FondsVerschmelzung UBS Fonds

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UBS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 04. September 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
UBS (Lux) Equity Fund – EURO STOXX 50 (EUR) P-acc LU0072912990 UBS (Lux) Equity Fund – Euro Countries Opportunity EUR P-acc LU0085870433

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 20. August 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

UBS Fund Management (Luxembourg) S.A.
Geschäftssitz: 33A avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
Handels- und Gesellschaftsregister: Luxemburg B 154.210
(die „Verwaltungsgesellschaft“)
Mitteilung an die Anteilinhaber des UBS (Lux) Equity Fund – EURO STOXX 50 (EUR) und des UBS (Lux) Equity Fund – Euro Countries Opportunity (EUR) (die „Anteilinhaber“) Die Verwaltungsgesellschaft des UBS (Lux) Equity Fund möchte Sie von der Entscheidung in Kenntnis setzen, den Teilfonds UBS (Lux) Equity Fund – EURO STOXX 50 (EUR) (der „übertragende Teilfonds“) mit Wirkung zum 4. September 2014 (der „Tag des Inkrafttretens“) mit dem Teilfonds UBS (Lux) Equity Fund – Euro Countries Opportunity (EUR) (der „übernehmende Teilfonds“) (beide gemeinsam als die „Teilfonds“ bezeichnet) zu verschmelzen.
Da die Nettovermögenswerte des übertragenden Teilfonds in den vergangenen Monaten kontinuierlich gesunken sind, und angesichts der sich verändernden Bedürfnisse der Anleger ist es nach Ansicht des
Verwaltungsrates der Verwaltungsgesellschaft im besten Interesse der Anteilinhaber, den übertragenden Teilfonds gemäß Artikel 12 des Verwaltungsreglements mit dem übernehmenden Teilfonds zu
verschmelzen.
Die Verschmelzung erfolgt auf Basis des Nettoinventarwerts je Anteil per 3. September 2014 (Cut-off-Zeit: 16.00 Uhr, MEZ) (das „Referenzdatum“). Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung werden die
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds dem übernehmenden Teilfonds zugerechnet. Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird am Tag des Inkrafttretens auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses berechnet, das dem Nettoinventarwert je Anteil des übertragenden Teilfonds am Referenzdatum, verglichen mit dem Nettoinventarwert je Anteil der entsprechenden übernehmenden Anteilklasse des übernehmenden Teilfonds, entspricht. Die Verschmelzung bringt für die Anteilinhaber folgende Änderungen mit sich:
UBS (Lux) Equity Fund – EURO
STOXX 50 (EUR)
UBS (Lux) Equity Fund – Euro Countries
Opportunity (EUR)
Anteilklassen des
übertragenden
Teilfonds
P-acc (ISIN: LU0072912990)
Q-acc (ISIN: LU0401345227)
P-acc (ISIN: LU0085870433)
Q-acc (ISIN: LU0401310437)
Maximale Gebühr
p. a.
P-Klassen: 1,200 %
Q-Klasse: 0,650 %
P-Klassen: 1,800 %
Q-Klasse: 0,900 %
Referenzwährung des
Teilfonds
EUR EUR
Laufende Gebühren
gemäß den
wesentlichen
Informationen für
den Anleger (Key
Investor Information,
„KII“)
P-acc: 1,34 %
Q-acc: 0,80 %
P-acc: 1,93 %
Q-acc: 1,03 %
Anlagepolitik Der Teilfonds investiert in Aktien
der Gesellschaften, welche im
«Dow Jones EURO STOXX 50SM»
beinhaltet sind. Die Gewichtung
der im Portfolio dieses Subfonds
befindlichen Titel ist jedoch nicht
unbedingt identisch mit der
Gewichtung der Titel des Dow
Jones EURO STOXXSM. Ein Teil des
Gesamtnettovermögens des
Subfonds darf in europäischen
Aktien investiert sein, die nicht im
«Dow Jones EURO STOXX 50SM»
enthalten sind. Dow Jones EURO
STOXXSM ist Eigentum der STOXX
LIMITED. Der Name des Index ist
eine eingetragene Marke der Dow
Jones & Company Inc
Der Teilfonds investiert mindestens 70%
seines Vermögens in Aktien und anderen
Kapitalanteilen von Unternehmen, die ihren
Sitz im EWU-Raum haben oder den
überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen
Tätigkeit in dieser Region ausüben. Als
Europäische Währungsunion (EWU) sind
die Länder zu verstehen, welche an der
EWU teilnehmen und somit den Euro als
Landeswährung führen.
Hierbei kann der Subfonds auch direkt oder
indirekt (d.h. in offene Investmentfonds
und im Einklang mit der in der allgemeinen
Anlagepolitik festgelegten
Anlagebeschränkung von 10% des
Nettofondsvermögens) in europäische
Small und/oder Mid Caps investieren. Es ist
dem Subfonds erlaubt, im Einklang mit
Ziffer 4 der Anlagegrundsätze «Besondere
Techniken und Instrumente, die
Wertpapiere zum Gegenstand haben», mit
dem Einsatz von Indexfutures das
Marktexposure sowohl zu erhöhen als auch
zu reduzieren.
Portfoliomanager UBS AG, UBS Global Asset
Management, Basel und Zürich
UBS Global Asset Management (UK) Ltd.,
London
Die jeweiligen Risiko- und Ertragsprofile (wie in den entsprechenden KII angegeben) des übertragenden
und übernehmenden Teilfonds sind gleich.
Da vor dem Tag des Inkrafttretens unter Umständen ein beträchtlicher Bestandteil seines Vermögens
verkauft und in liquide Mittel investiert wird, kann die Verschmelzung die Zusammensetzung des
Portfolios des übertragenden Teilfonds wesentlich beeinflussen. Etwaige Anpassungen des Portfolios
werden auf den übertragenden Teilfonds beschränkt sein und vor dem Tag des Inkrafttretens
vorgenommen. Weitere Merkmale des Teilfonds wie die Handelshäufigkeit, seine Referenzwährung, die
Cut-off-Zeit und die Ausschüttungspolitik bleiben unverändert. Die Rechts-, Beratungs- und
Verwaltungskosten und -auslagen (mit Ausnahme eventueller Transaktionskosten) in Verbindung mit
dieser Verschmelzung werden von der UBS AG getragen und haben keine Auswirkung auf den
übertragenden oder den übernehmenden Teilfonds.
Für Anteilinhaber des übertragenden und übernehmenden Teilfonds, die der Verschmelzung
nicht zustimmen, ist die Rücknahme ihrer Anteile kostenlos bis zum 27. August 2014 (Cut-off-
Zeit: 16.00 Uhr, MEZ) möglich. Der übertragende Teilfonds wird anschließend für Rücknahmen
geschlossen. Ab sofort ist für den übertragenden Teilfonds eine Abweichung von dessen
Anlagepolitik zulässig, soweit dies für die Anpassung des Portfolios an die Anlagepolitik des
übernehmenden Teilfonds erforderlich ist. Die Verschmelzung tritt am 4. September 2014 in
Kraft und ist bindend für alle Anteilinhaber, die keine Rücknahme ihrer Anteile beantragt
haben.
Ab dem 28. Juli 2014 (Cut-off-Zeit: 16.00 Uhr, MEZ) werden keine Anteile des übertragenden Teilfonds
mehr ausgegeben. Am Tag der Verschmelzung werden die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds in
das Register der Anteilinhaber des übernehmenden Teilfonds eingetragen.
Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer wurde mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, in dem die in
Artikel 71 (1), Punkt a) bis c) Klausel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für
gemeinsame Anlagen vorgesehenen Bedingungen zum Zwecke dieser Verschmelzung überprüft werden.
Ein Exemplar dieses Berichts wird den Anteilinhabern der Teilfonds auf Anfrage und innerhalb eines
angemessenen Zeitraums vor der Verschmelzung kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner wird ein
unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Überprüfung des tatsächlichen Umtauschverhältnisses beauftragt,
das am Tag der Berechnung des Umtauschverhältnisses festgelegt wird, so wie dies in den Bestimmungen
aus Artikel 71 (1), lit. c), Klausel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für
gemeinsame Anlagen vorgesehen ist. Ein Exemplar dieses Berichts wird den Anteilinhabern der Teilfonds
auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird den Anteilinhabern des übertragenden
Teilfonds nahegelegt, die KII für den übernehmenden Teilfonds zu lesen, die online unter
www.ubs.com/funds verfügbar sind. Anteilinhaber, die weiterführende Informationen wünschen, können
sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Anleger für
ihre Beteiligungen an Investmentfonds möglicherweise steuerpflichtig sind. Bei steuerlichen Fragen im
Zusammenhang mit dieser Verschmelzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Zahl- und Informationsstelle in Deutschland:
UBS Deutschland AG,
Bockenheimer Landstrasse 2-4, D-60306 Frankfurt am Main
Die Verwaltungsgesellschaft, Luxemburg, den 29. Juli 2014
Mitteilung gemäß § 167 Absatz 3 KAGB

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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