Fondsverschmelzung DWS Fonds

ffb_300_200.jpgDWS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 26. März 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds  WKN
 DWS Invest – Alpha Opportunities FC DWS0E4 DWS Concept – Kaldemorgen FC DWSK03
 DWS Invest – Alpha Opportunities LC DWS0E1 DWS Concept – Kaldemorgen LC DWSK00
 DWS Invest – Alpha Opportunities LD DWS0TF DWS Concept – Kaldemorgen LD DWSK01
 DWS Invest – Alpha Opportunities NC DWS0E2 DWS Concept – Kaldemorgen NC DWSK02

Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 13. März 2013 stattfinden. Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB noch bis zum 13. März 2013 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.

Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Fusion des Teilfonds DWS Invest – Alpha Opportunities auf den Teilfonds DWS Concept –

Kaldemorgen am 26. März 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

DWS Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch

die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment S.A. den

Teilfonds DWS Invest – Alpha Opportunities (übertragender Teilfonds) am 26. März 2013 auf den

Teilfonds DWS Concept – Kaldemorgen (übernehmender Teilfonds) fusionieren.

Teilfondsname DWS Invest – Alpha Opportunities DWS Concept – Kaldemorgen

WKN/ISIN

 

Anteilklasse des übertragenden Teilfonds Anteilklasse des übernehmenden Teilfonds

FC: DWS0E4

 

LC: DWS0E1

 

LD: DWS0TF

 

NC: DWS0E2

 

FC: LU0298696856

 

LC: LU0298689307

 

LD: LU0363469494

 

NC: LU0298696690

 

FC: DWSK03

 

LC: DWSK00

 

LD: DWSK01

 

NC: DWSK02

 

FC: LU0599947271

 

LC: LU0599946893

 

LD: LU0599946976

 

NC: LU0599947198

 

Anlagepolitik

 

Ziel der Anlagepolitik des DWS Invest – Alpha

Opportunities ist die Erwirtschaftung eines

 

möglichst hohen Wertzuwachses in Euro durch die

 

Anlage in Wertpapieren und Umsetzung

 

verschiedener „Alpha“-Strategien. Die Alpha-

 

Strategien sollen durch Ausnutzen der relativen

 

Schwankungen von Preisen und Kursen zwischen

 

internationalen Währungen, Aktien- und

 

Rentenmärkten einen Mehrertrag über der

 

Geldmarktrendite erzielen („Absolute Return“-

 

Ansatz).

 

Basierend auf einer Anlage in fest und/oder

 

variabel verzinslichen Wertpapieren mit kürzerer

 

Laufzeit oder auf Euro lautende bzw. gegen diese

 

Währung abgesicherte Aktien, bei denen das

 

Aktienkursrisiko durch den Einsatz geeigneter

 

Derivate zum Großteil abgesichert wird, erfolgt die

 

Umsetzung der Alpha-Strategien durch die gezielte

 

Nutzung von Kursschwankungen und relativen

 

Preisunterschieden zwischen den Finanzinstrumenten

 

an den globalen Devisen-, Aktien- und

 

Rentenmärkten. Dabei werden positiv eingeschätzte

 

Indizes/ Devisen und Finanzinstrumente

 

(Longposition) gekauft und/oder negativ beurteilte

 

(Shortposition) verkauft. Diese Anlagestrategie

 

wird im Wesentlichen durch Derivate umgesetzt.

 

Gemäß dem Verbot in Artikel 2 Buchstabe e) des

 

Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil werden

 

keine Wertpapierleerverkäufe getätigt.

 

Der Teilfonds kann insbesondere in

 

Übereinstimmung mit den in Artikel 2 B. Buchstabe

 

n) genannten Anlagegrenzen Optionen und

 

Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist es, eine

 

Gesamtrendite („Total Return“) in Euro zu erzielen.

 

Hierzu legt der Fonds in verschiedenen Märkten und

 

Finanzinstrumenten an, die unter Berücksichtigung der

 

allgemeinen Konjunkturlage und nach Einschätzung

 

des Fondsmanagements ausgewählt werden. Ferner ist

 

beabsichtigt, Long- und synthetische Shortpositionen

 

unter Nutzung der jeweiligen Über- und

 

Unterbewertung verschiedener Anlageklassen/

 

Instrumente aufzubauen und von der Möglichkeit zu

 

profitieren, zur Absicherung von Marktrisiken Derivate

 

einzusetzen. Es wird erwartet, mittel- bis langfristig eine

 

Rendite zu erzielen, die mit der Rendite internationaler

 

Aktien vergleichbar ist, wobei die Anteilwertschwankungen

 

des Teilfonds geringer ausfallen dürften.

 

Die tatsächlichen Renditen und Risiken können diese

 

Zielsetzung erreichen oder verfehlen. Es gibt keine

 

Zusicherung oder Gewähr dafür, dass eine positive

 

Rendite oder überhaupt eine Rendite auf das

 

investierte Kapital erzielt wird.

 

Bis zu 100% des Teilfondsvermögens können global in

 

Aktien, Anleihen, Zertifikaten und Barmitteln angelegt

 

werden. Dazu gehören unter anderem Aktienzertifikate,

 

Indexzertifikate, Wandelanleihen, inflationsgebundene

 

Anleihen, Optionsanleihen, deren zugrunde liegende

 

Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine

 

auf Wertpapiere, Partizipations- und Genussscheine

 

sowie verzinsliche Schuldtitel, kurzfristige Einlagen,

 

ordentlich gehandelte Geldmarktinstrumente und

 

liquide Mittel.

 

Anlagen in Aktien umfassen auch Immobiliengesellschaften

 

und Immobilien-Investmentgesell-

 

An die Anleger des

Teilfonds DWS Invest – Alpha Opportunities und

des Teilfonds DWS Concept – Kaldemorgen

Finanztermingeschäfte sowie weitere derivative

Instrumente zur Erreichung des Anlageziels

einsetzen.

Das Teilfondsvermögen wird hierbei in folgenden

Anlageinstrumenten angelegt und/oder in folgende

Transaktionen gebunden:

1. Flüssige Mittel, Geldmarktinstrumente und fest

und/oder variabel verzinsliche Wertpapiere

(Anleihen, Notes usw.) mit einer durchschnittlichen

Restlaufzeit von höchstens drei Jahren, die an

Börsen oder an anderen geregelten, anerkannten,

für das Publikum offenen und ordnungsgemäß

funktionierenden Märkten gehandelt werden und

von Schuldnern weltweit begeben wurden, die

jeweils Verpflichtungen aus Anlagen in

Termingeschäften oder derivativen Finanzinstrumenten

gemäß folgendem Absatz decken,

sowie in

2. Kauf und Verkauf von Termin- und Optionskontrakten

auf Aktien- und Rentenindizes sowie

Devisen, Call- und Put-Optionen auf Aktien- und

Rentenindizes sowie Devisen, Eingehen von

Equity-, Zins- und Devisen-Swaps, Kauf und

Verkauf von Devisen auf Spot-Basis, Non-

Deliverable Forwards und Devisen-Futures und

Zins-Swaps sowie Kombinationen der oben

genannten Anlagen.

Der Teilfondsmanager und dessen Berater

verfolgen im Hinblick auf die Methode der

Währungs-, Aktien- und Rentenanalyse unterschiedliche

Ansätze, die insbesondere quantitative,

qualitative sowie fundamentale und taktische

Faktoren berücksichtigen. Diese Ansätze werden

genutzt, um für unterschiedliche Währungsverhältnisse

sowie Aktien- und Rentenanlagen

Prognosen und Empfehlungen zu entwickeln. Der

Fondsmanager führt die einzelnen Empfehlungen

regelmäßig zusammen. Die Entscheidungen,

welche Währungen, Aktien und Renten in welchem

Umfang für das Fondsportfolio ge- oder verkauft

werden, werden aus der Erwartung eines

angestrebten Chance-Risiko-Verhältnisses umgesetzt.

Die Vorgehensweise führt dazu, dass die

Wertentwicklung des Fonds nicht unmittelbar aus

der relativen Entwicklung einzelner Währungen

zueinander abgeleitet werden kann. Der

Fondsmanager entscheidet über die Diversifizierung

in den Anlageklassen Aktien, Renten und

Währungen.

In Abweichung von der unter Artikel 2 B.

Buchstabe i) festgelegten Anlagegrenze von 10%

hinsichtlich der Anlage in Anteilen anderer

Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren

und/oder anderer Organismen für

gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 2 A.

Buchstabe e) gilt für diesen Teilfonds eine

Anlagegrenze von 5%.

Non-Deliverable Forwards (NDF) sind

Devisentermingeschäfte, mit denen man den

Wechselkurs zwischen einer frei konvertierbaren

Währung (üblicherweise USD oder EUR) und einer

nicht frei konvertierbaren Währung absichern kann.

In einer NDF-Vereinbarung wird Folgendes

festgelegt:

– ein bestimmter Betrag in einer der beiden

Währungen

– der Terminkurs (NDF-Kurs)

– das Fälligkeitsdatum

schaften einschließlich geschlossener Real Estate

Investment Trusts (REITs), gleich welcher Rechtsform,

sofern diese Aktien gemäß Artikel 3.1 des

Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil und nach den

geltenden Gesetzen zulässig sind.

Die Anlage in Aktien kann auch durch Global

Depository Receipts (GDR), die an anerkannten Börsen

und Märkten notiert sind, durch von internationalen

Finanzinstituten mit Spitzenrating ausgegebene

American Depository Receipts (ADR) oder, soweit

gemäß der Großherzoglichen Verordnung vom 8.

Februar 2008 über bestimmte Definitionen des

Gesetzes von 2002 (die „Verordnung von 2008“),

Artikel 41(1) oder (2) des Gesetzes von 2010 zulässig,

durch Participatory Notes (P-Notes) erfolgen.

Bis zu 100% des Teilfondsvermögens können jeweils in

die einzelnen vorstehend genannten Wertpapiere

investiert werden.

Die Anlagen in Schuldtiteln können auch unter anderem

(ohne darauf beschränkt zu sein) die folgenden Asset

Backed Securities umfassen:

Klassische Asset Backed Securities (Autokredite,

Kreditkartenkredite, Kundenkredite, Studentenkredite,

Unternehmensleasing, Autoleasing, notleidende

Kredite, Asset Backed Commercial Papers (ABCPs),

Collateralized Loan Obligations (CLO), Mortgage

Backed Securities (MBS), private Immobilienkredite

(RMBS), gewerbliche Immobilienkredite (CMBS),

Collateralized Debt Obligations (CDO), Collateralized

Bond Obligations (CBO) oder Collateralized Mortgage

Obligations (CMO). Asset Backed Securities können

weniger liquide als Unternehmensschuldtitel sein. Der

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft ist sich

dieser geringeren Liquidität bewusst, die in bestimmten

Situationen zu Verlusten führen kann, wenn

Wertpapiere in Zeiten ungünstiger Marktbedingungen

verkauft werden müssen. Er wird nur dann in solche

Wertpapiere investieren, wenn dadurch seiner

Auffassung nach die Gesamtliquidität des Teilfonds

nicht beeinträchtigt wird. Die Anlagen des Teilfonds in

Asset Backed Securities sind auf 20% des Netto-

Teilfondsvermögens begrenzt.

Der Teilfonds kann unter Einhaltung der aktuellen

Verordnungen insgesamt bis zu 10% seines

Nettoinventarwerts in offenen Immobilienfonds und

Hedgefonds anlegen. Diese Anlagen sind der in Artikel

3.2 Buchstabe (h) des Verkaufsprospekts – Allgemeiner

Teil angegebenen Anlagegrenze zuzurechnen.

Zur Umsetzung der Anlagepolitik und Erreichung des

Anlageziels kann der Teilfonds in Einklang mit den in

Artikel 3.2 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil

festgelegten Anlagegrenzen geeignete derivative

Finanzinstrumente und Techniken einsetzen. Diese

können unter anderem Optionen, Terminkontrakte,

Futures, Futures auf Finanzinstrumente und Optionen

auf derartige Kontrakte sowie durch private

Übereinkunft vereinbarte OTCKontrakte auf jegliche Art

von Finanzinstrumenten, einschließlich Single-Stock-

Futures, Single-Stock-Forwards, Single-Stock-Swaps,

Inflation-Swaps, Zinsswaps, Total Return Swaps,

Swaptions, Variance Swaps, Constant Maturity Swaps

und Credit Default Swaps, beinhalten.

Credit Default Swaps können in dem gesetzlich

zulässigen Umfang für Anlage- und Absicherungszwecke

erworben werden.

Der Aufbau derivativer Positionen dient auch zur

Absicherung von Marktrisiken, einschließlich (unter

anderem) der Risiken an Aktien-, Renten- und

– die Richtung (Kauf oder Verkauf)

Im Unterschied zum normalen Termingeschäft wird

am Fälligkeitstag nur eine Ausgleichszahlung in

der frei konvertierbaren Währung vorgenommen.

Die Höhe der Ausgleichszahlung errechnet sich

aus der Differenz zwischen dem vereinbarten NDFKurs

und dem Referenzkurs (Kurs am

Fälligkeitstag). Die Ausgleichszahlung erfolgt je

nach Kursentwicklung an den Käufer oder an den

Verkäufer des NDF.

Devisenmärkten. Darüber hinaus können auch

Positionen aufgebaut werden, die fallende Kurse

verschiedener Instrumente, Märkte und Indexstände

antizipieren, d.h. die Anlagestrategie beinhaltet auch

Anlagen, in deren Rahmen positiv beurteilte

Renditequellen eingekauft (Longpositionen) und/oder

negativ beurteilte Renditequellen verkauft werden

(Shortpositionen).

Gemäß dem Verbot in Artikel 3.6 des Verkaufsprospekts

– Allgemeiner Teil werden keine Wertpapierleerverkäufe

getätigt. Shortpositionen werden durch die

Verwendung verbriefter und nicht verbriefter derivativer

Instrumente eingerichtet.

Der Teilfonds kann ein breites Spektrum von Techniken

und Instrumenten einsetzen, um Währungsrisiken

abzusichern und von den Kursbewegungen an den

Devisenmärkten zu profitieren (z.B. Devisentermingeschäfte,

einschließlich Non-Deliverable Forwards).

Non-Deliverable Forwards („NDF“) sind Devisentermingeschäfte,

die als Anlage des Teilfonds und zur

Absicherung des Wechselkurses zwischen einer frei

konvertierbaren Währung (üblicherweise USD oder

EUR) und einer nicht frei konvertierbaren Währung

verwendet werden können. In einer NDF-Vereinbarung

wird Folgendes festgelegt:

– ein bestimmter Betrag in einer der beiden Währungen

– der Terminkurs (NDF-Kurs)

– das Fälligkeitsdatum

– die Richtung (Kauf oder Verkauf)

Im Unterschied zum normalen Termingeschäft wird am

Fälligkeitstag nur eine Ausgleichszahlung in der frei

konvertierbaren Währung vorgenommen. Die Höhe der

Ausgleichszahlung errechnet sich aus der Differenz

zwischen dem vereinbarten NDF-Kurs und dem

Referenzkurs (Kurs am Fälligkeitstag).

Die Ausgleichszahlung erfolgt je nach Kursentwicklung

an den Käufer oder an den Verkäufer des NDF.

Die beschriebene Anlagepolitik kann auch durch die

Verwendung von Synthetic Dynamic Underlyings (SDU)

umgesetzt werden.

Der Teilfonds beabsichtigt außerdem, unter Einsatz von

bis zu 10% des Teilfondsvermögens von Zeit zu Zeit

die Entwicklungen an den internationalen Rohstoff- und

Warenmärkten zu nutzen. Zu diesem Zweck und

innerhalb dieser Obergrenze von 10% kann der

Teilfonds derivative Finanzinstrumente, deren

Basiswerte Rohstoffindizes und Teilindizes gemäß der

Verordnung von 2008 sind, Aktien, verzinsliche

Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen, Wandelund

Optionsanleihen, Indexzertifikate, Partizipationsund

Genussscheine und Optionsscheine auf Aktien

sowie 1:1-Zertifikate (einschließlich Exchange Traded

Commodities (ETCs)), deren Basiswerte einzelne

Rohstoffe/Edelmetalle sind und die die Bestimmungen

für übertragbare Wertpapiere gemäß Artikel 3.1

Buchstabe (a) erfüllen, erwerben.

Das gegenüber einem Kontrahenten eingegangene

Risiko durch Credit Default Swaps und andere

Derivate, einschließlich Equity-Swaps und Indexswaps,

unterliegt den Vorschriften über Risikobegrenzung und

–streuung.

Der Teilfonds muss über die notwendigen liquiden

Mittel zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Derivaten

verfügen.

Der Teilfonds wird zur Überwachung seiner globalen

Risikoposition einen relativen Value-at-Risk-Ansatz

(VaR-Ansatz) verwenden. Der VaR des Teilfondsportfolios

beträgt maximal das Zweifache des VaR des

Referenzportfolios des Teilfonds. Das Referenzportfolio

wird entsprechend der vorstehend beschriebenen

Anlagepolitik des Teilfonds zusammengestellt und ist

auf Anfrage am Sitz der Verwaltungsgesellschaft

erhältlich. Außerdem werden die Einzelheiten bezüglich

der VaR-Messgrößen im Jahresbericht veröffentlicht.

Die Hebelwirkung des Teilfonds (berechnet als die

Summe der Nennwerte der eingesetzten Derivate) wird

voraussichtlich nicht mehr als 200% des Nettoinventarwerts

des Teilfonds betragen.

Ein Teilfonds wird nicht mehr als 10% seines

Nettovermögens in Anteilen von anderen OGAW oder

anderen OGA anlegen.

Das Teilfondsvermögen kann in allen anderen in Artikel

3 des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil genannten

und zulässigen Vermögenswerten angelegt werden.

Ertragsverwendung

 

NC, FC und LC: Thesaurierung

LD: Ausschüttung

 

NC, FC und LC: Thesaurierung

 

LD: Ausschüttung

 

Kostenpauschale/Verwaltungs

vergütung/Expense

Cap/Service Fee/ Taxe

d’abonnement

Verwaltungsvergütung:

NC: bis zu 1,4% p.a. zzgl. erfolgsbezogener

Vergütung

LC und LD: bis zu 1,1% p.a. zzgl.

erfolgsbezogener Vergütung

FC: bis zu 0,6% p.a. zzgl. erfolgsbezogener

Vergütung

Expense Cap:

max. 15% der Vergütung der

Verwaltungsgesellschaft

Service Fee:

NC: 0,1% p.a.

LC, LD und FC: 0% p.a.

Taxe d’abonnement:

0,05% p.a.

Verwaltungsvergütung:

NC: bis zu 2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener Vergütung

LC und LD: bis zu 1,5% zzgl. erfolgsbezogener

Vergütung

FC: bis zu 0,75% zzgl. erfolgsbezogener Vergütung

Expense Cap:

max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft

Service Fee:

NC: 0,2% p.a.

LC, LD und FC: 0% p.a.

Taxe d’abonnement:

0,05% p.a.

Fondswährung

 

EUR EUR

Erfolgsabhängige Vergütung

 

Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft

bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD

 

aus dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine

 

erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags

 

entspricht, um den die Wertentwicklung des

 

Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend

 

festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Als

 

Berechnungsgröße der Anteilklassen NC, LC, FC

 

und LD dient die Wertentwicklung des EONIA

 

(capitalized) Index zuzüglich 600 Basispunkte

 

(Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene

 

Vergütung für die jeweilige Anteilklasse

 

wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet.

 

Entsprechend dem Ergebnis des täglichen

 

Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene

 

Vergütung im Teilfondsvermögen je

 

Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung

 

während eines Geschäftshalbjahres

 

unter der vorgenannten Zielrendite, so wird eine in

 

diesem Halbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene

 

Vergütung entsprechend dem täglichen

 

Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des

 

Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte

 

erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen

 

werden. Eine Underperformance gegenüber der

 

Zielrendite aus vorhergehenden Abrechnungszeiträumen

 

muss wieder aufgeholt werden, bevor eine

 

erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf

 

(Highwater-Mark).

 

Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft

 

bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus

 

dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine erfolgsbezogene

 

Vergütung, die 15% des Betrags entspricht,

 

um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag

 

aus einer nachfolgend festgelegten Geldmarktanlage

 

übertrifft. Die Berechnungsbasis für die Anteilklassen

 

NC, LD, LC und FC ist die Wertentwicklung des EONIA

 

(capitalized) Index (Zielrendite, keine Benchmark). Die

 

erfolgsbezogene Vergütung für die jeweilige

 

Anteilklasse wird täglich berechnet und halbjährlich

 

abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des

 

täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene

 

erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je

 

Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung

 

während eines Geschäftshalbjahrs unter der

 

vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im jeweiligen

 

Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte erfolgsbezogene

 

Vergütung entsprechend dem täglichen

 

Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des

 

Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene

 

Vergütung kann entnommen werden. Eine

 

Underperformance gegenüber der Zielrendite aus

 

vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder

 

aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene

 

Vergütung berechnet werden darf (Highwater-Mark).

 

Anlegerprofil

 

wachstumsorientiert wachstumsorientiert

Ausgabeaufschlag

 

LC und LD: bis zu 3% LC und LD: bis zu 5%

NC: bis zu 1,5%

 

FC: 0%

 

NC: bis zu 3%

 

FC: 0%

 

Rücknahmeabschlag

 

0% 0%

Garantie

 

Nein Nein

Geschäftsjahr

 

01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12.

Fondsdomizil

 

Luxemburg Luxemburg

Vertriebsländer

Luxemburg, Österreich, Frankreich, Deutschland,

Italien, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich

Luxemburg, Österreich, Belgien, Frankreich,

Deutschland, Italien, Spanien, Schweiz, Portugal,

Vereinigtes Königreich

Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß

Artikel 1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt.

Im Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des

übertragenden Teilfonds stattfinden.

Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich

eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.

Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses

ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden

Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt

des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.

Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und

Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der

übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds

werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register

des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit

den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie

diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds

ausgegeben werden.

Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.

Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf

die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.

Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes,

d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.

Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem

detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus

werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche

Gebühren oder Aufwendungen belastet.

Es handelt sich beim Teilfonds DWS Invest – Alpha Opportunities und beim Teilfonds DWS Concept –

Kaldemorgen um Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach Teil I des

Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine Investmentgesellschaft mit

variablem Kapital. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.

Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,

Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion

verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw.

deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.

Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am

19. März 2013. Bis zum 19. März 2013 sind die Anleger der übertragenden Teilfonds berechtigt die

Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von

Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 19. März 2013.

Orders, die am 19. März 2013 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.

Die Fusion erfolgt am 26. März 2013.

KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden

Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu

beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember

2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.

Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine

Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt.

Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter

folgender Adresse beantragen:

DWS Investment S.A.

2, Boulevard Konrad Adenauer

L-1115 Luxembourg

Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Concept – Kaldemorgen

liegt diesem Informationsschreiben bei.

Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen

einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

DWS Investment S.A.

Wesentliche Anlegerinformationen

Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger

über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen

sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die

Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses

Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.

DWS Concept Kaldemorgen, ein Teilfonds der DWS Concept SICAV

Anteilklasse FC WKN: DWSK03 ISIN: LU0599947271

Verwaltungsgesellschaft: DWS Investment S.A., ein Mitglied der Deutsche Bank Gruppe.

Ziele und Anlagepolitik

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung eines nachhaltigen Wertzuwachses. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds

überwiegend in Aktien internationaler Aussteller, fest- sowie variabel verzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente.

Zudem setzt der Fonds derivative Strategien ein. Die Auswahl der einzelnen Investments liegt im Ermessen des

Fondsmanagements. Der Fonds unterliegt verschiedenen Risiken. Eine detaillierte Risikobeschreibung sowie sonstige

Hinweise finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Risiken“. Die Währung des DWS Concept Kaldemorgen ist EUR, die

Währung der Anteilklasse FC ist EUR. Die Erträge und Kursgewinne werden nicht ausgeschüttet, sie werden im Fonds

wieder angelegt. Sie können bewertungstäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Rücknahme darf nur in

außergewöhnlichen Fällen unter Berücksichtigung Ihrer Anlegerinteressen ausgesetzt werden.

Risiko- und Ertragsprofil

Typischerweise geringerer Ertrag Typischerweise höherer Ertrag

Geringeres Risiko Höheres Risiko

1 2 3 4 5 6 7

Die Berechnung des Risiko- und Ertragsprofils beruht auf simulierten Daten, die nicht als verlässlicher Hinweis auf das

künftige Risikoprofil herangezogen werden können. Dieser Risikoindikator unterliegt Veränderungen; die Einstufung des

Fonds kann sich im Laufe der Zeit verändern und kann nicht garantiert werden. Auch ein Fonds, der in die niedrigste

Kategorie (Kategorie 1) eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der Fonds ist in die Kategorie 4 eingestuft,

weil sein Anteilpreis schwankt und deshalb sowohl Verlust- als auch Gewinnchancen relativ hoch sein können. Folgende

Risiken sind für den Fonds wesentlich und werden vom Risiko- und Ertragsprofil nicht angemessen erfasst:

Der Fonds legt einen wesentlichen Anteil in Anleihen an, deren Wert davon abhängt, ob der Emittent in der Lage ist, seine

Zahlungen zu leisten. Das Risiko eines Zahlungsausfalls ist stets vorhanden und kann dazu führen, dass Ihre Anlage einen

Verlust erleidet. Der Fonds schließt in wesentlichem Umfang Derivatgeschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern ab.

Falls der Vertragspartner keine Zahlungen leistet (zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz), kann dies dazu führen, dass Ihre

Anlage einen Verlust erleidet. Der Fonds schichtet marktabhängig zwischen verschiedenen Anlageklassen um. Je nach

Marktphase und Umschichtung des Fondsvermögens ist es daher möglich, dass das Risiko des Fonds unterschiedlich hoch

ist. Das Risiko- und Ertragsprofil kann daher innerhalb kurzer Zeit stark schwanken.

Kosten

Die von Ihnen getragenen Kosten und Gebühren werden für Management, Verwaltung und Verwahrung, sowie Vertrieb und

Vermarktung des Fonds verwendet. Diese Kosten beschränken das potenzielle Wachstum Ihrer Anlage.

Einmalige Kosten vor und nach der Anlage

Ausgabeaufschläge

 

Kein Ausgabeaufschlag

Rücknahmeabschläge

 

Kein Rücknahmeabschlag

Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden.

 

Laufende Kosten

 

0,93 %

Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat

 

An die Wertentwicklung

des Fonds gebundene

Gebühren

1,47 %

Die erfolgsbezogene Vergütung entspricht 15 % des Betrages, um den die

Wertentwicklung die des Vergleichmaßstabs übertrifft. Details sind der fondsspezifischen

Seite im Besonderen Teil des Verkaufsprospektes zu entnehmen.

Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen in dem Geschäftsjahr des Fonds an, das am 31.12.2012 endete. Sie können

sich von Jahr zu Jahr verändern. Die laufenden Kosten umfassen nicht die erfolgsbezogene Vergütung und die

Transaktionskosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt unter “Kosten”. Ein Umtausch in

Anteile einer anderen Anteilklasse des gleichen oder eines anderen Teilfonds der DWS Concept SICAV ist in vielen Fällen

mit unterschiedlichen Konditionen möglich. Details sind dem Verkaufsprospekt unter “Umtausch von Anteilen” zu

entnehmen.

Wertentwicklung in der Vergangenheit

Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Bei der

Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren abgezogen, die der Anteilklasse FC des DWS Concept Kaldemorgen

entnommen wurden. Die Anteilklasse FC des DWS Concept Kaldemorgen wurde 2011 aufgelegt. Die Wertentwicklung

wurde in EUR berechnet.

Praktische Informationen

Depotbank ist die State Street Bank Luxembourg S.A., Luxemburg. Verkaufsprospekt, Jahresbericht und Halbjahresbericht

liegen in der Sprache dieses Dokuments bzw. in englisch bei der DWS Concept SICAV vor und können dort kostenlos

angefordert werden. Die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zum Fonds finden Sie in der Sprache dieses

Dokuments bzw. in englisch auf Ihrer lokalen Internetseite von DWS Investments oder unter www.dws.com im Bereich

„Download“ des Fonds. Der Fonds unterliegt dem Luxemburger Steuerrecht. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie

Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Die DWS Concept SICAV kann lediglich auf der Grundlage

einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den

einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist. Der DWS Concept Kaldemorgen ist ein Teilfonds der DWS

Concept SICAV, für die der Verkaufsprospekt und die regelmäßigen Berichte gesamt erstellt werden. Die verschiedenen

Teilfonds haften nicht füreinander, d.h. dass für Sie als Anleger ausschließlich die Gewinne und Verluste des Fonds von

Bedeutung sind. Der Fonds führt weitere Anteilklassen, Details dazu finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Anteilklassen“.

Ein Umtausch in Anteile einer anderen Anteilklasse des gleichen oder eines anderen Teilfonds der DWS Concept SICAV ist

in vielen Fällen möglich. Details sind dem Verkaufsprospekt unter “Umtausch von Anteilen” zu entnehmen. Dieser Fonds ist

in Luxemburg zugelassen und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert.

Diese wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 12.02.2013.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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