Egal ob es sich um eine Immobilie, Schmuck oder ein größeres Vermögen handelt: Eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden wird per Gesetzbuch als Schenkung definiert — und versteuert. Der Immobiliendienstleister McMakler erläutert legale Möglichkeiten, um die Schenkungssteuer zu reduzieren oder zu umgehen.
Der Fiskus betrachtet finanzielle oder materielle Schenkungen als vorgezogene Erbfälle und erhebt Steuern, sollte sich die Summe nicht in den geltenden Freibeträgen bewegen. Die Höhe der Steuer ist dabei variabel und hängt von den Faktoren Verwandtschaftsverhältnis, Steuerklasse und dem Wert der Schenkung ab.
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