Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Übertagung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin abgesegnet. Fachpolitiker der Unionsfraktion pochen allerdings auf Änderungen, um zu einer “praxistauglichen Lösung” zu kommen.
Erst sollte es zügig gehen, dann geriet das Projekt in Verzug – und nun kommt wieder Bewegung in die Sache: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (11. März 2020) den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bafin beschlossen.
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