit der Festlegung eines neuen, erhöhten

 

Garantieniveaus erlöschen der bisherige

 

Garantiewert und der bisherige Garantiezeitpunkt

 

vollständig. Unabhängig davon ist das

 

Fondsmanagement bei der Umsetzung der

 

Anlagepolitik bestrebt, erloschene Garantieniveaus

 

zum ursprünglichen entsprechenden

 

Garantiezeitpunkt einzuhalten. Es besteht

 

allerdings kein Anspruch darauf.

 

Sollte bis zum Ablauf einer Garantieperiode kein

 

neuer Garantiewert bzw. ein neuer Garantiezeitpunkt

 

festgelegt werden, kann die DWS

 

Investment S.A. einen neuen Garantiezeitpunkt

 

festlegen, das Garantieniveau jedoch unverändert

 

belassen.

 

Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des

 

Garantiezeitraums die Wertentwicklung des

 

Teilfonds negativ beeinflussen, ermäßigt sich die

 

Garantie um den Betrag, den diese Differenz

 

einschließlich entgangener markt- und

 

Nein

 

laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil

 

ausmacht. Einzelheiten zu der Garantie und zu

 

dem aktuellen Garantieniveau können bei der

 

Verwaltungsgesellschaft sowie bei den Zahlstellen

 

erfragt werden. Sie finden außerdem Erwähnung in

 

den Jahres- und Halbjahresberichten des

 

Teilfonds.

 

Geschäftsjahr

01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12.

Fondsdomizil

 

Luxemburg Luxemburg

Vertriebsländer

 

Luxemburg, Österreich, Deutschland Luxemburg, Österreich, Deutschland

Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel

1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im

Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des

übertragenden Teilfonds stattfinden.

Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich

eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.

Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses

ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden

Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt

des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.

Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und

Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der

übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds

werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register

des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit

den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie

diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds

ausgegeben werden.

Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.

Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf

die Wertentwicklung im aufnehmenden Teilfonds auswirkt.

Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es

kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.

Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem

detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus

werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche

Gebühren oder Aufwendungen belastet.

Es handelt sich beim Teilfonds DWS Vermögensmandat – Protekt 80 und beim Teilfonds DWS

Vermögensmandat – Balance um Teilfonds des DWS Vermögensmandat Umbrella-FCP, eines

rechtlich unselbstständigen Investmentvermögens (Fonds commun de placement) nach Teil I des

Luxemburger Gesetzes vom 17.12.2010. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.

Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,

Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion

verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw.

deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.

Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am

31. Mai 2013. Bis zum 31. Mai 2013 sind die Anleger des übertragenden Teilfonds berechtigt die

Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von

Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 31. Mai 2013.

Orders, die am 31. Mai 2013 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.

Die Fusion erfolgt am 07. Juni 2013.

KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden

Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu

beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember

2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.

Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine

Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt.

Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter

folgender Adresse beantragen:

DWS Investment S.A.

2, Boulevard Konrad Adenauer

1115-Luxembourg

Luxembourg

Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Vermögensmandat –

Balance liegt diesem Informationsschreiben für die Anleger des übertragenden Teilfonds bei.

Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen

einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

DWS Investment S.A.

Wesentliche Anlegerinformationen

Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger

über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen

sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die

Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses

Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.

DWS Vermögensmandat-Balance, ein Teilfonds des DWS Vermögensmandat

WKN: DWS0NL ISIN: LU0309483435

Verwaltungsgesellschaft: DWS Investment S.A., ein Mitglied der Deutsche Bank Gruppe.

Ziele und Anlagepolitik

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung eines positiven Anlageergebnisses. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds

in verzinsliche Wertpapiere, Aktien, Fonds, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Genussscheine, Geldmarktinstrumente und

Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zugrundeliegen. Im Rahmen der Anlagepolitik können je nach Marktlage 30% bis

70% des Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert werden, die generell chancenreicher, aber auch generell

schwankungsintensiv sein können. Zu diesen Vermögenswerten gehören u. a. Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate und

Derivate, denen Aktien zugrunde liegen, Anlagen mit Emerging Markets Bezug (d. h. insbesondere Aktien- oder

Rentenanlagen von Emittenten, die in Schwellenländern ansässig sind oder dort ihren Sitz haben). Um das Währungsrisiko

zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro abgesichert werden. Zur Optimierung des

Anlageziels bzw. zur Absicherung gegen mögliche Kursverluste können derivative Techniken eingesetzt werden (z.B.

Futures). Bis zu 10% des Fondsvermögen können offene Immobilienfonds und Hedgefonds beigemischt werden. Die

Auswahl der einzelnen Investments liegt im Ermessen des Fondsmanagements. Der Fonds unterliegt verschiedenen

Risiken. Eine detaillierte Risikobeschreibung sowie sonstige Hinweise finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Risiken“. Die

Währung des DWS Vermögensmandat-Balance ist EUR. Der Fonds schüttet jährlich aus. Sie können bewertungstäglich die

Rücknahme der Anteile verlangen. Die Rücknahme darf nur in außergewöhnlichen Fällen unter Berücksichtigung Ihrer

Anlegerinteressen ausgesetzt werden.

Risiko- und Ertragsprofil

Typischerweise geringerer Ertrag Typischerweise höherer Ertrag

Geringeres Risiko Höheres Risiko

1 2 3 4 5 6 7

Die Berechnung des Risiko- und Ertragsprofils beruht auf simulierten Daten, die nicht als verlässlicher Hinweis auf das

künftige Risikoprofil herangezogen werden können. Dieser Risikoindikator unterliegt Veränderungen; die Einstufung des

Fonds kann sich im Laufe der Zeit verändern und kann nicht garantiert werden. Auch ein Fonds, der in die niedrigste

Kategorie (Kategorie 1) eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der Fonds ist in die Kategorie 4 eingestuft,

weil sein Anteilpreis schwankt und deshalb sowohl Verlust- als auch Gewinnchancen relativ hoch sein können. Folgende

Risiken sind für den Fonds wesentlich und werden vom Risiko- und Ertragsprofil nicht angemessen erfasst:

Der Fonds legt einen wesentlichen Anteil in Anleihen an, deren Wert davon abhängt, ob der Emittent in der Lage ist, seine

Zahlungen zu leisten. Das Risiko eines Zahlungsausfalls ist stets vorhanden und kann dazu führen, dass Ihre Anlage einen

Verlust erleidet.

Kosten

Die von Ihnen getragenen Kosten und Gebühren werden für Management, Verwaltung und Verwahrung, sowie Vertrieb und

Vermarktung des Fonds verwendet. Diese Kosten beschränken das potenzielle Wachstum Ihrer Anlage.

Einmalige Kosten vor und nach der Anlage

Ausgabeaufschläge

 

4,00 %. Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage

abgezogen wird.

 

Rücknahmeabschläge

 

Kein Rücknahmeabschlag

Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden.

 

Laufende Kosten

 

1,59 %

Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat

 

An die Wertentwicklung

des Fonds gebundene

Gebühren

keine

Vergütung aus

Wertpapierleihe

0,04 %

Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den aktuell für Sie

geltenden Betrag können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle oder bei Ihrem Finanzberater erfragen. Die hier

angegebenen laufenden Kosten fielen in dem Geschäftsjahr des Fonds an, das am 31.12.2011 endete. Sie können sich

von Jahr zu Jahr verändern. Die laufenden Kosten umfassen nicht die erfolgsbezogene Vergütung und die

Transaktionskosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt unter “Kosten”. Ein Umtausch in

Anteile eines anderen Teilfonds des DWS Vermögensmandat ist gegen Zahlung einer um 0,5% gegenüber dem

Ausgabeaufschlag reduzierten Umtauschprovision möglich. Details sind dem Verkaufsprospekt unter “Umtausch von

Anteilen” zu entnehmen.

Wertentwicklung in der Vergangenheit

Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Bei der

Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren abgezogen, die dem DWS Vermögensmandat-Balance entnommen

wurden. Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge wurden nicht berücksichtigt. Der DWS Vermögensmandat-Balance

wurde 2007 aufgelegt. Die Wertentwicklung wurde in EUR berechnet.

Praktische Informationen

Depotbank ist die State Street Bank Luxembourg S.A., Luxemburg. Verkaufsprospekt, Jahresbericht und Halbjahresbericht

liegen in der Sprache dieses Dokuments bzw. in englisch bei der DWS Investment S.A. vor und können dort kostenlos

angefordert werden. Die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zum Fonds finden Sie in der Sprache dieses

Dokuments bzw. in englisch auf Ihrer lokalen Internetseite von DWS Investments oder unter www.dws.com im Bereich

„Download“ des Fonds. Der Fonds unterliegt dem Luxemburger Steuerrecht. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie

Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Die DWS Investment S.A. kann lediglich auf der Grundlage

einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den

einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist. Der DWS Vermögensmandat-Balance ist ein Teilfonds des DWS

Vermögensmandat, für den der Verkaufsprospekt und die regelmäßigen Berichte gesamt erstellt werden. Die

verschiedenen Teilfonds haften nicht füreinander, d.h. dass für Sie als Anleger ausschließlich die Gewinne und Verluste

des Fonds von Bedeutung sind. Ein Umtausch in Anteile des gleichen oder eines anderen Teilfonds des DWS

Vermögensmandat ist möglich. Details sind dem Verkaufsprospekt unter “Umtausch von Anteilen” zu entnehmen. Dieser

Fonds ist in Luxemburg zugelassen und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert.

Diese wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 17.02.2012.

 

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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