Fondsverschmelzung von Caiac Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

 Caiac hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 25. Februar 2015 fusionieren. Dies bedeutet,dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt
gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
 MF SELECTION LI0106779965  MFC Rescue Fund LI0116650206

Die letzte Ausgabe des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 13. Februar 2015 statt. Die letzte Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 13. Februar 2015 statt. Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.

Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag. Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren. Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren. Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der  Fondsgesellschaft. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

MFL Anlagefonds – Segment: MFC Rescue Fund  (ISIN: LI0116650206) &  MF SELECTION (ISIN: LI0106779965)

Mitteilung an die Anteilsinhaber
Der MFL Anlagefonds wurde gemäss Art. 4 Abs. 1 Bst. a IUG als ein rechtlich unselbständiger offener Umbrella- Anlagefonds in der Rechtsform der Kollektivtreuhänderschaft aufgelegt. Der Fonds wurde am 10. November 2010 ins liechtensteinische Handelsregister (FL-002.358.753-4) eingetragen.

Der MF SELECTION ist ein Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger nach Art. 23 des Gesetzes über Investmentunternehmen vom 19. Mai. 2005 i.V.m. Art 28 und 29 der Verordnung über Investmentunternehmen. DieFMA hat den Empfang der Bestätigung der externen Revisionsstelle bescheinigt. Der Fonds wurde am 29. Oktober 2009 ins liechtensteinische Handelsregister (FL-0002.332.076-9) eingetragen.

Als Verwaltungsgesellschaft und damit Treuhänderin der beiden Fonds ist die CAIAC Fund Management AG tätig.

Mit Beschluss vom 12. Dezember 2014 hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, dass der MFL Anlagefonds –Segment: MFC Rescue Fund und der MF SELECTION verschmolzen werden sollen. Dem Anleger entstehen durch die Verschmelzung keine Kosten.
Mit Schreiben vom 13. Januar 2015 hat die FMA die Verschmelzung und die Prospektänderung genehmigt und per 25. Februar 2015 werden die genannten Teilfonds verschmolzen und die geänderten konstituierenden Dokumente treten in Kraft.

Der Anteilshandel der Segmente MFC Rescue Fund und MF SELECTION wird 8 Tage vor dem Verschmelzungstermin bis einschliesslich des Tages der Verschmelzung ausgesetzt (beginnend am 17. Februar 2015
bis 25. Februar 2015).

Im vollständigen und vereinfachten Prospekt wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
• Eckdaten:

Grundinformationen

MFL Anlagefonds Segmente: MFC Rescue Fund Forestry and Green Energy Fund
Valor: 11665020 ,11693009
ISIN: LI0116650206 ,LI0116930095
Errichtet auf:Unbeschränkte, Dauer Unbeschränkte Dauer
Als UCITS IV-Zielfonds geeignet: Nein, Nein
Kotierung ja / nein: Nein, Nein
Rechnungswährung der Segmente1: Euro, Euro
Rechnungswährung des Fonds: Euro, Euro
Mindestanlage: 1 Anteil ,1 Anteil
Erstausgabepreis: EUR 100.-,  EUR 100.-
1 Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert des Segments berechnet werden.

Bewertungstag2: Mittwoch, Donnerstag
Bewertungsintervall: Wöchentlich, Wöchentlich
Annahmeschluss Anteilsgeschäft Ausgabe:
16.00 Uhr  vor dem Bewertungstag, 16.00 Uhr vor dem Bewertungstag

Annahmeschluss Anteilsgeschäft Rücknahme: 16.00 Uhr vor dem Bewertungstag, 16.00 Uhr vor dem Bewertungstag

Ausgabe- und Rücknahmetag: Mittwoch ,Donnerstag
Abschluss Rechnungsjahr: 31.12., 31.12.
Abschluss des 1. Rechnungsjahres: 31.12.2011, 31.12.2011
Erstzeichnungstag
Erster Valutatag
Valutatag Anteilsausgabe: T+3, T+3
Valutatag Anteilsrückgabe: T+3, T+3
Erfolgsverwendung3: THES, THES

Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger
Maximale Ausgabekommission: 6.5% zugunsten Vertrieb, 6.5% zugunsten Vertrieb
Maximale Rücknahmekommission: 0.5%, 0.5%
Maximale Konversionsgebühr: 0.5%, 0.5%

Kommissionen und Kosten zulasten des Segments4 5
Max. Vermögenswaltungskommission6 (exkl. max. Administrationsgebühr und max.Vertriebsgebühr): 2.60% p.a. ,2.60% p.a.
Max. Vertriebsgebühr6 (exkl. max. Administrationsgebühr und max.Vermögensvewaltungskommission):CHF 60‘000 p.a., CHF 30‘000.- p.a.
Performance-Fee6,7 Hurdle Rate High Watermark :

20% p.a.,Nein,Ja

15% p.a., Nein ,Ja

Max. Administrationsgebühr6 (exkl. usive max. Verwaltungskommission & und exkl. usive max. Vertriebsgebühr):
0.20% p.a. oder Minimum CHF 25’000.-
0.20% p.a. oder Minimum CHF 25’000.-

Max. Depotbankgebühr6:

0.15 % p.a. oder Minimum CHF 10’000.-
0.15 % p.a. oder Minimum CHF 10’000.-
Es sei angemerkt, dass sich die Eckdaten bzw. die Gebühren für die Anteilsinhaber des MF SELECTION wie folgt ändern:

Grundinformationen

MF SELECTION,  MFC Rescue Fund
Mindestanlage: CHF 250’000.- oder Gegenwert 1 Anteil
Bewertungstag: Dienstag, Mittwoch
Annahmeschluss Anteilsgeschäft Ausgabe /Rückgabe
Bewertungstag, 16.00Uhr, 16.00 Uhr vor dem Bewertungstag
Stückelung* 3 :Nachkommastellen, Keine Stückelung, keine Dezimalstellen

2 Fällt der Bewertungstag auf einen Bankfeiertag in Liechtenstein, wird dennoch zum offiziellen Bewertungstag mit den letztverfügbaren
Kursen bewertet. Wenn der Bewertungstag und der 31. Dezember in dieselbe Kalenderwoche fallen, wird nur der NAV zum
31. Dezember berechnet.
3 THES = thesaurierend / AUS = ausschüttend
4 Zuzüglich Steuern und sonstige Kosten: Transaktionskosten sowie Auslagen, die der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank in Ausübung ihrer Funktionen entstanden sind. Die Details sind in den Ziffern 9 (Steuervorschriften) und 10.2 (Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds) des vollständigen Prospekts zu finden.
5 Siehe 10.2.4 Abschnitt bezüglich Ausnahmen
6 Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Halbjahres- und Geschäftsbericht ausgewiesen. Sonstige Details sind Punkt 10 zu entnehmen.
7 Details siehe: 10.2.8 Performance Fee. Die Auszahlung der Performance Fee erfolgt quartalsweise

Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger

Maximale Ausgabekommission :6.5% zugunsten Vertrieb, 6.5% zugunsten Vertrieb

Maximale Rücknahmekommission: Keine, 0.5%
Maximale Konversionsgebühr : 0.5%

Kommissionen und Kosten zulasten des Segments
Max. Vermögenswaltungskommission: 0.95 % p.a. zzgl. CHF 60’000.-, 2.60% p.a.
Max. Vertriebsgebühr: 1.20 % p.a., CHF 60‘000 p.a.
Performance-Fee
Hurdle Rate
High Watermark:
15 % mit High Watermark,20% p.a. Nein Ja

Max. Administrationsgebühr (exklusive Verwaltungskommission & exklusive Vertriebsgebühr)
0.20% p.a oder Minimum CHF 25’000., 0.20% p.a.oder Minimum CHF25’000.-

Max. Depotbankgebühr: 0.15 % p.a., 0.15 % p.a.oder Minimum CHF 10’000.-
*Aufgrund nicht zulässiger Fraktionsbildung in dem übernehmenden Fonds wird die Differenz über das Kontokorrent
sodann ausgeglichen.

Die Valuta des MFL Anlagefonds – Segment MFC Rescue Fund beträgt T + 3.
Beim MF SELECTION betragen die geschätzten indirekten Kosten auf der Stufe der indirekten Anlagen bei Einzelfonds max. 5 % p.a. und bei Dachfonds max. 6 % p.a., jeweils zzgl. einer allfälligen Performance-Fee. Beim MFL Anlagefonds – Segment MFC Rescue Fund sind dem Punkt 5.6.5 des Prospektes die Details hierzu zu entnehmen. Es liegt eine Beschränkung insoweit vor, dass „indirekten Kosten bis zu 6 % des Nettofondsvermögens zzgl. Performance-Fee betragen können“.
2.6 Revisionsstelle des Fonds und der Verwaltungsgesellschaft Fonds:

ReviTrust Grant Thornton AG, Bahnhofstrasse 15, FL-9494 Schaan
Verwaltungsgesellschaft: ReviTrust Grant Thornton AG, Bahnhofstrasse 15, FL-9494 Schaan

5.2 Flüssige Mittel

Jedes Segment darf dauernd unbeschränkt flüssige Mittel halten.
• 7.1 Verkaufsrestriktionen:

Streichung des folgenden Satzes:
Staatsangehörige der Vereinigten Staaten, die Wohnsitz ausserhalb der Vereinigten Staaten haben, sind berechtigt, wirtschaftliche Eigentümer der Anteile des Fonds nach Massgabe der Regulation S des Securities Act Release No. 33- 6863 (May 2, 1990) zu werden.

Anpassung des Beschreibung der Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds

Die Begrifflichkeit Verwaltungskommission wird entsprechend konkretisiert: Vermögensverwaltungskommission Im Übrigen wird konkretisiert, dass die jeweiligen Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds auf der Basis des durchschnittlichen Nettovermögens des Segments berechnet, im Rahmen der NAV-Berechnung abgegrenzt und pro rata temporis jeweils am Quartalsende erhoben quartalsweise ausgezahlt.
Sofern in den Eckdaten eine Minimumgebühr angesetzt ist, wird ergänzt, dass Minimumgebühren pro rata temporis auf der Basis des durchschnittlichen Nettofondsvermögens berechnet, im Rahmen der NAV Berechnung abgegrenzt und quartalsweiseausgezahlt werden können.

Die Änderungen sind auch im vereinfachten Prospekt reflektiert. Rechtswirkung der Änderungen Die Aussetzung des Anteilshandels der erfolgt per 17. Februar 2015 (am achten Tag vor der Verschmelzung).
Die Änderungen des Prospekts und die Verschmelzung treten sodann per 25. Februar 2015 für die Anleger in Kraft. Den Anlegern des Fonds wird i. S. des Art 12 Abs. 5 IUV die Möglichkeit gegeben, wenn sie mit der Strukturmassnahme und der Prospektänderung nicht einverstanden sind, innert 30 Tagen ab Veröffentlichung (Art. 5 Abs. 4 IUV) dieser Mitteilung ihre Anteile zu den im Prospekt genannten Bedingungen bis zum 16. Februar 2015 zurückzugeben. Weitere Kosten entstehen den Anlegern durch die Rückgabe der Anteile nicht.
Bendern, 14. Januar 2015
CAIAC Fund Management AG
Verwaltungsgesellschaft

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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