Fondsverschmelzung DWS Fonds

ffb_300_200DWS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 27. März 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
DWS Invest – Alpha Strategy FC A0B56W

DWS Invest – Income Strategy Systematic FC

DWS0ZL
DWS Invest – Alpha Strategy LC A0B56T

DWS Invest – Income Strategy Systematic LC

DWS0ZK
DWS Invest – Alpha Strategy LD DWS0TG

DWS Invest – Income Strategy Systematic LD

DWS0ZN
DWS Invest – Alpha Strategy NC A0B56V

DWS Invest – Income Strategy Systematic NC

DWS0ZM

Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 15. März 2013 stattfinden. Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB noch bis zum 15. März 2013 möglich.

Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.

Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.

Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.

In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.

Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der

Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

Mit freundlichen Grüßen

FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Fusion des Teilfonds DWS Invest – Alpha Strategy auf den Teilfonds DWS Invest – Income

Strategy Systematic am 27. März 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

DWS Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch

die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment S.A. den

Teilfonds DWS Invest – Alpha Strategy (übertragender Teilfonds) am 27. März 2013 auf den Teilfonds

DWS Invest – Income Strategy Systematic (übernehmender Teilfonds) fusionieren.

Teilfondsname DWS Invest – Alpha Strategy DWS Invest – Income Strategy Systematic

WKN/ISIN

Anteilklasse des übertragenden Teilfonds Anteilklasse des übernehmenden Teilfonds

FC: A0B56W

LC: A0B56T

LD: DWS0TG

NC: A0B56V

FC: LU0195140214

LC: LU0195139711

LD: LU0363469577

NC: LU0195140057

FC: DWS0ZL

LC: DWS0ZK

LD: DWS0ZN

NC: DWS0ZM

FC: LU0507266731

LC: LU0507266657

LD: LU0507266905

NC: LU0507266814

Anlagepolitik

Ziel der Anlagepolitik des DWS Invest – Alpha

Strategy ist die Erwirtschaftung eines möglichst

hohen Wertzuwachses in Euro durch die Anlage in

Wertpapieren und Umsetzung verschiedener

„Alpha“-Strategien. Die Alpha-Strategien sollen

durch Ausnutzen der relativen Schwankungen von

Preisen und Kursen zwischen internationalen

Währungen, Aktien- und Rentenmärkten einen

Mehrertrag über der Geldmarktrendite erzielen

(„Absolute Return“-Ansatz).

Basierend auf einer Anlage in fest und/oder

variabel verzinslichen Wertpapieren mit kürzerer

Laufzeit oder auf Euro lautenden oder gegen diese

Währung abgesicherten Wertpapieren, deren

Aktienkursrisiko durch den Einsatz geeigneter

Derivate weitgehend gemindert wird, erfolgt die

Umsetzung der Alpha-Strategien in der gezielten

Nutzung von Kursschwankungen und relativer

Preisabweichungen zwischen den Finanzinstrumenten

der globalen Devisen-, Aktien- und

Rentenmärkte, indem positiv eingeschätzte

Indizes/Devisen und Instrumente gekauft („Long

Position“) und/oder gleichzeitig negativ

eingeschätzte Indizes/Devisen und Instrumente

verkauft werden („Short Position“). Diese

Anlagestrategie wird im Wesentlichen durch

Derivate umgesetzt. Gemäß dem Verbot in Artikel

2 E. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil

werden keine Wertpapierleerverkäufe getätigt.

Der Teilfonds kann insbesondere in

Übereinstimmung mit den in Artikel 2 B. Buchstabe

n) genannten Anlagegrenzen Optionen und

Ziel der Anlagepolitik des DWS Invest – Income

Strategy Systematic ist die Erwirtschaftung eines

möglichst hohen Wertzuwachses des angelegten

Kapitals.

Der Teilfonds strebt eine mittlere jährliche Volatilität an.

Das Ereichen des Anlageziels kann jedoch nicht

zugesichert werden.

Das Teilfondsvermögen wird vor allem in verzinsliche

Wertpapiere investiert. Diese beinhalten unter anderem

Geldmarkt- und Kassainstrumente sowie

Unternehmensanleihen. Der Fonds richtet, wenn auch

nicht ausschließlich, Zinsstrategien, Inflationsstrategien,

Kreditspreadstrategien und Währungsstrategien ein.

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des

erkaufsprospekts – Allgemeiner Teil angegebenen

Anlagegrenzen wird die Anlagepolitik auch durch die

Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente

umgesetzt. Diese können unter anderem Optionen,

Terminkontrakte, Futures, Futures auf Finanzinstrumente

und Optionen auf derartige Kontrakte

sowie durch private Übereinkunft vereinbarte OTCKontrakte

auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,

einschließlich Swaps, Forward Starting Swaps,

Inflation-Swaps, Total Return Swaps, Excess Return

Swaps, Swaptions, Constant Maturity Swaps und Credit

Default Swaps, beinhalten.

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen

anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen

Vermögenswerten angelegt werden.

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch durch die

Verwendung von Synthetic Dynamic Underlyings (SDU)

An die Anleger des

Teilfonds DWS Invest – Alpha Strategy und des

Teilfonds DWS Invest – Income Strategy

Systematic

Finanztermingeschäfte sowie weitere derivative

Instrumente zur Erreichung des Anlageziels

einsetzen.

Das Teilfondsvermögen wird hierbei in folgenden

Anlageinstrumenten angelegt oder in folgenden

Transaktionen eingesetzt:

1. Liquide Mittel, Geldmarktinstrumente und fest

oder variabel verzinsliche Wertpapiere (Anleihen,

Notes usw.) mit einer durchschnittlichen

Restlaufzeit von höchstens drei Jahren, die an

Börsen oder an anderen geregelten, anerkannten,

für das Publikum offenen und ordnungsgemäß

funktionierenden Märkten gehandelt werden, von

Schuldnern weltweit begeben wurden und die

jeweils Verpflichtungen aus Anlagen in

Termingeschäften oder derivativen

Finanzinstrumenten gemäß folgendem Absatz

decken, und

2. Kauf und Verkauf von Termin- und Optionskontrakten

auf Aktien- und Rentenindizes und

Devisen, Call- und Put-Optionen auf Aktien- und

Rentenindizes und Devisen, Eingehen von Equity-,

Zins- und Devisen-Swaps, Kauf und Verkauf von

Devisen auf Spot-Basis, Non-Deliverable Forwards

und Devisen-Futures und Zins-Swaps sowie

Kombinationen der oben genannten Anlagen.

Der Teilfondsmanager und dessen Berater

verfolgen im Hinblick auf die Methode der

Währungs-, Aktien- und Rentenanalyse

unterschiedliche Ansätze, die insbesondere

quantitative, qualitative sowie fundamentale und

taktische Faktoren berücksichtigen. Diese Ansätze

werden genutzt, um für unterschiedliche

Währungsverhältnisse sowie Aktien- und

Rentenanlagen Prognosen und Empfehlungen zu

entwickeln. Der Fondsmanager führt die einzelnen

Empfehlungen regelmäßig zusammen. Die

Entscheidungen, welche Währungen, Aktien und

Renten in welchem Umfang für das Fondsportfolio

ge- oder verkauft werden, werden aus der

Erwartung eines angestrebten Chance-Risiko-

Verhältnisses umgesetzt. Die Vorgehensweise

führt dazu, dass die Wertentwicklung des Fonds

nicht unmittelbar aus der relativen Entwicklung

einzelner Währungen, Aktien und Renten

zueinander abgeleitet werden kann. Der

Fondsmanager behält sich vor, den vorstehend

beschriebenen Investmentprozess zu ändern,

wenn dies nach seiner Auffassung im Interesse der

Anleger liegt. Der Fondsmanager entscheidet über

die Diversifizierung in den Anlageklassen Aktien,

Renten und Währungen.

In Abweichung von der unter Artikel 2 B.

Buchstabe i) festgelegten Anlagegrenze von 10%

hinsichtlich der Anlage in Anteilen anderer

Organismen für gemeinsame Anlagen in

Wertpapieren und/oder anderer Organismen für

gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 2 A.

Buchstabe e) gilt für diesen Teilfonds eine

Anlagegrenze von 5%.

Non-Deliverable Forwards (NDF) sind

Devisentermingeschäfte, mit denen man den

Wechselkurs zwischen einer frei konvertierbaren

Währung (üblicherweise USD oder EUR) und einer

nicht frei konvertierbaren Währung absichern kann.

In einer NDF-Vereinbarung wird Folgendes

festgelegt:

– ein bestimmter Betrag in einer der beiden

umgesetzt werden.

Währungen

– der Terminkurs (NDF-Kurs)

– das Fälligkeitsdatum

– die Richtung (Kauf oder Verkauf)

Im Unterschied zum normalen Termingeschäft wird

am Fälligkeitstag nur eine Ausgleichszahlung in

der frei konvertierbaren Währung vorgenommen.

Die Höhe der Ausgleichszahlung errechnet sich

aus der Differenz zwischen dem vereinbarten NDFKurs

und dem Referenzkurs (Kurs am

Fälligkeitstag). Die Ausgleichszahlung erfolgt je

nach Kursentwicklung an den Käufer oder an den

Verkäufer des NDF.

Ertragsverwendung

NC, FC und LC: Thesaurierung

LD: Ausschüttung

NC, FC und LC: Thesaurierung

LD: Ausschüttung

Kostenpauschale/Verwaltungs

vergütung/Expense

Cap/Service Fee/ Taxe

d’abonnement

Verwaltungsvergütung:

NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener

Vergütung

LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl.

erfolgsbezogener Vergütung

FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener

Vergütung

Expense Cap:

max. 15% der Vergütung der

Verwaltungsgesellschaft

Service Fee:

NC: 0,1% p.a.

LC, LD, FC: 0% p.a.

Taxe d’abonnement:

0,05% p.a.

Verwaltungsvergütung:

NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener Vergütung

LC und LD: bis zu 0,9% zzgl. erfolgsbezogener

Vergütung

FC: bis zu 0,5% zzgl. erfolgsbezogener Vergütung

Expense Cap:

max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft

Service Fee:

NC: 0,1% p.a.

LC, LD und FC: 0% p.a.

Taxe d’abonnement:

0,05% p.a.

Fondswährung

EUR EUR

Erfolgsabhängige Vergütung

Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft

bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD

aus dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine

erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags

entspricht, um den die Wertentwicklung des

Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend

festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Als

Berechnungsgröße der Anteilklassen NC, LC, FC

und LD dient die Wertentwicklung des EONIA

(capitalized) Index zuzüglich 200 Basispunkte

(Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene

Vergütung für die jeweilige Anteilklasse

wird täglich berechnet und halbjährlich

abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des

täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene

erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen

je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die

Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs

unter der vorgenannten Zielrendite, so

wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum

bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung

entsprechend dem täglichen Vergleich wieder

aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs

bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene

Vergütung kann entnommen werden. Eine

Underperformance gegenüber der Zielrendite aus

vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss

wieder aufgeholt werden, bevor eine

erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf

(Highwater-Mark).

Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft

bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus

dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine

erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags

entspricht, um den die Wertentwicklung des Teilfonds

den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten

Geldmarktanlage übertrifft. Die Berechnungsbasis für

die Anteilklassen LC, LD, NC und FC ist die

Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index

zuzüglich 200 Basispunkten (Zielrendite, keine

Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die

jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und

halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis

des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene

erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je

Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung

während eines Geschäftshalbjahrs unter

der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im

jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte

erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem

täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des

Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte

erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden.

Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus

vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder

aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene

Vergütung berechnet werden darf (Highwater-Mark).

Anlegerprofil

renditeorientiert renditeorientiert

Ausgabeaufschlag

LC und LD: bis zu 3%

NC: bis zu 1,5%

FC: 0%

LC und LD: bis zu 3%

NC: bis zu 1,5%

FC: 0%

Rücknahmeabschlag

0% 0%

Garantie

Nein Nein

Geschäftsjahr

01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12.

Fondsdomizil

Luxemburg Luxemburg

Vertriebsländer

Luxemburg, Österreich, Belgien, Frankreich,

Deutschland, Italien, Niederlande, Portugal,

Spanien, Schweiz, Vereinigtes Königreich

Luxemburg, Deutschland, Österreich, Belgien

Frankreich, Italien, Niederlande, Portugal, Spanien,

Schweiz, Vereinigtes Königreich

Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß

Artikel 1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt.

Im Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des

übertragenden Teilfonds stattfinden.

Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich

eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.

Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses

ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden

Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt

des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.

Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und

Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der

übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds

werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register

des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit

den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie

diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds

ausgegeben werden.

Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.

Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf

die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.

Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes,

d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.

Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem

detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus

werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche

Gebühren oder Aufwendungen belastet.

Es handelt sich beim Teilfonds DWS Invest – Alpha Strategy und beim Teilfonds DWS Invest – Income

Strategy Systematic um Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach

Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.

Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,

Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion

verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw.

deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.

Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am

20. März 2013. Bis zum 20. März 2013 sind die Anleger der übertragenden Teilfonds berechtigt die

Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von

Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 20. März 2013.

Orders, die am 20. März 2013 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.

Die Fusion erfolgt am 27. März 2013.

KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden

Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu

beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember

2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.

Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine

Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt.

Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter

folgender Adresse beantragen:

DWS Investment S.A.

2, Boulevard Konrad Adenauer

L-1115 Luxembourg

Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Invest – Income Strategy

Systematic liegt diesem Informationsschreiben bei.

Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen

einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

DWS Investment S.A.

Wesentliche Anlegerinformationen

Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger

über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen

sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die

Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses

Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.

DWS Invest Income Strategy Systematic, ein Teilfonds der DWS Invest SICAV

Anteilklasse LC WKN: DWS0ZK ISIN: LU0507266657

Verwaltungsgesellschaft: DWS Investment S.A., ein Mitglied der Deutsche Bank Gruppe.

Ziele und Anlagepolitik

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung eines nachhaltigen Wertzuwachses. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds

in Geldmarktinstrumente und Barmittel. Zusätzlich nutzt der Fonds den Einsatz von Derivaten um Preis- und

Kursschwankungen der Renten- und Devisenmärkte zu nutzen und an Inflationstendenzen zu partizipieren. Die Auswahl

der einzelnen Investments liegt im Ermessen des Fondsmanagements. Der Fonds unterliegt verschiedenen Risiken. Eine

detaillierte Risikobeschreibung sowie sonstige Hinweise finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Risiken“. Die Währung des

DWS Invest Income Strategy Systematic ist EUR, die Währung der Anteilklasse LC ist EUR. Die Erträge und Kursgewinne

werden nicht ausgeschüttet, sie werden im Fonds wieder angelegt. Sie können bewertungstäglich die Rücknahme der

Anteile verlangen. Die Rücknahme darf nur in außergewöhnlichen Fällen unter Berücksichtigung Ihrer Anlegerinteressen

ausgesetzt werden.

Risiko- und Ertragsprofil

Typischerweise geringerer Ertrag Typischerweise höherer Ertrag

Geringeres Risiko Höheres Risiko

1 2 3 4 5 6 7

Die Berechnung des Risiko- und Ertragsprofils beruht auf simulierten Daten, die nicht als verlässlicher Hinweis auf das

künftige Risikoprofil herangezogen werden können. Dieser Risikoindikator unterliegt Veränderungen; die Einstufung des

Fonds kann sich im Laufe der Zeit verändern und kann nicht garantiert werden. Auch ein Fonds, der in die niedrigste

Kategorie (Kategorie 1) eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der Fonds ist in die Kategorie 4 eingestuft,

weil sein Anteilpreis schwankt und deshalb sowohl Verlust- als auch Gewinnchancen relativ hoch sein können. Folgende

Risiken sind für den Fonds wesentlich und werden vom Risiko- und Ertragsprofil nicht angemessen erfasst:

Der Fonds legt einen wesentlichen Anteil in Anleihen an, deren Wert davon abhängt, ob der Emittent in der Lage ist, seine

Zahlungen zu leisten. Das Risiko eines Zahlungsausfalls ist stets vorhanden und kann dazu führen, dass Ihre Anlage einen

Verlust erleidet. Der Fonds schließt in wesentlichem Umfang Derivatgeschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern ab.

Falls der Vertragspartner keine Zahlungen leistet (zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz), kann dies dazu führen, dass Ihre

Anlage einen Verlust erleidet. Der Fonds setzt in größerem Umfang Derivatgeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu

erzielen. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher, so können Wertänderungen der Basiswerte den

Wert des Derivates negativ beeinflussen. Ein Derivat kann aufgrund seiner Ausgestaltung Fonds stärker beeinflussen, als

dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist.

Kosten

Die von Ihnen getragenen Kosten und Gebühren werden für Management, Verwaltung und Verwahrung, sowie Vertrieb und

Vermarktung des Fonds verwendet. Diese Kosten beschränken das potenzielle Wachstum Ihrer Anlage.

Einmalige Kosten vor und nach der Anlage

Ausgabeaufschläge

3,00 %. Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage

abgezogen wird. Dieser Ausgabeaufschlag gilt für die Berechnung nach der

Bruttomethode; für den Ausgabeaufschlag, der nach der Nettomethode berechnet wird,

finden Sie im Verkaufsprospekt „Besonderer Teil“ weitere Hinweise.

Rücknahmeabschläge

Kein Rücknahmeabschlag

Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden.

Laufende Kosten

1,09 %

Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat

An die Wertentwicklung

des Fonds gebundene

Gebühren

Die erfolgsbezogene Vergütung entspricht 25% des Betrages, um den die Wertentwicklung

die Entwicklung des EONIA (capitalized) Index zuzüglich 2% übertrifft. Eine negative

Performance muss im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden (High Water

Mark-Regelung). Details sind der fondsspezifischen Seite im Besonderen Teil des

Verkaufsprospektes zu entnehmen.

Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den aktuell für Sie

geltenden Betrag können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle oder bei Ihrem Finanzberater erfragen. Bei den an dieser

Stelle ausgewiesenen laufenden Kosten handelt es sich um eine Kostenschätzung. Die laufenden Kosten umfassen nicht

die erfolgsbezogene Vergütung und die Transaktionskosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im

Verkaufsprospekt unter “Kosten”. Ein Umtausch in Anteile einer anderen Anteilklasse des gleichen oder eines anderen

Teilfonds der DWS Invest SICAV ist in vielen Fällen mit unterschiedlichen Konditionen möglich. Details sind dem

Verkaufsprospekt unter “Umtausch von Anteilen” zu entnehmen.

Wertentwicklung in der Vergangenheit

Es liegen noch keine ausreichenden Daten vor, um für Sie nützliche Angaben über die frühere Wertentwicklung zu machen.

Die Anteilklasse LC des DWS Invest Income Strategy Systematic wurde 2013 aufgelegt.

Praktische Informationen

Depotbank ist die State Street Bank Luxembourg S.A., Luxemburg. Verkaufsprospekt, Jahresbericht und Halbjahresbericht

liegen in der Sprache dieses Dokuments bzw. in englisch bei der DWS Invest SICAV vor und können dort kostenlos

angefordert werden. Die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zum Fonds finden Sie in der Sprache dieses

Dokuments bzw. in englisch auf Ihrer lokalen Internetseite von DWS Investments oder unter www.dws.com im Bereich

„Download“ des Fonds. Der Fonds unterliegt dem Luxemburger Steuerrecht. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie

Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Die DWS Invest SICAV kann lediglich auf der Grundlage einer

in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den

einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist. Der DWS Invest Income Strategy Systematic ist ein Teilfonds der

DWS Invest SICAV, für die der Verkaufsprospekt und die regelmäßigen Berichte gesamt erstellt werden. Die verschiedenen

Teilfonds haften nicht füreinander, d.h. dass für Sie als Anleger ausschließlich die Gewinne und Verluste des Fonds von

Bedeutung sind. Der Fonds führt weitere Anteilklassen, Details dazu finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Anteilklassen“.

Ein Umtausch in Anteile einer anderen Anteilklasse des gleichen oder eines anderen Teilfonds der DWS Invest SICAV ist in

vielen Fällen möglich. Details sind dem Verkaufsprospekt unter “Umtausch von Anteilen” zu entnehmen. Dieser Fonds ist in

Luxemburg zugelassen und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert.

Diese wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 27.03.2013.

Fusion des Teilfonds DWS Invest – Alpha Strategy auf den Teilfonds DWS Invest – Income

Strategy Systematic am 27. März 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

DWS Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch

die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment S.A. den

Teilfonds DWS Invest – Alpha Strategy (übertragender Teilfonds) am 27. März 2013 auf den Teilfonds

DWS Invest – Income Strategy Systematic (übernehmender Teilfonds) fusionieren.

Teilfondsname DWS Invest – Alpha Strategy DWS Invest – Income Strategy Systematic

WKN/ISIN

Anteilklasse des übertragenden Teilfonds Anteilklasse des übernehmenden Teilfonds

FC: A0B56W

LC: A0B56T

LD: DWS0TG

NC: A0B56V

FC: LU0195140214

LC: LU0195139711

LD: LU0363469577

NC: LU0195140057

FC: DWS0ZL

LC: DWS0ZK

LD: DWS0ZN

NC: DWS0ZM

FC: LU0507266731

LC: LU0507266657

LD: LU0507266905

NC: LU0507266814

Anlagepolitik

Ziel der Anlagepolitik des DWS Invest – Alpha

Strategy ist die Erwirtschaftung eines möglichst

hohen Wertzuwachses in Euro durch die Anlage in

Wertpapieren und Umsetzung verschiedener

„Alpha“-Strategien. Die Alpha-Strategien sollen

durch Ausnutzen der relativen Schwankungen von

Preisen und Kursen zwischen internationalen

Währungen, Aktien- und Rentenmärkten einen

Mehrertrag über der Geldmarktrendite erzielen

(„Absolute Return“-Ansatz).

Basierend auf einer Anlage in fest und/oder

variabel verzinslichen Wertpapieren mit kürzerer

Laufzeit oder auf Euro lautenden oder gegen diese

Währung abgesicherten Wertpapieren, deren

Aktienkursrisiko durch den Einsatz geeigneter

Derivate weitgehend gemindert wird, erfolgt die

Umsetzung der Alpha-Strategien in der gezielten

Nutzung von Kursschwankungen und relativer

Preisabweichungen zwischen den Finanzinstrumenten

der globalen Devisen-, Aktien- und

Rentenmärkte, indem positiv eingeschätzte

Indizes/Devisen und Instrumente gekauft („Long

Position“) und/oder gleichzeitig negativ

eingeschätzte Indizes/Devisen und Instrumente

verkauft werden („Short Position“). Diese

Anlagestrategie wird im Wesentlichen durch

Derivate umgesetzt. Gemäß dem Verbot in Artikel

2 E. des Verkaufsprospekts – Allgemeiner Teil

werden keine Wertpapierleerverkäufe getätigt.

Der Teilfonds kann insbesondere in

Übereinstimmung mit den in Artikel 2 B. Buchstabe

n) genannten Anlagegrenzen Optionen und

Ziel der Anlagepolitik des DWS Invest – Income

Strategy Systematic ist die Erwirtschaftung eines

möglichst hohen Wertzuwachses des angelegten

Kapitals.

Der Teilfonds strebt eine mittlere jährliche Volatilität an.

Das Ereichen des Anlageziels kann jedoch nicht

zugesichert werden.

Das Teilfondsvermögen wird vor allem in verzinsliche

Wertpapiere investiert. Diese beinhalten unter anderem

Geldmarkt- und Kassainstrumente sowie

Unternehmensanleihen. Der Fonds richtet, wenn auch

nicht ausschließlich, Zinsstrategien, Inflationsstrategien,

Kreditspreadstrategien und Währungsstrategien ein.

Im Einklang mit den in Artikel 2 B. des

erkaufsprospekts – Allgemeiner Teil angegebenen

Anlagegrenzen wird die Anlagepolitik auch durch die

Verwendung geeigneter derivativer Finanzinstrumente

umgesetzt. Diese können unter anderem Optionen,

Terminkontrakte, Futures, Futures auf Finanzinstrumente

und Optionen auf derartige Kontrakte

sowie durch private Übereinkunft vereinbarte OTCKontrakte

auf jegliche Art von Finanzinstrumenten,

einschließlich Swaps, Forward Starting Swaps,

Inflation-Swaps, Total Return Swaps, Excess Return

Swaps, Swaptions, Constant Maturity Swaps und Credit

Default Swaps, beinhalten.

Darüber hinaus kann das Teilfondsvermögen in allen

anderen in Artikel 2 des Verkaufsprospekts –

Allgemeiner Teil genannten und zulässigen

Vermögenswerten angelegt werden.

Die beschriebene Anlagepolitik könnte auch durch die

Verwendung von Synthetic Dynamic Underlyings (SDU)

An die Anleger des

Teilfonds DWS Invest – Alpha Strategy und des

Teilfonds DWS Invest – Income Strategy

Systematic

Finanztermingeschäfte sowie weitere derivative

Instrumente zur Erreichung des Anlageziels

einsetzen.

Das Teilfondsvermögen wird hierbei in folgenden

Anlageinstrumenten angelegt oder in folgenden

Transaktionen eingesetzt:

1. Liquide Mittel, Geldmarktinstrumente und fest

oder variabel verzinsliche Wertpapiere (Anleihen,

Notes usw.) mit einer durchschnittlichen

Restlaufzeit von höchstens drei Jahren, die an

Börsen oder an anderen geregelten, anerkannten,

für das Publikum offenen und ordnungsgemäß

funktionierenden Märkten gehandelt werden, von

Schuldnern weltweit begeben wurden und die

jeweils Verpflichtungen aus Anlagen in

Termingeschäften oder derivativen

Finanzinstrumenten gemäß folgendem Absatz

decken, und

2. Kauf und Verkauf von Termin- und Optionskontrakten

auf Aktien- und Rentenindizes und

Devisen, Call- und Put-Optionen auf Aktien- und

Rentenindizes und Devisen, Eingehen von Equity-,

Zins- und Devisen-Swaps, Kauf und Verkauf von

Devisen auf Spot-Basis, Non-Deliverable Forwards

und Devisen-Futures und Zins-Swaps sowie

Kombinationen der oben genannten Anlagen.

Der Teilfondsmanager und dessen Berater

verfolgen im Hinblick auf die Methode der

Währungs-, Aktien- und Rentenanalyse

unterschiedliche Ansätze, die insbesondere

quantitative, qualitative sowie fundamentale und

taktische Faktoren berücksichtigen. Diese Ansätze

werden genutzt, um für unterschiedliche

Währungsverhältnisse sowie Aktien- und

Rentenanlagen Prognosen und Empfehlungen zu

entwickeln. Der Fondsmanager führt die einzelnen

Empfehlungen regelmäßig zusammen. Die

Entscheidungen, welche Währungen, Aktien und

Renten in welchem Umfang für das Fondsportfolio

ge- oder verkauft werden, werden aus der

Erwartung eines angestrebten Chance-Risiko-

Verhältnisses umgesetzt. Die Vorgehensweise

führt dazu, dass die Wertentwicklung des Fonds

nicht unmittelbar aus der relativen Entwicklung

einzelner Währungen, Aktien und Renten

zueinander abgeleitet werden kann. Der

Fondsmanager behält sich vor, den vorstehend

beschriebenen Investmentprozess zu ändern,

wenn dies nach seiner Auffassung im Interesse der

Anleger liegt. Der Fondsmanager entscheidet über

die Diversifizierung in den Anlageklassen Aktien,

Renten und Währungen.

In Abweichung von der unter Artikel 2 B.

Buchstabe i) festgelegten Anlagegrenze von 10%

hinsichtlich der Anlage in Anteilen anderer

Organismen für gemeinsame Anlagen in

Wertpapieren und/oder anderer Organismen für

gemeinsame Anlagen gemäß Artikel 2 A.

Buchstabe e) gilt für diesen Teilfonds eine

Anlagegrenze von 5%.

Non-Deliverable Forwards (NDF) sind

Devisentermingeschäfte, mit denen man den

Wechselkurs zwischen einer frei konvertierbaren

Währung (üblicherweise USD oder EUR) und einer

nicht frei konvertierbaren Währung absichern kann.

In einer NDF-Vereinbarung wird Folgendes

festgelegt:

– ein bestimmter Betrag in einer der beiden

umgesetzt werden.

Währungen

– der Terminkurs (NDF-Kurs)

– das Fälligkeitsdatum

– die Richtung (Kauf oder Verkauf)

Im Unterschied zum normalen Termingeschäft wird

am Fälligkeitstag nur eine Ausgleichszahlung in

der frei konvertierbaren Währung vorgenommen.

Die Höhe der Ausgleichszahlung errechnet sich

aus der Differenz zwischen dem vereinbarten NDFKurs

und dem Referenzkurs (Kurs am

Fälligkeitstag). Die Ausgleichszahlung erfolgt je

nach Kursentwicklung an den Käufer oder an den

Verkäufer des NDF.

Ertragsverwendung

NC, FC und LC: Thesaurierung

LD: Ausschüttung

NC, FC und LC: Thesaurierung

LD: Ausschüttung

Kostenpauschale/Verwaltungs

vergütung/Expense

Cap/Service Fee/ Taxe

d’abonnement

Verwaltungsvergütung:

NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener

Vergütung

LC und LD: bis zu 0,9% p.a. zzgl.

erfolgsbezogener Vergütung

FC: bis zu 0,5% p.a. zzgl. erfolgsbezogener

Vergütung

Expense Cap:

max. 15% der Vergütung der

Verwaltungsgesellschaft

Service Fee:

NC: 0,1% p.a.

LC, LD, FC: 0% p.a.

Taxe d’abonnement:

0,05% p.a.

Verwaltungsvergütung:

NC: bis zu 1,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogener Vergütung

LC und LD: bis zu 0,9% zzgl. erfolgsbezogener

Vergütung

FC: bis zu 0,5% zzgl. erfolgsbezogener Vergütung

Expense Cap:

max. 15% der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft

Service Fee:

NC: 0,1% p.a.

LC, LD und FC: 0% p.a.

Taxe d’abonnement:

0,05% p.a.

Fondswährung

EUR EUR

Erfolgsabhängige Vergütung

Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft

bezogen auf die Anteilklassen NC, FC, LC und LD

aus dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine

erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags

entspricht, um den die Wertentwicklung des

Teilfonds den Ertrag aus einer nachfolgend

festgelegten Geldmarktanlage übertrifft. Als

Berechnungsgröße der Anteilklassen NC, LC, FC

und LD dient die Wertentwicklung des EONIA

(capitalized) Index zuzüglich 200 Basispunkte

(Zielrendite, keine Benchmark). Die erfolgsbezogene

Vergütung für die jeweilige Anteilklasse

wird täglich berechnet und halbjährlich

abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des

täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene

erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen

je Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die

Anteilwertentwicklung während eines Geschäftshalbjahrs

unter der vorgenannten Zielrendite, so

wird jegliche im jeweiligen Halbjahreszeitraum

bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung

entsprechend dem täglichen Vergleich wieder

aufgelöst. Die am Ende des Geschäftshalbjahrs

bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene

Vergütung kann entnommen werden. Eine

Underperformance gegenüber der Zielrendite aus

vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss

wieder aufgeholt werden, bevor eine

erfolgsbezogene Vergütung berechnet werden darf

(Highwater-Mark).

Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft

bezogen auf die Anteilklassen LC, LD, NC und FC aus

dem Teilfondsvermögen pro Anteilklasse eine

erfolgsbezogene Vergütung, die 25% des Betrags

entspricht, um den die Wertentwicklung des Teilfonds

den Ertrag aus einer nachfolgend festgelegten

Geldmarktanlage übertrifft. Die Berechnungsbasis für

die Anteilklassen LC, LD, NC und FC ist die

Wertentwicklung des EONIA (capitalized) Index

zuzüglich 200 Basispunkten (Zielrendite, keine

Benchmark). Die erfolgsbezogene Vergütung für die

jeweilige Anteilklasse wird täglich berechnet und

halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis

des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene

erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen je

Anteilklasse zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung

während eines Geschäftshalbjahrs unter

der vorgenannten Zielrendite, so wird jegliche im

jeweiligen Halbjahreszeitraum bisher zurückgestellte

erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem

täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende des

Geschäftshalbjahrs bestehende zurückgestellte

erfolgsbezogene Vergütung kann entnommen werden.

Eine Underperformance gegenüber der Zielrendite aus

vorhergehenden Abrechnungszeiträumen muss wieder

aufgeholt werden, bevor eine erfolgsbezogene

Vergütung berechnet werden darf (Highwater-Mark).

Anlegerprofil

renditeorientiert renditeorientiert

Ausgabeaufschlag

LC und LD: bis zu 3%

NC: bis zu 1,5%

FC: 0%

LC und LD: bis zu 3%

NC: bis zu 1,5%

FC: 0%

Rücknahmeabschlag

0% 0%

Garantie

Nein Nein

Geschäftsjahr

01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12.

Fondsdomizil

Luxemburg Luxemburg

Vertriebsländer

Luxemburg, Österreich, Belgien, Frankreich,

Deutschland, Italien, Niederlande, Portugal,

Spanien, Schweiz, Vereinigtes Königreich

Luxemburg, Deutschland, Österreich, Belgien

Frankreich, Italien, Niederlande, Portugal, Spanien,

Schweiz, Vereinigtes Königreich

Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß

Artikel 1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt.

Im Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des

übertragenden Teilfonds stattfinden.

Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich

eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.

Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses

ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden

Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt

des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.

Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und

Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der

übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds

werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register

des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit

den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie

diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds

ausgegeben werden.

Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.

Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf

die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.

Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes,

d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.

Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem

detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus

werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche

Gebühren oder Aufwendungen belastet.

Es handelt sich beim Teilfonds DWS Invest – Alpha Strategy und beim Teilfonds DWS Invest – Income

Strategy Systematic um Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach

Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.

Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,

Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion

verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw.

deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.

Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am

20. März 2013. Bis zum 20. März 2013 sind die Anleger der übertragenden Teilfonds berechtigt die

Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von

Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 20. März 2013.

Orders, die am 20. März 2013 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.

Die Fusion erfolgt am 27. März 2013.

KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden

Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu

beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember

2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.

Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine

Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt.

Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter

folgender Adresse beantragen:

DWS Investment S.A.

2, Boulevard Konrad Adenauer

L-1115 Luxembourg

Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Invest – Income Strategy

Systematic liegt diesem Informationsschreiben bei.

Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen

einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

DWS Investment S.A.

Wesentliche Anlegerinformationen

Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger

über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen

sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die

Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses

Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.

DWS Invest Income Strategy Systematic, ein Teilfonds der DWS Invest SICAV

Anteilklasse LC WKN: DWS0ZK ISIN: LU0507266657

Verwaltungsgesellschaft: DWS Investment S.A., ein Mitglied der Deutsche Bank Gruppe.

Ziele und Anlagepolitik

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung eines nachhaltigen Wertzuwachses. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds

in Geldmarktinstrumente und Barmittel. Zusätzlich nutzt der Fonds den Einsatz von Derivaten um Preis- und

Kursschwankungen der Renten- und Devisenmärkte zu nutzen und an Inflationstendenzen zu partizipieren. Die Auswahl

der einzelnen Investments liegt im Ermessen des Fondsmanagements. Der Fonds unterliegt verschiedenen Risiken. Eine

detaillierte Risikobeschreibung sowie sonstige Hinweise finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Risiken“. Die Währung des

DWS Invest Income Strategy Systematic ist EUR, die Währung der Anteilklasse LC ist EUR. Die Erträge und Kursgewinne

werden nicht ausgeschüttet, sie werden im Fonds wieder angelegt. Sie können bewertungstäglich die Rücknahme der

Anteile verlangen. Die Rücknahme darf nur in außergewöhnlichen Fällen unter Berücksichtigung Ihrer Anlegerinteressen

ausgesetzt werden.

Risiko- und Ertragsprofil

Typischerweise geringerer Ertrag Typischerweise höherer Ertrag

Geringeres Risiko Höheres Risiko

1 2 3 4 5 6 7

Die Berechnung des Risiko- und Ertragsprofils beruht auf simulierten Daten, die nicht als verlässlicher Hinweis auf das

künftige Risikoprofil herangezogen werden können. Dieser Risikoindikator unterliegt Veränderungen; die Einstufung des

Fonds kann sich im Laufe der Zeit verändern und kann nicht garantiert werden. Auch ein Fonds, der in die niedrigste

Kategorie (Kategorie 1) eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der Fonds ist in die Kategorie 4 eingestuft,

weil sein Anteilpreis schwankt und deshalb sowohl Verlust- als auch Gewinnchancen relativ hoch sein können. Folgende

Risiken sind für den Fonds wesentlich und werden vom Risiko- und Ertragsprofil nicht angemessen erfasst:

Der Fonds legt einen wesentlichen Anteil in Anleihen an, deren Wert davon abhängt, ob der Emittent in der Lage ist, seine

Zahlungen zu leisten. Das Risiko eines Zahlungsausfalls ist stets vorhanden und kann dazu führen, dass Ihre Anlage einen

Verlust erleidet. Der Fonds schließt in wesentlichem Umfang Derivatgeschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern ab.

Falls der Vertragspartner keine Zahlungen leistet (zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz), kann dies dazu führen, dass Ihre

Anlage einen Verlust erleidet. Der Fonds setzt in größerem Umfang Derivatgeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu

erzielen. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher, so können Wertänderungen der Basiswerte den

Wert des Derivates negativ beeinflussen. Ein Derivat kann aufgrund seiner Ausgestaltung Fonds stärker beeinflussen, als

dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist.

Kosten

Die von Ihnen getragenen Kosten und Gebühren werden für Management, Verwaltung und Verwahrung, sowie Vertrieb und

Vermarktung des Fonds verwendet. Diese Kosten beschränken das potenzielle Wachstum Ihrer Anlage.

Einmalige Kosten vor und nach der Anlage

Ausgabeaufschläge

3,00 %. Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage

abgezogen wird. Dieser Ausgabeaufschlag gilt für die Berechnung nach der

Bruttomethode; für den Ausgabeaufschlag, der nach der Nettomethode berechnet wird,

finden Sie im Verkaufsprospekt „Besonderer Teil“ weitere Hinweise.

Rücknahmeabschläge

Kein Rücknahmeabschlag

Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden.

Laufende Kosten

1,09 %

Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat

An die Wertentwicklung

des Fonds gebundene

Gebühren

Die erfolgsbezogene Vergütung entspricht 25% des Betrages, um den die Wertentwicklung

die Entwicklung des EONIA (capitalized) Index zuzüglich 2% übertrifft. Eine negative

Performance muss im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt werden (High Water

Mark-Regelung). Details sind der fondsspezifischen Seite im Besonderen Teil des

Verkaufsprospektes zu entnehmen.

Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den aktuell für Sie

geltenden Betrag können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle oder bei Ihrem Finanzberater erfragen. Bei den an dieser

Stelle ausgewiesenen laufenden Kosten handelt es sich um eine Kostenschätzung. Die laufenden Kosten umfassen nicht

die erfolgsbezogene Vergütung und die Transaktionskosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im

Verkaufsprospekt unter “Kosten”. Ein Umtausch in Anteile einer anderen Anteilklasse des gleichen oder eines anderen

Teilfonds der DWS Invest SICAV ist in vielen Fällen mit unterschiedlichen Konditionen möglich. Details sind dem

Verkaufsprospekt unter “Umtausch von Anteilen” zu entnehmen.

Wertentwicklung in der Vergangenheit

Es liegen noch keine ausreichenden Daten vor, um für Sie nützliche Angaben über die frühere Wertentwicklung zu machen.

Die Anteilklasse LC des DWS Invest Income Strategy Systematic wurde 2013 aufgelegt.

Praktische Informationen

Depotbank ist die State Street Bank Luxembourg S.A., Luxemburg. Verkaufsprospekt, Jahresbericht und Halbjahresbericht

liegen in der Sprache dieses Dokuments bzw. in englisch bei der DWS Invest SICAV vor und können dort kostenlos

angefordert werden. Die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zum Fonds finden Sie in der Sprache dieses

Dokuments bzw. in englisch auf Ihrer lokalen Internetseite von DWS Investments oder unter www.dws.com im Bereich

„Download“ des Fonds. Der Fonds unterliegt dem Luxemburger Steuerrecht. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie

Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Die DWS Invest SICAV kann lediglich auf der Grundlage einer

in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den

einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist. Der DWS Invest Income Strategy Systematic ist ein Teilfonds der

DWS Invest SICAV, für die der Verkaufsprospekt und die regelmäßigen Berichte gesamt erstellt werden. Die verschiedenen

Teilfonds haften nicht füreinander, d.h. dass für Sie als Anleger ausschließlich die Gewinne und Verluste des Fonds von

Bedeutung sind. Der Fonds führt weitere Anteilklassen, Details dazu finden Sie im Verkaufsprospekt unter „Anteilklassen“.

Ein Umtausch in Anteile einer anderen Anteilklasse des gleichen oder eines anderen Teilfonds der DWS Invest SICAV ist in

vielen Fällen möglich. Details sind dem Verkaufsprospekt unter “Umtausch von Anteilen” zu entnehmen. Dieser Fonds ist in

Luxemburg zugelassen und wird durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier reguliert.

Diese wesentlichen Anlegerinformationen sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 27.03.2013.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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