SJB | Korschenbroich, 21.10.2014. Bei Erbschaften und Schenkungen kassiert der Staat mit. Für nahe Angehörige gibt es allerdings hohe Freibeträge. Der Rechner ermittelt die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Barvermögen, Wertpapiere und vermietete Immobilien.
Als 2009 ein neues Erbschaftsteuergesetz in Kraft trat, wurde von Anfang an kritisiert, dass Geschwister sowie Neffen und Nichten wie entfernte Verwandte behandelt werden. Das „Wachstums-Beschleunigungsgesetz„ entlastete dann diese Erbengruppe ab 2010, indem es die steuerliche Belastung von 30 bzw. 50 Prozent in ein Stufensystem von 15 bis maximal 43 Prozent (für Erbschaften von mehr als 26 Millionen Euro) umgewandelt hat.
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