Erst mit einem Jahr Verspätung lag Ende 2018 der Entwurf für die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vor, mit der die Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II für den freien Vertrieb umgesetzt werden sollen. Cash. sprach mit Dr. Martin Andreas Duncker von Schlatter Rechtsanwälte über die Auswirkungen und die geplante Zuständigkeit der BaFin als neuer Aufsicht.Wäre eine Neufassung der FinVermV nicht überflüssig, wenn man die 34f-Vermittler unter die BaFin Aufsicht stellt?
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