Pfefferminzia: Bundesregierung beschließt Vermittlungsverordnung

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Die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) hat eine wichtige Hürde genommen. Das Bundeskabinett brachte einen überarbeiteten Entwurf der VersVermV am Mittwoch in den Bundestag ein. Die Verordnung konkretisiert die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD. Die Vermittlerverbände AfW und BVK begrüßten den Schritt. Einige Veränderungen gegenüber dem ersten Entwurf für die Vermittlungsverordnung, den das Bundeswirtschaftsministerium im Oktober 2017 vorlegte, hat die Bundesregierung kurz vor ihrer Verabschiedung am 27. Juni im Bundeskabinett noch vorgenommen – sehr zur Freude des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und des Vermittlerverbandes AfW.

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